Der Gemeinderat Strahlungen hat in der Sitzung am 17.08.2020 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 3.6 ha großen Solarparks zwischen Strahlungen und der Autobahn A71 zu schaffen. Der Änderungsbeschluss wurde am 21.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

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Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2021bis 03.05.2021stattgefunden. In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.

 

Die Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2021 stattgefunden.

 

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Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Auslegung und

Anhörung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom

09.06.2021 hat in der Zeit vom 14.06.2021bis 21.07.2021stattgefunden.

 

In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2

BauGB für den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom

09.06.2021 hat in der Zeit vom 14.06.2021bis 21.07.2021 stattgefunden.

 

In dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 14 Stellungnahmen ein,

eine ging verspätet ein. 18 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher Belange haben keine

Stellungnahme abgegeben.

Ein Träger öffentlicher Belange hat Einwände gegen die Planung.

12 Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben bzw. ihr Einverständnis

geäußert oder sehen ihre Belange als nicht betroffen.

1 Träger öffentlicher Belange hat Hinweise geäußert, 4 Träger öffentlicher Belange haben ihre

Hinweise aus der ersten Stellungnahme wiederholt bzw. auf diese verwiesen.

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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme keine Einwände oder Hinweis vorgetragen, bzw. haben mitgeteilt, dass ihre Belange nicht berührt werden:

 

1. Abwasserverband Saale-Lauer

2. Deutsche Telekom Technik GmbH

3. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat

4. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Wasserrecht

5. PLEdoc GmbH

6. Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern

7. Regierung von Unterfranken

8. Stadt Münnerstadt

9. Gemeinde Burglauer

10. Gemeinde Rödelmaier

11. Gemeinde Salz

12. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

13. Überlandwerk Rhön GmbH

 

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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

2. Bayerischer Bauernverband

3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

4. Bayerische Rhöngas GmbH

5. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat

6. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle

7. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde

8. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz

9. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Keisstraßenbauverwaltung

10. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Staatliches Abfall- und Bodenrecht

11. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt

12. Regionaler Planungsverband Main-Rhön

13. Transnet BW (SuedLink)

14. Gemeinde Burglauer

15. Gemeinde Rödelmaier

16. Gemeinde Salz

17. VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3

18. VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4

 

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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:

 

1.    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

2.    Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

3.    Bayernwerk Netz GmbH

4.    Die Autobahn GmbH des Bundes

5.    Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern

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BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

 

 

 

1.    Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 12.07.2021

 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die vorgelegte Planung wird abgelehnt. Sie Stellungnahme des Amts für Ernährung Landwirtschaft und Forsten ist inhaltsgleich mit der Stellungnahme vom 30.03.2021.

 

Begründung:

  1. Bei der Fläche handelt es sich um mittleres Ackerland mit einer Bodengüte von EMZ 4244
  2. Die Agrarstruktur (gerade durchgeführte Flurneuordnung) wird durch die Verkürzung der Schlaglänge und L-Form der Restfläche negativ beeinflusst.
  3. Die Eingriffsregelung ist mit Faktor 0,34 überhöht.

 

Rechtsgrundlage bildet das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP Nr. 5.4.1). Praxisleitfaden für die ökologische Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen der LfU (Nr. 2.4.2)

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Wie bereits mit Beschluss vom 01.06.2021 abgewogen, schließt sich die Gemeinde der Sicht der höheren Landesplanungsbehörde und des regionalen Planungsverbands Main-Rhön (s.u.) an. Danach trägt der Bebauungsplan den Festlegungen 6.2.1 des LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung, was in Abwägung mit den vorgebrachten Begründungen unter 1. und 2. für die Ablehnung der Planung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als höheres anzustrebendes Ziel angesehen wird. Die Lage zwischen zwei Waldflächen und in Nachbarschaft zu anderen Infrastrukturflächen sprechen aus Sicht der Gemeinde dafür, dass der gewählte Standort innerhalb der Gemarkung der Gemeinde besonders geeignet ist, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erschließen. Der unter 3. aufgeführte Kompensationsfaktor der Eingriffsregelung beträgt nicht 0,34 sondern 0,2. Siehe hierzu Punkt 3.1 der Begründung zum Grünordnungsplan. Die Gemeinde Strahlungen hält daher weiterhin an der Planung fest.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

2.    Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UNTERFRANKEN vom 17.06.2021

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Bedenken

 

Hinweise:

Das Plangebiet liegt in der Flurneuordnung Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung wurde zum 15.09.2010 erlassen und im Jahr 2013 der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Bis zur (vorzeitigen) Ausführungsanordnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. besteht keine Rechtskraft für das Abfindungsflurstück 6985.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise werden wiederum zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

3.    Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 14.07.2021

 

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwände. Sie Stellungnahme der Bayernnetz GmbH ist wortgleich mit der Stellungnahme vom 29.04.2021

 

Hinweise:

Für eine eventuelle Stromeinspeisung muss eine Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum Flächennutzungsplan ersetzt nicht die Einspeisezusage.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

 

 

4.    Stellungnahme DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES vom 15.06.2021

 

Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die Autobahn Nordbayern verweist auf ihre Stellungnahme vom 26.03.2021. Die dort genannten Auflagen und Bedingungen werden aufrechterhalten.

 

Es gibt keine Einwände, wenn folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

 

1.  Von der geplanten Maßnahme dürfen keine Emissionen ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB A71 beeinträchtigen können.

2.  Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden.

 

Information zur Abwägung:

Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert (s. Begründung 8.1.). Die eingesetzten Module besitzen eine Antireflexionsbeschichtung. Des Weiteren ist die Autobahn von der geplanten Fläche nicht einsehbar und eine Blendung dadurch ebenfalls ausgeschlossen.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen. Es ist aufgrund des unter 8.1. der Begründung vorgetragenen Sachverhaltes zur Blendwirkung der Module davon auszugehen, dass den vorgetragenen Auflagen der Autobahn Nordbayern GmbH entsprochen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

 

 

5.    Stellungnahme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN / LURTAMT NORDBAYERN vom 15.06.2021

 

Die Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Das Luftamt Nordbayern verwiest auf die Stellungnahme vom 25.03.2021.

 

Da das Plangebiet unterhalb der Platzrunde für Motorflugbetrieb am Flugplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg liegt, wird unter der Voraussetzung kein Einwand erhoben, dass keine Blendwirkung für Luftfahrer entsteht.

 

Information zur Abwägung:

Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert. Die Module sind in Gegenrichtung (Süden) gerichtet (s. Begründung 8.1.). Außerdem besitzen die eingesetzten Module eine Antireflexionsbeschichtung.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen. Es ist aufgrund des unter 8.1. der Begründung vorgetragenen Sachverhaltes zur Blendwirkung der Module davon auszugehen, dass den vorgetragenen Auflagen des Luftamt Nordbayern dadurch entsprochen wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 


Beschluss:

 

Der vorgelegte Planentwurf des Büro Röder zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom 30.08.2021, wird vom Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen durch Beschluss festgestellt.

 

Die Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom 30.08.2021, wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beim Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird dieser wirksam.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7