Sitzung: 13.09.2021 GSN/009/2021
Der Gemeinderat
Strahlungen hat in der Sitzung am 17.08.2020 die 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung eines ca. 3.6 ha großen Solarparks zwischen Strahlungen und
der Autobahn A71 zu schaffen. Der Änderungsbeschluss wurde am 21.10.2020
ortsüblich bekannt gemacht.
___________________________________________________________________________
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und
Anhörung zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung
vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2021bis 03.05.2021stattgefunden. In
dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.
Die
Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und
Anhörung für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung
vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2021 stattgefunden.
___________________________________________________________________________
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Auslegung und
Anhörung zum
Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom
09.06.2021 hat in
der Zeit vom 14.06.2021bis 21.07.2021stattgefunden.
In dieser Zeit
gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.
Die Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2
BauGB für den
Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom
09.06.2021 hat in
der Zeit vom 14.06.2021bis 21.07.2021 stattgefunden.
In dieser Zeit
gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 14 Stellungnahmen ein,
eine ging
verspätet ein. 18 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher Belange haben
keine
Stellungnahme
abgegeben.
Ein Träger
öffentlicher Belange hat Einwände gegen die Planung.
12 Träger
öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben bzw. ihr Einverständnis
geäußert oder
sehen ihre Belange als nicht betroffen.
1 Träger
öffentlicher Belange hat Hinweise geäußert, 4 Träger öffentlicher Belange haben
ihre
Hinweise aus der
ersten Stellungnahme wiederholt bzw. auf diese verwiesen.
___________________________________________________________________________
Folgende Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme keine
Einwände oder Hinweis vorgetragen, bzw. haben mitgeteilt, dass ihre Belange
nicht berührt werden:
1. Abwasserverband Saale-Lauer
2. Deutsche Telekom Technik GmbH
3. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat
4. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Wasserrecht
5. PLEdoc GmbH
6. Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern
7. Regierung von Unterfranken
8. Stadt Münnerstadt
9. Gemeinde Burglauer
10. Gemeinde Rödelmaier
11. Gemeinde Salz
12. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
13. Überlandwerk Rhön GmbH
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
1. Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung
2. Bayerischer
Bauernverband
3. Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
4. Bayerische
Rhöngas GmbH
5. Landratsamt Rhön-Grabfeld
/ Baurechtsreferat
6. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle
7. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde
8. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz
9. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Keisstraßenbauverwaltung
10. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Staatliches Abfall- und Bodenrecht
11. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt
12. Regionaler
Planungsverband Main-Rhön
13. Transnet BW
(SuedLink)
14. Gemeinde
Burglauer
15. Gemeinde
Rödelmaier
16. Gemeinde Salz
17. VG Bad
Neustadt / Sachgebiet II/3
18. VG Bad
Neustadt / Sachgebiet I/4
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Bedenken,
Anregungen oder Hinweise zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:
1.
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
2.
Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken
3. Bayernwerk Netz GmbH
4. Die Autobahn GmbH des Bundes
5. Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern
____________________________________________________________________________
BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN
UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
1.
Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND
FORSTEN vom 12.07.2021
Das
Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung
Stellungnahme:
Die
vorgelegte Planung wird abgelehnt. Sie Stellungnahme des Amts für Ernährung
Landwirtschaft und Forsten ist inhaltsgleich mit der Stellungnahme vom
30.03.2021.
Begründung:
- Bei
der Fläche handelt es sich um mittleres Ackerland mit einer Bodengüte von
EMZ 4244
- Die
Agrarstruktur (gerade durchgeführte Flurneuordnung) wird durch die
Verkürzung der Schlaglänge und L-Form der Restfläche negativ beeinflusst.
- Die
Eingriffsregelung ist mit Faktor 0,34 überhöht.
Rechtsgrundlage
bildet das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP Nr. 5.4.1). Praxisleitfaden
für die ökologische Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen der LfU (Nr.
2.4.2)
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden
Beschluss bzw. stellt fest:
Wie bereits mit Beschluss vom 01.06.2021 abgewogen, schließt sich die
Gemeinde der Sicht der höheren Landesplanungsbehörde und des regionalen
Planungsverbands Main-Rhön (s.u.) an. Danach trägt der Bebauungsplan den
Festlegungen 6.2.1 des LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung, was
in Abwägung mit den vorgebrachten Begründungen unter 1. und 2. für die
Ablehnung der Planung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
als höheres anzustrebendes Ziel angesehen wird. Die Lage zwischen zwei
Waldflächen und in Nachbarschaft zu anderen Infrastrukturflächen sprechen aus
Sicht der Gemeinde dafür, dass der gewählte Standort innerhalb der Gemarkung
der Gemeinde besonders geeignet ist, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu
erschließen. Der unter 3. aufgeführte Kompensationsfaktor der Eingriffsregelung
beträgt nicht 0,34 sondern 0,2. Siehe hierzu Punkt 3.1 der Begründung zum
Grünordnungsplan. Die Gemeinde Strahlungen hält daher weiterhin an der Planung
fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
2.
Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
UNTERFRANKEN vom 17.06.2021
Das Amt für
Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben
wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Bedenken
Hinweise:
Das Plangebiet liegt in der Flurneuordnung
Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung wurde zum 15.09.2010 erlassen
und im Jahr 2013 der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Bis zur
(vorzeitigen) Ausführungsanordnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.
besteht keine Rechtskraft für das Abfindungsflurstück 6985.
Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden wiederum zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
3.
Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 14.07.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwände. Sie Stellungnahme der
Bayernnetz GmbH ist wortgleich mit der Stellungnahme vom 29.04.2021
Hinweise:
Für eine eventuelle Stromeinspeisung muss eine
Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum
Flächennutzungsplan ersetzt nicht die Einspeisezusage.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis
genommen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
4.
Stellungnahme DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES vom 15.06.2021
Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich mit o.
g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Autobahn Nordbayern verweist auf ihre
Stellungnahme vom 26.03.2021. Die dort genannten Auflagen und Bedingungen
werden aufrechterhalten.
Es gibt keine Einwände, wenn folgende
Bedingungen berücksichtigt werden:
1. Von
der geplanten Maßnahme dürfen keine Emissionen ausgehen, die die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB A71 beeinträchtigen können.
2. Gegenüber
dem Straßenbaulastträger können keine Ansprüche aus Lärm oder sonstigen
Emissionen geltend gemacht werden.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich
minimiert (s. Begründung 8.1.). Die eingesetzten Module besitzen eine
Antireflexionsbeschichtung. Des Weiteren ist die Autobahn von der geplanten
Fläche nicht einsehbar und eine Blendung dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis
genommen. Es ist aufgrund des unter 8.1. der Begründung vorgetragenen
Sachverhaltes zur Blendwirkung der Module davon auszugehen, dass den
vorgetragenen Auflagen der Autobahn Nordbayern GmbH entsprochen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
5.
Stellungnahme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN / LURTAMT
NORDBAYERN vom 15.06.2021
Die Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Das Luftamt Nordbayern verwiest auf die
Stellungnahme vom 25.03.2021.
Da das Plangebiet unterhalb der Platzrunde für
Motorflugbetrieb am Flugplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg liegt, wird unter der
Voraussetzung kein Einwand erhoben, dass keine Blendwirkung für Luftfahrer
entsteht.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich
minimiert. Die Module sind in Gegenrichtung (Süden) gerichtet (s. Begründung
8.1.). Außerdem besitzen die eingesetzten Module eine
Antireflexionsbeschichtung.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis
genommen. Es ist aufgrund des unter 8.1. der Begründung vorgetragenen Sachverhaltes
zur Blendwirkung der Module davon auszugehen, dass den vorgetragenen Auflagen
des Luftamt Nordbayern dadurch entsprochen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Beschluss:
Der vorgelegte Planentwurf des Büro Röder zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen,
in der Fassung vom 30.08.2021, wird vom Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen
durch Beschluss festgestellt.
Die Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen,
in der Fassung vom 30.08.2021, wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beim Landratsamt
Rhön-Grabfeld zur Genehmigung einzureichen.
Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird dieser wirksam.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |