Sitzung: 13.09.2021 GSN/009/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau und zur Errichtung
einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 281/10, im
Lindenweg 2 in Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt einen Wohnhausanbau (11,97 m lang, 6,40 m breit
und 3,94 m hoch) mit einem Flachdach sowie einer Dachterasse mit einer Fläche
von 42,10 m² im westlichen Grundstücksbereich zu errichten.
Auf der südwestlichen Dachseite des bestehenden Wohnhauses ist eine Schleppdachgaube
mit 7° Dachneigung (2,50 m breit, 2,55 m hoch und 2,83 m tief) mit
Flachdachfolie Sarnafil grau geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 281/10 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Zehnt 1“. Nach dem Bebauungsplan ist ein Satteldach,
ziegelgedeckt mit 43°+/- 5° Dachneigung zulässig. Das Nebengebäude ist wie das
Hauptgebäude hinsichtlich der Dachneigung zu gestalten.
Im Bebauungsplan ist eine Gaubeneindeckung analog Hauptdacheindeckung
festgesetzt. In Ausnahmefällen lässt der Bebauungsplan eine Blechdacheindeckung
zu. Bei dem geplanten Bauvorhaben wird diese Festsetzung nicht eingehalten.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird durch den geplanten
Anbau im westlichen Grundstücksbereich überschritten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung hinsichtlich der
Dachform und der Dachneigung, der Nichteinhaltung der Gaubeneindeckung sowie
der Nichteinhaltung der Baugrenze erforderlich.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im
Baugenehmigungsverfahren durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde anhand der
vorgelegten Planunterlagen geprüft.
Die angrenzenden Nachbarn (Grundstücke Fl. Nr. 281/8 und Fl. Nr. 281/7) haben
durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Eine Unterschrift des angrenzenden Nachbars (Grundstück Fl. Nr. 284/3) wurde
nicht erteilt, jedoch wurden die Baupläne vorgelegt und über das Bauvorhaben
informiert.
Die Entwässerung am geplanten Wohnhausanbau wird am vorhandenen
Entwässerungssystem angeschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten
Gemeinderatssitzung zurückzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |