Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau und zur Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 281/10, im Lindenweg 2 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt einen Wohnhausanbau (11,97 m lang, 6,40 m breit und 3,94 m hoch) mit einem Flachdach sowie einer Dachterasse mit einer Fläche von 42,10 m² im westlichen Grundstücksbereich zu errichten.

 

Auf der südwestlichen Dachseite des bestehenden Wohnhauses ist eine Schleppdachgaube mit 7° Dachneigung (2,50 m breit, 2,55 m hoch und 2,83 m tief) mit Flachdachfolie Sarnafil grau geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 281/10 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zehnt 1“. Nach dem Bebauungsplan ist ein Satteldach, ziegelgedeckt mit 43°+/- 5° Dachneigung zulässig. Das Nebengebäude ist wie das Hauptgebäude hinsichtlich der Dachneigung zu gestalten.

 

Im Bebauungsplan ist eine Gaubeneindeckung analog Hauptdacheindeckung festgesetzt. In Ausnahmefällen lässt der Bebauungsplan eine Blechdacheindeckung zu. Bei dem geplanten Bauvorhaben wird diese Festsetzung nicht eingehalten.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird durch den geplanten Anbau im westlichen Grundstücksbereich überschritten.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung, der Nichteinhaltung der Gaubeneindeckung sowie der Nichteinhaltung der Baugrenze erforderlich.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde anhand der vorgelegten Planunterlagen geprüft.

 

Die angrenzenden Nachbarn (Grundstücke Fl. Nr. 281/8 und Fl. Nr. 281/7) haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Eine Unterschrift des angrenzenden Nachbars (Grundstück Fl. Nr. 284/3) wurde nicht erteilt, jedoch wurden die Baupläne vorgelegt und über das Bauvorhaben informiert.

 

Die Entwässerung am geplanten Wohnhausanbau wird am vorhandenen Entwässerungssystem angeschlossen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurückzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7