Sitzung: 21.09.2021 GSN/015/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau und zur Errichtung
einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 281/10, im
Lindenweg 2 in Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt aus familiären Gründen einen Wohnhausanbau
(11,97 m lang, 6,40 m breit und 3,94 m hoch) mit einer Dachterrasse im
westlichen Grundstücksbereich zu errichten. Das Wohnhaus wird vom Bauherrn
übernommen und auf die familiären Verhältnisse umgebaut und erweitert. In
diesem Zuge wird eine Wohneinheit für den Vater angebaut, um ein eigenständiges
Wohnen sicherzustellen und weiterhin ein Familienverbund zu gewährleisten. Im
Rahmen der Baumaßnahme ist geplant, die verbleibende Dachfläche des Anbaus
welche nicht als Erweiterung des bestehenden Wohnhauses überbaut wird, als
Dachterrasse zur Wohnhauserweiterung zu nutzen.
Das Grundstück Fl. Nr. 281/10 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Zehnt 1“.
Für die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses wird die Dachfläche als
Satteldach bis ca zur Mitte des Anbaus fortgeführt. Die Restfläche des Anbaus
soll als Dachterrasse ausgebildet werden.
Gemäß Bebauungsplan ist die Dachneigung des Haupthauses als Satteldach
43° +/- 5° auszuführen. Die vorgeschriebene Dachform wird somit nicht über den
kompletten Anbau eingehalten.
Auf der südwestlichen Dachseite des bestehenden Wohnhauses ist eine Schleppdachgaube
mit 7° Dachneigung (2,50 m breit, 2,55 m hoch und 2,83 m tief) mit
Flachdachfolie Sarnafil grau geplant.
Gemäß Bebauungsplan sind Dachgauben zulässig, soweit diese nicht 50% der
Dachlänge überschreiten. Der vorgeschriebene Abstand zwischen Gaubenaußenwand
zum Dachrand von 1,50 m wird eingehalten. Die Gaubeneindeckung ist wie das
Hauptdach als Ziegeleindeckung vorzusehen. Ausnahmsweise ist auch eine Blecheindeckung
möglich.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird durch den geplanten
Anbau eingehalten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung hinsichtlich der
Dachform und der Dachneigung für die Dachterrasse, sowie für die
Nichteinhaltung der Gaubeneindeckung erforderlich.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im
Baugenehmigungsverfahren durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde anhand der
vorgelegten Planunterlagen geprüft.
Die angrenzenden Nachbarn (Grundstücke Fl. Nr. 281/8 und Fl. Nr. 281/7) haben
durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Eine Unterschrift des angrenzenden Nachbars (Grundstück Fl. Nr. 284/3) wurde
nicht erteilt, jedoch wurden die Baupläne vorgelegt und über das Bauvorhaben
informiert.
Die Entwässerung am geplanten Wohnhausanbau wird am vorhandenen
Entwässerungssystem angeschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausanbau und zur Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf
dem Grundstück Fl. Nr. 281/10, im Lindenweg 2 in Strahlungen entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt I“
hinsichtlich der Nichteinhaltung der der Dachform und der Dachneigung für die
Dachterrasse bei dem geplanten Wohnhausanbau. Hinsichtlich der Gaubeneindeckung
mit der Flachdachfolie wird keine Befreiung erteilt. Der Gemeinderat stimmt
jedoch einer Blecheindeckung zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |