Die Gebührenbemessung für die Einrichtung Wasserversorgung kann nach Art. 8 Abs. 6 KAG (Kommunalabgabengesetz) Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigen, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG. Dazu gehören auch Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.

 

Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen umfasst die Jahre 2018 mit 2021. Zum Jahresende 2021 wird voraussichtlich noch eine Sonderrücklage aus Überdeckungen der Vorjahre in Höhe von rd. 30 TEUR vorhanden sein.

Diese wird in den folgenden Kalkulationszeitraum als Guthaben vorgetragen; als Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 vorgeschlagen – somit könnten eine größere Sicherheit der Gebührenhöhe inkl. Entwicklungsvorausschau sowie ein Ausgleich von temporären Kostenveränderungen bestmöglich erreicht werden.

 

Daneben besteht noch eine Sonderrücklage über 58 T€ für Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile (zuwendungsfinanzierte Teile der Einrichtung wurden nicht mehr gebührenmindernd abgeschrieben und diese Erlöse in eine Sonderrücklage eingestellt), die auch über die Grenzen der Kalkulationszeiträume hinaus für die Finanzierung von Maßnahmen vorgehalten werden kann.

 

Die Entwicklung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2022 mit 2025 wird dem Gemeinderat anhand einer Tabelle vorgestellt. Die aktuelle Gebühr liegt mit 1,30 €/m³ und einer jährlichen Grundgebühr von 60 € pro Anschluss (jeweils netto) im durchschnittlichen bis günstigen Bereich.

 

Im VG-Bereich liegt 2021 die Verbrauchsgebühr zwischen 1,05 € und 2,40 € (Durchschnitt: 1,72 €) und die Grundgebühr zwischen 42 € und 84 € (Durchschnitt: 55,71 € - alle Beträge jeweils netto).

 

Der erst zum 01.01.2017 auf 3,5 % gesenkte kalkulatorische Zinssatz kann (auch in Rücksprache mit dem Landratsamt) beibehalten werden.

 

Um im Kalkulationszeitraum – auch unter Einbezug der vorgenannten Überdeckung – eine Kostendeckung zu erreichen, sollte die Gebührenhöhe beibehalten werden.

Eine jährliche Zuführung zur Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen könnte weiterhin bei 14.500 € gehalten werden, auch um künftige Belastungen aus größeren Instandsetzungsmaßnahmen abfangen zu können.

 

Wird die Gebührenhöhe für die Grund- und Einleitungsgebühr nicht verändert, muss keine Änderungssatzung erlassen werden.

In diesem Fall sollten die Eckpunkte der Kalkulation mit Festlegung des Kalkulationszeitraumes und dem Inkrafttreten zum 01.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat fasst nach ausführlicher Beratung und Abwägung folgenden Beschluss zur Kalkulation der Wassergebühr ab 2022:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Wasserversorgung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2022.

  2. Die Grundgebühr für die Einrichtung Wasserversorgung wird zur Gesamtkostendeckung weiterhin unverändert auf 60,00 €/Anschluss/Jahr (netto) festgesetzt.

  3. Die Verbrauchsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 weiterhin unverändert auf 1,30 €/m³ (netto) festgesetzt.

  4. Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.

  5. Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Wasserversorgung werden weiterhin nicht in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht; es erfolgt unverändert eine Zuführung zur Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen in Höhe von jährlich 14.500 €.

 

Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2022 bis 2025 erfolgt Ende 2025.

 

Dies ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8