Sitzung: 05.10.2021 GSN/010/2021
Die Gebührenbemessung für die Einrichtung
Wasserversorgung kann nach Art. 8 Abs. 6 KAG (Kommunalabgabengesetz) Kosten für
einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigen, der jedoch höchstens vier Jahre
umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums
ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Das Gebührenaufkommen soll die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, Art. 8 Abs. 2
Satz 1 KAG. Dazu gehören auch Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung
des Anlagekapitals.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die
Einrichtung Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen umfasst die Jahre 2018
mit 2021. Zum Jahresende 2021 wird voraussichtlich noch eine Sonderrücklage aus
Überdeckungen der Vorjahre in Höhe von rd. 30 TEUR vorhanden sein.
Diese wird in den folgenden Kalkulationszeitraum
als Guthaben vorgetragen; als Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2022 bis
einschließlich 2025 vorgeschlagen – somit könnten eine größere Sicherheit der
Gebührenhöhe inkl. Entwicklungsvorausschau sowie ein Ausgleich von temporären
Kostenveränderungen bestmöglich erreicht werden.
Daneben besteht noch eine Sonderrücklage über 58 T€
für Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile
(zuwendungsfinanzierte Teile der Einrichtung wurden nicht mehr gebührenmindernd
abgeschrieben und diese Erlöse in eine Sonderrücklage eingestellt), die auch
über die Grenzen der Kalkulationszeiträume hinaus für die Finanzierung von
Maßnahmen vorgehalten werden kann.
Die Entwicklung der voraussichtlichen Einnahmen und
Ausgaben in den Jahren 2022 mit 2025 wird dem Gemeinderat anhand einer Tabelle
vorgestellt. Die aktuelle Gebühr liegt mit 1,30 €/m³ und einer jährlichen
Grundgebühr von 60 € pro Anschluss (jeweils netto) im durchschnittlichen bis
günstigen Bereich.
Im VG-Bereich liegt 2021 die Verbrauchsgebühr
zwischen 1,05 € und 2,40 € (Durchschnitt: 1,72 €) und die Grundgebühr
zwischen 42 € und 84 € (Durchschnitt: 55,71 € - alle Beträge jeweils netto).
Der erst zum 01.01.2017 auf 3,5 % gesenkte
kalkulatorische Zinssatz kann (auch in Rücksprache mit dem Landratsamt)
beibehalten werden.
Um im Kalkulationszeitraum – auch unter Einbezug
der vorgenannten Überdeckung – eine Kostendeckung zu erreichen, sollte die
Gebührenhöhe beibehalten werden.
Eine jährliche Zuführung zur Sonderrücklage für
Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen könnte weiterhin bei 14.500
€ gehalten werden, auch um künftige Belastungen aus größeren
Instandsetzungsmaßnahmen abfangen zu können.
Wird die Gebührenhöhe für die Grund- und
Einleitungsgebühr nicht verändert, muss keine Änderungssatzung erlassen werden.
In diesem Fall sollten die Eckpunkte der
Kalkulation mit Festlegung des Kalkulationszeitraumes und dem Inkrafttreten zum
01.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst nach ausführlicher Beratung und Abwägung folgenden
Beschluss zur Kalkulation der Wassergebühr ab 2022:
- Der Kalkulationszeitraum für die
Einrichtung Wasserversorgung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt
am 01.01.2022.
- Die Grundgebühr für die Einrichtung
Wasserversorgung wird zur Gesamtkostendeckung weiterhin unverändert auf
60,00 €/Anschluss/Jahr (netto) festgesetzt.
- Die Verbrauchsgebühr wird zur
Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 weiterhin unverändert
auf 1,30 €/m³ (netto) festgesetzt.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird
weiterhin bei 3,5 % gehalten.
- Die Abschreibungen auf die
zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Wasserversorgung
werden weiterhin nicht in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht;
es erfolgt unverändert eine Zuführung zur Sonderrücklage für
Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen in Höhe von jährlich
14.500 €.
Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2022 bis 2025 erfolgt Ende
2025.
Dies ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |