Sitzung: 05.10.2021 GSN/010/2021
Als neuer
Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 avisiert.
Beginnend mit dem 01.01.2022 wäre der Kalkulationszeitraum Ende 2025
abzurechnen.
Unter Beibehaltung
der bisherigen Gebühren (60 € pro Anschluss und Jahr sowie 2,50 € pro m³) würde
die vorgenannte Kostenüberdeckung (bei 311 Anschlüssen und rd. 35.500 m³ jährlicher
Einleitung) nicht ausgeglichen werden können.
Wie ebenfalls aus
der Anlage zu ersehen ist, wird daher aus Kostendeckungsgründen eine Reduzierung
der Einleitungsgebühr um 60 ct auf 1,90 € pro m³ sowie der Grundgebühr um 12 €
auf 48 € jährlich als zielführend erachtet.
Im VG-Bereich
liegt 2021 die Einleitungsgebühr zwischen rund 1,50 € und 2,65 € (Durchschnitt:
2,01 €) und die Grundgebühr zwischen 48 € und 72 € (Durchschnitt: 57,43 €).
Zu einer
Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen kann
weiterhin keine Zuführung erfolgen.
Der
kalkulatorische Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten
werden.
Der Gemeinderat kam in der Sitzung vom 13.09.2021 zu
folgenden Ergebnissen seiner Vorberatung:
- Der Kalkulationszeitraum für die
Einrichtung Abwasserbeseitigung wird auf vier Jahre festgesetzt und
beginnt am 01.01.2022.
- Die Grundgebühr für die Einrichtung
Abwasserbeseitigung wird zur Gesamtkostendeckung (um 12 € gesenkt) auf 48,00 €/Anschluss/Jahr
festgesetzt.
Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10) ist daher ebenfalls entsprechend zu reduzieren.
- Die Einleitungsgebühr wird zur
Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 um 60 ct reduziert auf
1,90 € pro m³ festgesetzt.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird
weiterhin bei 3,5 % gehalten.
- Die Kostenüberdeckung aus dem
Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wird im Bemessungszeitraum 2022 – 2025
ausgeglichen.
Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2022 bis 2025 erfolgt Ende 2025.
Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 05.10.2021 vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf über die Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den
Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Grundgebühr wird auf 48,00 €/Anschluss/Jahr, die Einleitungsgebühr
wird auf 1,90 €/m³ reduziert. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen
(Qn6, Qn10, >Qn10) wird ebenfalls entsprechend gesenkt.
Die Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil
dieses Beschlusses beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |