Gemäß Hochrechnung (siehe hierzu auch beigefügtes Dokument) schließt der Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 bei der Einrichtung Abwasserbeseitigung voraussichtlich mit einer Kostenüberdeckung von gut 134 T€ ab, die in den folgenden Bemessungszeitraum zu übertragen wäre.

 

Als neuer Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 avisiert. Beginnend mit dem 01.01.2022 wäre der Kalkulationszeitraum Ende 2025 abzurechnen.

 

Unter Beibehaltung der bisherigen Gebühren (60 € pro Anschluss und Jahr sowie 2,50 € pro m³) würde die vorgenannte Kostenüberdeckung (bei 311 Anschlüssen und rd. 35.500 m³ jährlicher Einleitung) nicht ausgeglichen werden können.

Wie ebenfalls aus der Anlage zu ersehen ist, wird daher aus Kostendeckungsgründen eine Reduzierung der Einleitungsgebühr um 60 ct auf 1,90 € pro m³ sowie der Grundgebühr um 12 € auf 48 € jährlich als zielführend erachtet.

 

Im VG-Bereich liegt 2021 die Einleitungsgebühr zwischen rund 1,50 € und 2,65 € (Durchschnitt: 2,01 €) und die Grundgebühr zwischen 48 € und 72 € (Durchschnitt: 57,43 €).

 

Zu einer Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen kann weiterhin keine Zuführung erfolgen.

 

Der kalkulatorische Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten werden.

 

 

Der Gemeinderat kam in der Sitzung vom 13.09.2021 zu folgenden Ergebnissen seiner Vorberatung:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2022.

  2. Die Grundgebühr für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird zur Gesamtkostendeckung (um 12 € gesenkt) auf 48,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt.
    Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10) ist daher ebenfalls entsprechend zu reduzieren.

  3. Die Einleitungsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 um 60 ct reduziert auf 1,90 € pro m³ festgesetzt.

  4. Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.

  5. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wird im Bemessungszeitraum 2022 – 2025 ausgeglichen.

 

Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2022 bis 2025 erfolgt Ende 2025.

 

 

Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 05.10.2021 vorgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.

 

Die Grundgebühr wird auf 48,00 €/Anschluss/Jahr, die Einleitungsgebühr wird auf 1,90 €/m³ reduziert. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10) wird ebenfalls entsprechend gesenkt.

 

Die Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beizufügen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8