Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 ist der Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 fanden Gespräche zwischen dem ersten Bürgermeister, der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung der VG statt.

 

Die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Strahlungen waren bisher dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die Gemeinde Strahlungen unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung werden der Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

Kommunales Förderprogramm 2021 - 2023

Ergänzend zur Gestaltungssatzung ist als Anreiz für private Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm aufgelegt worden. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Regierung von Unterfranken vom 04.05.2021 liegt vor. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei 180.000 € (verteilt auf die Programmjahre 2021 bis 2023).

 

Sanierungsberatung 2022 - 2024

Für Sanierungsberatung privater Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets liegt die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019 vor. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 €. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6 und im Jahr 2021 11 Sanierungsberatungen von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen (pro Jahr durchschnittlich 8-9 Beratungen).

 

Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes mit Umsetzung

Das Konzept wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Das laufende Verfahren ist um die Kosten für die Umsetzung ergänzt worden. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Regierung von Unterfranken vom 02.05.2019 liegt vor. Der Antrag auf Umfangserweiterung wurde am 17.03.2021 an die Regierung vorgelegt und genehmigt. Die voraussichtlich förderfähigen Gesamtkosten betragen 38.400 €.

 

Aufstellung eines Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße

Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Strahlungen einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In diesem Bereich sind private innerörtliche Freiflächen vorhanden. Außerdem gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll primär Perspektiven für neues Wohnen im Altort schaffen, gegebenenfalls auch durch Umnutzung von Scheunen. Die Rahmenplanung soll als Grundlage für einen optimalen Lösungsansatz dienen.

Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019 liegt vor. Die Honorarkosten für die Erstellung des Rahmenplans belaufen sich auf ca. 20.000 €. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten betragen 18.700 €. Der Rahmenplan befindet sich in der Vorentwurfsphase, der Entwurf wird im Oktober 2021 im Gemeinderat vorgestellt.

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses

Im Zuge der Baumaßnahme werden die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft entsiegelt und gestalterisch aufgewertet. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile wertet den Bereich zusätzlich auf. Weiterhin soll dringend benötigter Parkraum entstehen.

Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken vom 23.09.2020 liegt vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 412.700 €. Davon sind 370.000 € vorläufig förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahme ist baulich weitgehend abgeschlossen. In Abstimmung mit der Städtebauförderung soll der Maßnahmenumfang erweitert werden. Eine historische Brunnenstube soll freigelegt und mit einer Erweiterung der Platzfläche zugänglich gemacht werden.

Es soll ein Antrag auf Erweiterung der Maßnahme bei der Städtebauförderung gestellt werden. Die geschätzten Kosten für die erweiterte Maßnahme belaufen sich auf ca. 196.000 € (brutto, inkl. Baunebenkosten).

Bei einem möglichen Fördersatz von 80% auf die zuwendungsfähigen Kosten wäre eine Zuwendung in Höhe von rd. 156.000 € denkbar.


Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten liegen somit vss. bei rd. 566.000 €.

Umbau Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed & Breakfast Zimmer

Das Dorfgemeinschaftshaus soll künftig sowohl für die Sicherstellung der Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle) als auch zentraler Treffpunkt und Dorfmittelpunt (Café mit Außenbereich) sowie für Übernachtungsgäste (Tourismus) zur Verfügung stehen und damit den Ortskern beleben und wichtige dörfliche Infrastruktur erhalten (Bäcker). Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 09.11.2020 liegt vor. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 514.000 € (netto). Die ermittelten zuwendungsfähigen Kosten betragen ca. 446.000 € (aktualisierter Zuwendungsantrag vom 15.04.2021). Die Maßnahme ist weitgehend fertiggestellt. Die offizielle Eröffnung findet am 23.10.2021 statt.

 

Sanierung Bürgerzentrum mit Außenanlage

Die Nutzung des Hauses leidet zunehmend, bedingt durch das Gebäudealter und fehlender Funktionen. Vor allem die fehlende Barrierefreiheit hindert den inklusiven Ausbau und die Nutzung durch Senioren. Die technische Ausrüstung ist anfällig gegen Störungen und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die energetische Situation muss im technischen und baulichen Bereich verbessert werden. Die Außennutzung des Bürgerzentrums auf der Vorfläche könnte mit deren Umgestaltung deutlich erweitert werden. Die Stellplatzsituation bedarf einer Ergänzung. Geplant ist, das Maßnahmenbündel mit einer Generalsanierung zu erfüllen.

Die Entwurfsplanung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.09.2021 beschlossen. Der Zuwendungsantrag wird kurzfristig der Regierung von Unterfranken übersendet.

Die Gesamtkosten für die Sanierung werden auf ca. 5,1 Mio. € brutto geschätzt. Die förderfähigen Kosten betragen rd. 4.113.000 €. Die Gemeinde beantragt eine Zuwendung in Höhe von 3.290.000 € (80 % der förderfähigen Kosten). Der Baubeginn ist für Frühjahr 2022 geplant. Für die bauliche Umsetzung ist ein Zeitraum bis Ende 2023 geplant. Die zuwendungsfähigen Kosten verteilen sich vss. wie folgt:

Vorjahre: 50.000 €, 2021: 80.000 €, 2022: 2.480.000 € und 2023: 1.500.000 €.

 

Kommunikationshof - Machbarkeitsstudie

Zur Verbesserung der Verkehrsführung und Fußgängersicherheit soll ein durchgängiger Gehweg am Grundstück Fl.Nr. 132, Hauptstraße 4 eingerichtet werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob das Bestandsgebäude erhalten bzw. saniert werden kann. Die Machbarkeitsstudie ist beauftragt. Die Bestandsaufnahme wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung im August 2021 vorgestellt.

Für die Machbarkeitsstudie wird mit förderfähigen Kosten von ca. 6.700€ gerechnet.

 

Weitere Vormerkungen im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre

2023 – 2025:

Kommunikationshof – bauliche Umsetzung

In Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie soll ein scheunenähnlich hergerichteter Kommunikationshof für eine multifunktionale Nutzung bei Veranstaltungen durch die Dorfbevölkerung und die Gemeinde geschaffen werden. Weitere mögliche Nutzungsergänzungen sollen sich im Ergebnis der Studie zeigen.

Der Grunderwerb (Hauptstraße 4) wurde bereits realisiert (120.000 €). Es ist davon auszugehen, dass der Gebäudebestand im Wesentlichen nicht erhalten werden kann. Die Planung soll fortgeführt und im Jahr 2022 zum Abschluss gebracht werden. Die bauliche Umsetzung hängt vom Ergebnis der Machbarkeit, den künftigen Nutzungen und der Verwertbarkeit der vorhandenen Bausubstanz ab.

 

Abbruch Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)

Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Ladengebäudes (Backwarenverkaufsstelle), Hauptstraße 9 wird nicht weiterverfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz für die Schaffung von Wohnraum im Innerort.

Unter der Voraussetzung, dass das Nachnutzungskonzept den städtebaulichen Zielen der Gemeinde und der Regierung entspricht, sind die Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes förderfähig. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 125.000 € (brutto einschl. Nebenkosten). In diesem Zusammenhang ist mit dem Erwerb eines weiteren benachbarten Grundstückes durch die Gemeinde eine fußläufige Verbindung zwischen der Sonnen- und der Hauptstraße möglich. Diese Zielsetzung ist im ISEK entsprechend formuliert. Die Planung hierzu soll im Jahr 2022 erfolgen. Die Umsetzung mit dem Abbruch des Bestandes und dem Bau des Verbindungsweges ist für 2023 geplant.


Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 in folgendem Umfang zu:

 

 

Kommunales Förderprogramm 2021 - 2023

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                            60.000 €

(Programmjahr 2022: 60.000 €, Programmjahr 2023: 60.000 €,

geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 180.000 €)

 

Sanierungsberatung 2022 - 2024

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                            10.000 €

(Programmjahr 2022: 10.000 €, 2023 und 2024: je 10.000 €,

förderfähige Gesamtkosten: 30.000 €)

 

 

Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes mit Umsetzung

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                            39.000 €

 

 

Aufstellung eines Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                            19.000 €

 

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 % inkl. Bauumfangserweiterung (Brunnenstube etc.)
(Bewilligungsbescheid  23.09.2020: 370.000 € förderfähige Kosten,
Bauumfangserweiterung geschätzte förderfähige Kosten zusätzlich 196.000 €)

Programmjahr 2022                                                                                                          566.000 €

 

 

Umbau Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed & Breakfast Zimmer

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                          446.000 €

 

 

Sanierung Bürgerzentrum mit Außenanlage

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                       2.480.000 €

(Vorjahre bis 2021: 130.000 €, Programmjahr 2022: 2.480.000 €,
Programmjahr 2023: 1.500.000 €,

geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 4.113.000 €)

 

 

Kommunikationshof - Machbarkeitsstudie

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                              5.400 €
förderfähige Gesamtkosten ca. 6.700 €

 

 

Weitere Vormerkungen im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre

2023 – 2025:

Kommunikationshof – bauliche Umsetzung

Umsetzung geplant ab 2023

(Vorleistung für Grunderwerb 120.000 €)

 

Abbruch Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Planung 2022, Abbruch Bestand und Bau Verbindungsweg voraussichtlich 2023 ff

 

 

Die Gemeinde Strahlungen verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2022 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 zur Verfügung zu stellen.

 


Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits davor hat die Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung intensive Anstrengungen in diesem Bereich unternommen (z. B., Umfeld Kirche und Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof, Rathaus und Dorfplatz Strahlungen u. a.).

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.


Der Gemeinderat hat sich außerdem im Rahmen der NES-Allianz dafür ausgesprochen ein Beratungsangebot für Privateigentümer außerhalb des Sanierungsgebietes zu realisieren.

 


Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.

Durch die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im Innenbereich weiter verbessert werden.


Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Anwesen im Bereich des Dorfplatzes / Rathauses erwerben können. Damit ergeben sich weitere Möglichkeiten für eine neue Nutzung im zentralen Ortsbereich von Strahlungen. Diese Strategie verfolgt die Gemeinde auch in Zukunft sofern sich Möglichkeiten ergeben.

 

Durch regelmäßige persönliche Ansprache des Bürgermeisters von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu verfolgen. Darüber hat die Gemeinde alle betroffenen Eigentümer mit einem Fragebogen hinsichtlich der Grundstücks- und der Gebäudenutzung bzw. über eine evtl. Veräußerungs-, Sanierungs- oder Neubebauungsabsicht angeschrieben. Der Rücklauf brachte folgendes Ergebnis:

 

Bei einer Quote von 20 % an Rückmeldungen ist derzeit kein Eigentümer verkaufsbereit. Eine kostenfreie Architektenberatung wurde nicht gewünscht.

Über die o. g. Maßnahmen der Innenentwicklung hinaus besteht eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken die aktuell nicht abgedeckt werden kann. Es bestehen deshalb Überlegungen weitere Wohnbauflächen im moderatem Umfang (Zehnt IV) zu erschließen. Hierbei ist auch geplant einige Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe zur Verfügung zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden aufgrund von vorhandenen Vorbelastungen immissionsschutzrechtliche Voruntersuchungen durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8