Sitzung: 05.10.2021 GSN/010/2021
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in
verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche
Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr
2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 ist der Regierung von
Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.
Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr
2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 fanden Gespräche zwischen dem
ersten Bürgermeister, der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung der VG statt.
Die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Strahlungen waren bisher dem
Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem
im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und
Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die
Gemeinde Strahlungen unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und
Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung –
Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des
Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit
verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung werden
der Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der
förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor
Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie
(StBauFR) vor:
Kommunales
Förderprogramm 2021 - 2023
Ergänzend zur Gestaltungssatzung ist als Anreiz für private Maßnahmen
ein kommunales Förderprogramm aufgelegt worden. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn
vor Bewilligung der Regierung von Unterfranken vom 04.05.2021 liegt vor. Die
voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei 180.000 € (verteilt auf die
Programmjahre 2021 bis 2023).
Sanierungsberatung
2022 - 2024
Für Sanierungsberatung privater Baumaßnahmen innerhalb des
Sanierungsgebiets liegt die Zustimmung zum
Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom
03.09.2019 vor. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei
30.000 €. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6 und im Jahr 2021 11
Sanierungsberatungen von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen (pro
Jahr durchschnittlich 8-9 Beratungen).
Erstellung
eines Leit- und Beschilderungskonzeptes mit Umsetzung
Das Konzept wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Das
laufende Verfahren ist um die Kosten für die Umsetzung ergänzt worden. Die
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Regierung von Unterfranken
vom 02.05.2019 liegt vor. Der Antrag auf Umfangserweiterung wurde am 17.03.2021
an die Regierung vorgelegt und genehmigt. Die voraussichtlich förderfähigen
Gesamtkosten betragen 38.400 €.
Aufstellung eines
Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße
Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Strahlungen einen zentralen räumlichen
Handlungsschwerpunkt dar. In diesem Bereich sind private innerörtliche
Freiflächen vorhanden. Außerdem gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die
Rahmenplanung soll primär Perspektiven für neues Wohnen im Altort schaffen,
gegebenenfalls auch durch Umnutzung von Scheunen. Die Rahmenplanung soll als
Grundlage für einen optimalen Lösungsansatz dienen.
Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der
Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019 liegt vor. Die Honorarkosten
für die Erstellung des Rahmenplans belaufen sich auf ca. 20.000 €. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten betragen 18.700 €.
Der Rahmenplan befindet sich in der Vorentwurfsphase, der Entwurf wird im
Oktober 2021 im Gemeinderat vorgestellt.
Neugestaltung
Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses
Im Zuge der Baumaßnahme werden die großflächig asphaltierten Bereiche
dauerhaft entsiegelt und gestalterisch aufgewertet. Eine Begrünung entlang der
Häuserzeile wertet den Bereich zusätzlich auf. Weiterhin soll dringend
benötigter Parkraum entstehen.
Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken
vom 23.09.2020 liegt vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 412.700 €. Davon sind 370.000 € vorläufig förderfähig. Die Umsetzung
der Maßnahme ist baulich weitgehend abgeschlossen. In Abstimmung mit der
Städtebauförderung soll der Maßnahmenumfang erweitert werden. Eine historische
Brunnenstube soll freigelegt und mit einer Erweiterung der Platzfläche
zugänglich gemacht werden.
Es soll ein Antrag auf Erweiterung der Maßnahme bei der
Städtebauförderung gestellt werden. Die geschätzten Kosten für die erweiterte
Maßnahme belaufen sich auf ca. 196.000 € (brutto, inkl. Baunebenkosten).
Bei einem möglichen Fördersatz von 80% auf die
zuwendungsfähigen Kosten wäre eine Zuwendung in Höhe von rd. 156.000 € denkbar.
Die gesamten
zuwendungsfähigen Kosten liegen somit vss. bei rd. 566.000 €.
Umbau Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed &
Breakfast Zimmer
Das Dorfgemeinschaftshaus soll künftig sowohl für die Sicherstellung der
Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle) als auch zentraler Treffpunkt und
Dorfmittelpunt (Café mit Außenbereich) sowie für Übernachtungsgäste (Tourismus)
zur Verfügung stehen und damit den Ortskern beleben und wichtige dörfliche Infrastruktur
erhalten (Bäcker). Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn
vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 09.11.2020 liegt vor. Die
Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 514.000 € (netto). Die ermittelten zuwendungsfähigen Kosten betragen ca.
446.000 € (aktualisierter Zuwendungsantrag vom 15.04.2021). Die Maßnahme ist
weitgehend fertiggestellt. Die offizielle Eröffnung findet am 23.10.2021 statt.
Sanierung
Bürgerzentrum mit Außenanlage
Die Nutzung des Hauses leidet zunehmend, bedingt durch das Gebäudealter
und fehlender Funktionen. Vor allem die fehlende Barrierefreiheit hindert den
inklusiven Ausbau und die Nutzung durch Senioren. Die technische Ausrüstung ist
anfällig gegen Störungen und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Die energetische Situation muss im technischen und baulichen Bereich verbessert
werden. Die Außennutzung des Bürgerzentrums auf der Vorfläche könnte mit deren
Umgestaltung deutlich erweitert werden. Die Stellplatzsituation bedarf einer
Ergänzung. Geplant ist, das Maßnahmenbündel mit einer Generalsanierung zu
erfüllen.
Die Entwurfsplanung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom
13.09.2021 beschlossen. Der
Zuwendungsantrag wird kurzfristig der Regierung von Unterfranken übersendet.
Die Gesamtkosten
für die Sanierung werden auf ca. 5,1 Mio. € brutto geschätzt. Die förderfähigen
Kosten betragen rd. 4.113.000 €. Die Gemeinde beantragt eine Zuwendung in Höhe
von 3.290.000 € (80 % der förderfähigen Kosten). Der Baubeginn ist für Frühjahr
2022 geplant. Für die bauliche Umsetzung ist ein Zeitraum bis Ende 2023
geplant. Die zuwendungsfähigen Kosten verteilen sich vss. wie folgt:
Vorjahre: 50.000 €,
2021: 80.000 €, 2022: 2.480.000 € und 2023: 1.500.000 €.
Kommunikationshof - Machbarkeitsstudie
Zur Verbesserung der Verkehrsführung und Fußgängersicherheit soll ein
durchgängiger Gehweg am Grundstück Fl.Nr. 132, Hauptstraße 4 eingerichtet
werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob das
Bestandsgebäude erhalten bzw. saniert werden kann. Die Machbarkeitsstudie ist
beauftragt. Die Bestandsaufnahme wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung im
August 2021 vorgestellt.
Für die Machbarkeitsstudie wird mit förderfähigen Kosten von ca. 6.700€ gerechnet.
Weitere Vormerkungen im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre
2023 – 2025:
Kommunikationshof
– bauliche Umsetzung
In Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie soll ein
scheunenähnlich hergerichteter Kommunikationshof für eine multifunktionale
Nutzung bei Veranstaltungen durch die Dorfbevölkerung und die Gemeinde geschaffen
werden. Weitere mögliche Nutzungsergänzungen sollen sich im Ergebnis der Studie
zeigen.
Der Grunderwerb (Hauptstraße 4) wurde bereits realisiert (120.000 €). Es
ist davon auszugehen, dass der Gebäudebestand im Wesentlichen nicht erhalten
werden kann. Die Planung soll fortgeführt und im Jahr 2022 zum Abschluss
gebracht werden. Die bauliche Umsetzung hängt vom Ergebnis der Machbarkeit, den
künftigen Nutzungen und der Verwertbarkeit der vorhandenen Bausubstanz ab.
Abbruch
Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)
Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des
Ladengebäudes (Backwarenverkaufsstelle), Hauptstraße 9 wird nicht
weiterverfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz
für die Schaffung von Wohnraum im Innerort.
Unter der Voraussetzung, dass das Nachnutzungskonzept den
städtebaulichen Zielen der Gemeinde und der Regierung entspricht, sind die
Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes förderfähig. Die Kostenschätzung liegt
bei ca. 125.000 € (brutto einschl. Nebenkosten). In diesem Zusammenhang ist mit
dem Erwerb eines weiteren benachbarten Grundstückes durch die Gemeinde eine
fußläufige Verbindung zwischen der Sonnen- und der Hauptstraße möglich. Diese
Zielsetzung ist im ISEK entsprechend formuliert. Die Planung hierzu soll im
Jahr 2022 erfolgen. Die Umsetzung mit dem Abbruch des Bestandes und dem Bau des
Verbindungsweges ist für 2023 geplant.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 in folgendem Umfang zu:
Kommunales
Förderprogramm 2021 - 2023
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2022 60.000
€
(Programmjahr 2022: 60.000 €,
Programmjahr 2023: 60.000 €,
geschätzte förderfähige
Gesamtkosten: 180.000 €)
Sanierungsberatung
2022 - 2024
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2022 10.000
€
(Programmjahr 2022: 10.000 €,
2023 und 2024: je 10.000 €,
förderfähige Gesamtkosten:
30.000 €)
Erstellung
eines Leit- und Beschilderungskonzeptes mit Umsetzung
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2022 39.000
€
Aufstellung eines
Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2022 19.000
€
Neugestaltung
Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 % inkl. Bauumfangserweiterung (Brunnenstube etc.)
(Bewilligungsbescheid 23.09.2020:
370.000 € förderfähige Kosten,
Bauumfangserweiterung geschätzte förderfähige Kosten zusätzlich 196.000 €)
Programmjahr 2022 566.000
€
Umbau
Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed &
Breakfast Zimmer
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2022 446.000
€
Sanierung
Bürgerzentrum mit Außenanlage
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2022 2.480.000
€
(Vorjahre bis 2021: 130.000 €, Programmjahr
2022: 2.480.000 €,
Programmjahr 2023: 1.500.000 €,
geschätzte förderfähige
Gesamtkosten: 4.113.000 €)
Kommunikationshof - Machbarkeitsstudie
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2022 5.400
€
förderfähige Gesamtkosten ca. 6.700 €
Weitere Vormerkungen im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre
2023 – 2025:
Kommunikationshof – bauliche Umsetzung
Umsetzung
geplant ab 2023
(Vorleistung für Grunderwerb
120.000 €)
Abbruch
Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Planung 2022, Abbruch Bestand und Bau Verbindungsweg
voraussichtlich 2023 ff
Die Gemeinde
Strahlungen verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2022
bzw. in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 zur Verfügung zu stellen.
Der
Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den
Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den
Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und
beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits davor
hat die Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung
intensive Anstrengungen in diesem Bereich unternommen (z. B., Umfeld Kirche und
Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof, Rathaus und Dorfplatz Strahlungen u. a.).
Im
Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz
für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein
Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten
werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.
Der Gemeinderat hat sich außerdem im Rahmen der NES-Allianz dafür
ausgesprochen ein Beratungsangebot für Privateigentümer außerhalb des Sanierungsgebietes
zu realisieren.
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein
Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.
Durch
die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im Innenbereich
weiter verbessert werden.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Anwesen im Bereich des
Dorfplatzes / Rathauses erwerben können. Damit ergeben sich weitere
Möglichkeiten für eine neue Nutzung im zentralen Ortsbereich von Strahlungen.
Diese Strategie verfolgt die Gemeinde auch in Zukunft sofern sich Möglichkeiten
ergeben.
Durch regelmäßige persönliche Ansprache des Bürgermeisters von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu verfolgen. Darüber hat die Gemeinde alle betroffenen Eigentümer mit einem Fragebogen hinsichtlich der Grundstücks- und der Gebäudenutzung bzw. über eine evtl. Veräußerungs-, Sanierungs- oder Neubebauungsabsicht angeschrieben. Der Rücklauf brachte folgendes Ergebnis:
Bei einer Quote von 20 % an Rückmeldungen ist derzeit kein Eigentümer verkaufsbereit. Eine kostenfreie Architektenberatung wurde nicht gewünscht.
Über die o. g. Maßnahmen der
Innenentwicklung hinaus besteht eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken die
aktuell nicht abgedeckt werden kann. Es bestehen deshalb Überlegungen weitere
Wohnbauflächen im moderatem Umfang (Zehnt IV) zu erschließen. Hierbei ist auch
geplant einige Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe zur Verfügung zu
stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden aufgrund von vorhandenen Vorbelastungen
immissionsschutzrechtliche Voruntersuchungen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |