Sitzung: 21.10.2021 GSN/014/2021
Waldkindergärten sind in den letzten Jahren zunehmend in das Interesse vieler Eltern gerückt und sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Die Kommunen der NES-Allianz beabsichtigen daher die gemeinsame Einrichtung und den Betrieb eines bedarfsgerechten Waldkindergartens und nehmen damit eine Vorreiterrolle im Landkreis Rhön-Grabfeld ein.
Mit Beschluss der
Lenkungsgruppensitzung der NES-Allianz vom 04.03.2021 hat sich diese für eine
gemeinschaftliche Umsetzung des Projektes im Rahmen der kommunalen
Zusammenarbeit gemäß Art. 5 Abs. 2 BayKiBiG ausgesprochen. Durch den
gemeinschaftlichen Lösungsansatz kann der überörtliche Bedarf der Kommunen der
NES-Allianz gedeckt werden. Damit verbunden ist ein ressourcenschonender Umgang
mit den Finanzmitteln aller Beteiligten. Mit dem Waldkindergarten wird das
pädagogische Angebot im Allianzgebiet erweitert und ein besonderer Fokus auf
die Umweltpädagogik gelegt.
Als Standort ist der Umgriff
des Wald-Boden-Klima Info-Parks in der Gemeinde Hohenroth vorgesehen, der
optimale Voraussetzungen für diese Anforderungen bietet. Neben der guten
Erreichbarkeit ermöglicht die vorhandene Infrastruktur ein breites Spektrum
kindgerechter Umweltbildung.
Träger der Einrichtung i.S. des BayKiBiG ist die Gemeinde Hohenroth. Die Einrichtung dient der Betreuung, Bildung und Erziehung der dort aufgenommenen Kinder nach dem besonderen Konzept „Waldkindergarten“ für die beteiligten Kommunen der NES-Allianz.
Dem Beschluss liegt die Zweckvereinbarung gem. Anlage vollinhaltlich zugrunde.
Beschluss:
Die Gemeinde Strahlungen stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung
Waldkindergarten NES-Allianz zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines
bedarfsgerechten Waldkindergartens unter Trägerschaft der Gemeinde Hohenroth
zu. Die Gemeinde Strahlungen genehmigt die Zweckvereinbarung gem. Anlage zu
diesem Beschluss vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |