Am Gebäude des Katholischen Kindergartens in Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, wurden, nach Mitteilung von Herrn Pfarradministrator Dr. Andreas Krefft vom 18.06.2021, an zwei Fensterscheiben Sprünge im Glas festgestellt. Zur Gebäudeinstandhaltung und um die Sicherheit der Kinder nicht zu gefährden, wurde die Firma Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG, Kleinwenkheim, mit der Erneuerung der Fensterscheiben beauftragt.

 

Die Gesamtkosten für die Reparatur belaufen sich auf 3.840,37 € brutto. Das Bischöfliche Ordinariat Würzburg hat aus Kirchensteuermitteln einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € bewilligt. Eigentümerin der Kindertagesstätte ist die Katholische Kirchenstiftung Strahlungen.

 

Mit Schreiben vom 11.10.2021 beantragt der St. Johannis-Verein e. V. Strahlungen eine anteilige Kostenübernahme seitens der Gemeinde Strahlungen. Dabei wird Bezug genommen auf die bestehende Betriebskostenvereinbarung.

 

In § 2 Absatz 2 der Betriebskostenvereinbarung vom 14.03.2015 ist geregelt, dass über Leistungen, die über den Anforderungen des Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) liegen, die Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entscheidet.

 

Soweit der Kindergartenverein die Reparaturkosten der Scheiben im Rahmen des laufenden Kindergartenbetriebs finanziert und sich im Jahresergebnis ein Defizit ergeben würde, ist dem Kindergartenverein die Beantragung der Übernahme des Defizits durch die Gemeinde Strahlungen möglich (§ 2 Absatz 4 der Betriebskostenvereinbarung).

 

Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner teilt dem Gemeinderat mit, dass die Firma Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG sich geweigert hat die Fensterscheiben auf Gewährleistung oder Kulanz auszutauschen. Die Gewährleistungszeit ist bereits vergangen.

 

Zudem teilte er dem Gemeinderat mit, dass der Kindergarten von der Kirchenstiftung nicht versichert wurde. Dieser Schaden wäre ein Fall für die Glasversicherung gewesen.

 

Es stehen folgende Möglichkeiten der anteiligen Kostenübernahme der Gemeinde Strahlungen im Raum:

-       Übernahme des Restbetrages um den Kindergartenverein zu entlasten

-       Abkauf der Restforderung des Kindergartenvereins um diesen zu entlasten um die Forderung der Gemeinde gegenüber der Kirchenstiftung geltend machen zu können

-       Keine Übernahme des Restbetrages, da die Kirchenstiftung hierfür zuständig ist

-       Übernahme in Höhe von 500,00 € um den Kindergartenverein zumindest zu einem Teil entlasten zu können

 

Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner weist jedoch eindringlich daraufhin, dass der St. Johannis-Verein den Auftrag an die Firma Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG aus Sicherheitsgründen vergeben hat, um den betreffenden Raum weiterhin nutzen zu können. Jedoch soll der St. Johannis-Verein nicht mit der Rechnung auf Dauer belastet werden, da dieser nicht zuständig ist diesen zu übernehmen und zudem nicht die Mittel hat diesen zu übernehmen, da er sich hauptsächlich aus freiwilligen Veranstaltungen finanziert.

 

Der Gemeinderat diskutiert über die verschiedenen Möglichkeiten mit dem Antrag auf Kostenübernahme umzugehen. Zusammenfassend ist der Gemeinderat Strahlungen nicht bereit Kosten zu übernehmen, für die die Kirche zuständig ist.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Träger- und Betreiber Situation im Kindergarten in Verbindung mit der Katholischen Kirche, der Katholischen Kirchenstiftung, dem St. Johannis-Verein und der Diözese unzufriedenstellend ist. Die Katholische Kirchenstiftung, die eigentlich für die Kostenübernahme als Eigentümer des Grundstückes zuständig wäre, weigert sich komplett diese zu übernehmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V. Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 3.090,37 € zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

8

Anwesend:

8

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V. Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

8

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V. Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 0,00 € zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

5

Anwesend:

8

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V. Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, die Forderung in Höhe von 3.090,37 € abzukaufen um diesen gegenüber der Katholischen Kirche bei einem Verkaufsgespräch bezüglich des Kindergartens einzufordern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

5

Anwesend:

8

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V. Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.

 

Ergibt sich im laufenden Kindergartenjahr ein Defizit, ist ein Antrag auf Übernahme des Defizits durch den Verein bei der Gemeinde Strahlungen möglich (§ 2 Absatz 4 der Betriebskostenvereinbarung).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kindergartenverein schriftlich über die Zuschussgewährung zu informieren und den Zuschussbetrag auszuzahlen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

8