Sitzung: 09.11.2021 GSN/011/2021
Am Gebäude des Katholischen Kindergartens in Strahlungen, Am Altmerberg
1 a, wurden, nach Mitteilung von Herrn Pfarradministrator Dr. Andreas Krefft
vom 18.06.2021, an zwei Fensterscheiben Sprünge im Glas festgestellt. Zur
Gebäudeinstandhaltung und um die Sicherheit der Kinder nicht zu gefährden,
wurde die Firma Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG, Kleinwenkheim, mit der
Erneuerung der Fensterscheiben beauftragt.
Die Gesamtkosten für die Reparatur belaufen sich auf 3.840,37 € brutto.
Das Bischöfliche Ordinariat Würzburg hat aus Kirchensteuermitteln einen
Zuschuss in Höhe von 750,00 € bewilligt. Eigentümerin der Kindertagesstätte ist
die Katholische Kirchenstiftung Strahlungen.
Mit Schreiben vom 11.10.2021 beantragt der St. Johannis-Verein e. V.
Strahlungen eine anteilige Kostenübernahme seitens der Gemeinde Strahlungen.
Dabei wird Bezug genommen auf die bestehende Betriebskostenvereinbarung.
In § 2 Absatz 2 der Betriebskostenvereinbarung vom 14.03.2015 ist
geregelt, dass über Leistungen, die über den Anforderungen des Bayer.
Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) liegen, die Gemeinde im
Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entscheidet.
Soweit der Kindergartenverein die Reparaturkosten der Scheiben im Rahmen
des laufenden Kindergartenbetriebs finanziert und sich im Jahresergebnis ein
Defizit ergeben würde, ist dem Kindergartenverein die Beantragung der Übernahme
des Defizits durch die Gemeinde Strahlungen möglich (§ 2 Absatz 4 der
Betriebskostenvereinbarung).
Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner teilt dem Gemeinderat mit,
dass die Firma Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG sich geweigert hat die
Fensterscheiben auf Gewährleistung oder Kulanz auszutauschen. Die
Gewährleistungszeit ist bereits vergangen.
Zudem teilte er dem Gemeinderat mit, dass der Kindergarten von der
Kirchenstiftung nicht versichert wurde. Dieser Schaden wäre ein Fall für die
Glasversicherung gewesen.
Es stehen folgende Möglichkeiten der anteiligen Kostenübernahme der
Gemeinde Strahlungen im Raum:
-
Übernahme des Restbetrages um den
Kindergartenverein zu entlasten
-
Abkauf der Restforderung des Kindergartenvereins um
diesen zu entlasten um die Forderung der Gemeinde gegenüber der Kirchenstiftung
geltend machen zu können
-
Keine Übernahme des Restbetrages, da die
Kirchenstiftung hierfür zuständig ist
-
Übernahme in Höhe von 500,00 € um den
Kindergartenverein zumindest zu einem Teil entlasten zu können
Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner weist jedoch eindringlich
daraufhin, dass der St. Johannis-Verein den Auftrag an die Firma Vorndran
Metallbau GmbH & Co. KG aus Sicherheitsgründen vergeben hat, um den
betreffenden Raum weiterhin nutzen zu können. Jedoch soll der St. Johannis-Verein
nicht mit der Rechnung auf Dauer belastet werden, da dieser nicht zuständig ist
diesen zu übernehmen und zudem nicht die Mittel hat diesen zu übernehmen, da er
sich hauptsächlich aus freiwilligen Veranstaltungen finanziert.
Der Gemeinderat diskutiert über die verschiedenen Möglichkeiten mit dem
Antrag auf Kostenübernahme umzugehen. Zusammenfassend ist der Gemeinderat
Strahlungen nicht bereit Kosten zu übernehmen, für die die Kirche zuständig
ist.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Träger- und Betreiber
Situation im Kindergarten in Verbindung mit der Katholischen Kirche, der
Katholischen Kirchenstiftung, dem St. Johannis-Verein und der Diözese
unzufriedenstellend ist. Die Katholische Kirchenstiftung, die eigentlich für
die Kostenübernahme als Eigentümer des Grundstückes zuständig wäre, weigert
sich komplett diese zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V.
Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten
Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 3.090,37 € zu
gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
8 |
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V.
Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten
Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € zu
gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Anwesend: |
8 |
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V.
Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten
Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 0,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
3 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
5 |
Anwesend: |
8 |
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V.
Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten
Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, die Forderung in Höhe von 3.090,37 € abzukaufen
um diesen gegenüber der Katholischen Kirche bei einem Verkaufsgespräch
bezüglich des Kindergartens einzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
3 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
5 |
Anwesend: |
8 |
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, dem St. Johannis-Verein e. V.
Strahlungen für die Reparatur von zwei Fensterscheiben im Kindergarten
Strahlungen, Am Altmerberg 1 a, einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu
gewähren.
Ergibt sich im laufenden Kindergartenjahr ein Defizit, ist ein Antrag
auf Übernahme des Defizits durch den Verein bei der Gemeinde Strahlungen
möglich (§ 2 Absatz 4 der Betriebskostenvereinbarung).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kindergartenverein schriftlich über
die Zuschussgewährung zu informieren und den Zuschussbetrag auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
8 |