Sitzung: 09.11.2021 GSN/011/2021
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen am 22.10.2021 gewählten
Kommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem
Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 GO.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die gewählten fachlich,
gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen für den Kommandanten erfüllen.
Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger hat sein Einvernehmen zur o. g. Wahl
des 1. Kommandanten Jan Holzheimer, Münnerstädter Straße 1, 97618
Strahlungen und seines Stellvertreters Christoph Burger,
Fliederweg 10, 97618 Strahlungen erklärt.
Für den Kommandanten werden bestimmte Lehrgänge vorgeschrieben, wurden
diese bisher von den Kommandanten noch nicht besucht, sind die Lehrgänge
innerhalb eines Jahres nachzuholen.
Die Gemeinde Strahlungen erteilt
gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung
für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen am 22.10.2021 gewählten
1. Kommandanten Jan
Holzheimer, Münnerstädter
Straße 1
und seines
Stellvertreters Christoph
Burger, Fliederweg 10,
Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.
Wurden die für die Kommandanten vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht
mit Erfolgt besucht, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem
Fall ist die Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
8 |
Herr Gemeinderat Christoph Burger nimmt wegen persönlicher Beteiligung
gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.