Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 151, Hirschleitenweg 2 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen an das bestehende Wohnhaus in östliche Richtung einen Balkon mit einer Fläche von 12,5 m² anzubauen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 151 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen; das Wohngebäude, an das der Balkon angebaut werden soll liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Im Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt.

 

Der geplante Balkon überschreitet die Baugrenze in östlicher Richtung um ca. 1,37 m.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens wird eine Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze erforderlich.  

 

Die Prüfung der Abstandsflächen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt. Die Unterschrift des Eigentümers der Fl. Nr. 157 fehlt, dieses Grundstück befindet sich in nördlicher Richtung und wird durch den Balkonanbau nicht tangiert.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 151, Hirschleitenweg 2 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen. Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9