Sitzung: 07.12.2021 GSN/012/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Anbau eines Balkons auf dem
Grundstück Fl. Nr. 151, Hirschleitenweg 2 in Strahlungen vorgelegt.
Die Bauherren beabsichtigen an das bestehende Wohnhaus in östliche
Richtung einen Balkon mit einer Fläche von 12,5 m² anzubauen.
Der geplante
Balkon überschreitet die Baugrenze in östlicher Richtung um ca. 1,37 m.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens wird eine Befreiung für die Überschreitung der festgesetzten
Baugrenze erforderlich.
Die Prüfung der
Abstandsflächen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde im
Baugenehmigungsverfahren.
Die Unterschriften
der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt. Die Unterschrift des Eigentümers
der Fl. Nr. 157 fehlt, dieses Grundstück befindet sich in nördlicher Richtung
und wird durch den Balkonanbau nicht tangiert.
Soweit seitens des
Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht,
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines
Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 151, Hirschleitenweg 2 in Strahlungen
entsprechend den vorgelegten Planunterlagen. Die Zustimmung zur Befreiung von
der Festsetzung des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |