Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Abbruch der Holzlege, zum Neubau eines Carports, zum Ausbau des Dachgeschosses, sowie zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 250, Fridritter Straße 9 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auszubauen. Hierzu werden in westlicher Richtung zwei Flachdachgauben (Holzrahmenbau mit titanzink verblecht) errichtet. Im Erdgeschoss in südliche Richtung ist ein Wintergarten aus einer Holzkonstruktion mit einer Fläche von ca. 25 m² vorgesehen. Ebenfalls im Erdgeschoss in östlicher Richtung, soll an Stelle einer Holzlege, ein Doppelcarport (begrünt) mit einer Fläche von ca. 40 m² errichtet werden. Das bestehende Tor in der Garage im Kellergeschoss soll erneuert bzw. verbreitert und das Tor an der Werkstatt durch ein Fenster ersetzt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 250 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Im Bebauungsplan ist als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt. Für die Dacheindeckung der Wohnhäuser sollen gebrannte Ziegel verwendet werden.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens werden Befreiungen erforderlich für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung. Die Befreiungen sind durchaus vertretbar. Bei Aufstellung des Bebauungsplanes war das Wohngebäude bereits vorhanden. Die Baugrenze wurde mit Aufstellung des B-Plans um das damalige Bestandsgebäude gefasst. Eine Erweiterung des Gebäudes ist ohne Befreiung somit nicht möglich. Satteldachgauben wären bei dem vorhandenen Kniestock und der flachen Dachneigung kaum nutzbar und zudem fügen sich die geplanten Gauben gut ein. Bei dem Wintergarten und dem Carport handelt es sich um untergeordnete Baukörper.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:

Das Grundstück ist erschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.

Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt zum Waldweg ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Auf dem Grundstück ist ein Kontrollschacht vorhanden. Allerdings entwässert derzeit die bestehende Zufahrt auf der Westseite des Grundstücks zur Fridritter Straße hin, unkontrolliert über den Gehweg in die Entwässerungsrinne der Straße. Auch hier darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Das anfallende Oberflächenwasser ist daher auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

 

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch der Holzlege, zum Neubau eines Carports, zum Ausbau des Dachgeschosses sowie zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 250, Fridritter Straße 9 in Strahlungen vorgelegt.

 

Den erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze, der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9