Sitzung: 07.12.2021 GSN/012/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Abbruch der Holzlege, zum Neubau
eines Carports, zum Ausbau des Dachgeschosses, sowie zum Anbau eines
Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 250, Fridritter Straße 9 in
Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses
auszubauen. Hierzu werden in westlicher Richtung zwei Flachdachgauben
(Holzrahmenbau mit titanzink verblecht) errichtet. Im Erdgeschoss in südliche
Richtung ist ein Wintergarten aus einer Holzkonstruktion mit einer Fläche von
ca. 25 m² vorgesehen. Ebenfalls im Erdgeschoss in östlicher Richtung, soll an
Stelle einer Holzlege, ein Doppelcarport (begrünt) mit einer Fläche von ca. 40
m² errichtet werden. Das bestehende Tor in der Garage im Kellergeschoss soll
erneuert bzw. verbreitert und das Tor an der Werkstatt durch ein Fenster
ersetzt werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 250 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Im Bebauungsplan ist als Dachform Satteldach mit einer
Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt. Für die Dacheindeckung der Wohnhäuser
sollen gebrannte Ziegel verwendet werden.
Zur Verwirklichung des Vorhabens werden Befreiungen erforderlich für die
Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen, der Dachform, der Dachneigung und
der Dacheindeckung. Die Befreiungen sind durchaus vertretbar. Bei Aufstellung
des Bebauungsplanes war das Wohngebäude bereits vorhanden. Die Baugrenze wurde
mit Aufstellung des B-Plans um das damalige Bestandsgebäude gefasst. Eine Erweiterung
des Gebäudes ist ohne Befreiung somit nicht möglich. Satteldachgauben wären bei
dem vorhandenen Kniestock und der flachen Dachneigung kaum nutzbar und zudem
fügen sich die geplanten Gauben gut ein. Bei dem Wintergarten und dem Carport
handelt es sich um untergeordnete Baukörper.
Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:
Das Grundstück ist
erschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine
Veränderungen an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Die genaue
Ausgestaltung der Zufahrt zum Waldweg ist aus den Antragsunterlagen nicht
ersichtlich. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf
öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße
hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu
fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch
möglich – auf dem Grundstück zu versickern.
Die Entwässerung
erfolgt im Mischsystem. Auf dem Grundstück ist ein Kontrollschacht vorhanden.
Allerdings entwässert derzeit die bestehende Zufahrt auf der Westseite des
Grundstücks zur Fridritter Straße hin, unkontrolliert über den Gehweg in die
Entwässerungsrinne der Straße. Auch hier darf kein Oberflächenwasser auf
öffentliche Flächen geleitet werden. Das anfallende Oberflächenwasser ist daher
auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder –
sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.
Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden eingeholt.
Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der
beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch der
Holzlege, zum Neubau eines Carports, zum Ausbau des Dachgeschosses sowie zum
Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 250, Fridritter Straße 9
in Strahlungen vorgelegt.
Den erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der festgesetzten
Baugrenze, der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |