Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Trafostation auf den Grundstücken Fl. Nrn. 510, 511, 545, 554, 555 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 510, 511, 545, 554, 555 eine Photovoltaikanlage mit 5610 Modulen zu installieren. Die Module werden mit 20° Anstellwinkel errichtet.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Hoheroth“. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Da das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht kann es nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.