Sitzung: 07.12.2021 GSN/012/2021
Die Bayerische Staatsregierung hat im Frühjahr 2021 entschieden, Eltern,
welche ihre Kinder während des Lockdowns selbst betreut haben, bei den
Elternbeiträgen für die Monate Januar bis Mai 2021 pauschal zu entlasten. Der
Beitragsersatz war jeweils für Kinder möglich, die die Kindertageseinrichtung
nicht oder an maximal fünf Tagen im Monat besucht haben.
Die Höhe des Beitragsersatzes entspricht den vom Freistaat Bayern
festgelegten Pauschalen des Vorjahres. Allerdings übernimmt der Freistaat
hieran diesmal lediglich 70 Prozent. Es ist vorgesehen, dass die restlichen 30
Prozent von den Kommunen getragen werden.
Derartige Pauschalzahlungen stellen für die Gemeinde eine rein
freiwillige Leistung dar. Aus kommunal- und haushaltsrechtlicher Sicht kann
eine solche Leistung nur bei entsprechender finanzieller Leistungsfähigkeit
erbracht werden. Wenn überhaupt fallen die Defizite darüber hinaus relativ
überschaubar aus. Ein Großteil der Kindertageseinrichtungen würde durch die
pauschale kommunale Beteiligung sogar einen Überschuss erzielen.
Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, ausschließlich Defizite
von Kindertageseinrichtungen zu übernehmen, wenn diese im Zeitraum Januar bis
Mai 2021 tatsächlich erzielt wurden, d. h. staatlicher Beitragsersatz im Vergleich
zur Soll-Situation.
Der Kindergarten Strahlungen hat mitgeteilt, dass ein Defizit in Höhe
von 820,00 Euro entstanden ist.
Anträge von externen Kindertageseinrichtungen auf Kostenübernahme für
Gastkinder aus der Gemeinde Strahlungen wurden bisher nicht gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das tatsächlich entstandene Defizit des
Kindergartens Strahlungen zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Auszahlung zeitnah zu veranlassen.
Externe Kindertageseinrichtungen erhalten für Gastkinder aus der
Gemeinde Strahlungen nur auf Antrag eine entsprechende Kostenübernahme in Höhe
des tatsächlich entstandenen Defizits.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Johannes Schultheis war zur Beratung und Abstimmung nicht
anwesend.