Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Mehrzweckschutzhütte und von verschiedenen Nebengebäuden im Bereich des Weinbergs auf dem Grundstück Fl. Nr. 2472, Mönchsberg, Strahlungen vorgelegt.

 

Die Gemeinde beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2472, Mönchsberg eine Mehrzweckschutzhütte sowie verschiedene Nebengebäude zusätzlich zum bestehenden Grillplatz zu errichten. Das geplante Vorhaben wurde bereits mehrmals im Gemeinderat thematisiert.

 

Das Baugrundstück befindet sich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich.

Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als schützenswerter Landschaftsbestandteil dargestellt.

Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und damit nach § 35 Absatz 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen.

 

Die Errichtung einer Mehrzweckschutzhütte, sowie von verschiedenen Nebengebäuden kann als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Baugenehmigungs- sowie die Untere Naturschutzbehörde prüfen im Baugenehmigungsverfahren, ob die öffentliche Belange durch das geplante Bauvorhaben beeinträchtigt werden.

 

Die straßenseitige Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer Mehrzweckschutzhütte und von verschiedenen Nebengebäuden im Bereich des Weinbergs auf dem Grundstück Fl. Nr. 2472, Mönchsberg, Strahlungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9