Beratung und Beschlussfassung zum Erwerb eines Mulchgeräts für den gemeindlichen Bauhof - Ermächtigung des ersten Bürgermeisters zum Vertragsabschluss

Für den gemeindlichen Bauhof wird in naher Zukunft die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Mulchgeräts (Böschungsmäher) erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss die Ersatzbeschaffung eines Mulchgeräts (Böschungsmäher) für den gemeindlichen Bauhof; Typ AGRI-LONGER GII – Model 5045 P TC

„Bowdenzug“ oder / alternativ „Niederdruck“. Der Angebotspreis vom 04.02.2021 liegt bei brutto 22.800 € (Bowdenzug) oder / alternativ brutto 26.000 € (Niederdruck). Die Angebote waren jeweils bis 28.02.2021 gültig.

Der Gemeinderat ermächtigte den Ersten Bürgermeister, Herrn Johannes Hümpfner, den Kaufvertrag mit dem günstigsten Bieter abzuschließen. Die Kostengrenze für die Ersatzbeschaffung wird auf 30.000 € brutto festgelegt.

Der Erste Bürgermeister wurde weiterhin beauftragt, bei den Jagdgenossen einen Zuschuss für das Mulchgerät zu beantragen.

 

 

Information über Vergaben durch den Ersten Bürgermeister Johannes Hümpfner zwischen 3.000,- und 5.000,- € (für November 2021)

Information des Ersten Bürgermeisters gem. § 13(4) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

der Gemeinde Strahlungen über die Inanspruchnahme der Ermächtigung einer Vergabe oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 €.

Datum:  17.11.2021

Projekt/Gewerk:  Sanierung Günter-Burger-Halle Strahlungen mit Abbau baulicher Barrieren und
                           Umgestaltung der Außenanlage, Gemeinde Strahlungen
                           Prüfung Brandschutzkonzept Leistungsteil II
Auftragnehmer:  Sachverständigenbüro Arnhold, Lyonel-Feininger-Str. 5, 99425 Weimar

Auftragssumme brutto: 4.339,80 €.