Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 454, in der Mönchsbergstraße 24, Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherrin beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken. Es sind zwei Dachliegefenster vorgesehen. Weitere bauliche Veränderungen werden nur im Gebäudeinnern vorgenommen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 454 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1976. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Ein zusätzlicher Stellplatz ist auf dem Grundstück herzustellen.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.