Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf den Grundstücken Fl. Nr. 1254/2 und Fl. Nr. 1251/4, Kreuzbergblick 3 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Das Grundstück ist erschlossen.

Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Kreuzbergblick“.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw. Oberflächenwasserkanal vorhanden. Die vorhandenen Anschlüsse sind zu nutzen. Insofern ist die Darstellung im Eingabeplan nicht zutreffend. Die Bauherren haben eine Kanalauskunft erhalten. Durch die Bauherren ist sicherzustellen, dass Schmutzwasser und Oberflächenwasser jeweils an den richtigen Schacht angebunden werden.

Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht eingeleitet werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.

Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.