Im Hinblick auf die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR) der Bayerischen Staatsregierung wurde für den Bürgermeister und die Beschäftigten der Gemeinde Strahlungen eine Dienstanweisung für das Annahmeverbot von Zuwendungen erarbeitet.

 

Die Dienstanweisung tritt zum 01.02.2022 in Kraft. Sie ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ansprechpartner in dieser Angelegenheit und Antikorruptionsbeauftragter ist Herr Gerd Herleth, Leiter der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.

 

Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.