Im Hinblick auf die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR) der Bayerischen Staatsregierung wurde für den Bürgermeister und die Beschäftigten der Gemeinde Strahlungen eine Dienstanweisung für das Annahmeverbot von Zuwendungen erarbeitet.

 

Die Dienstanweisung tritt zum 01.02.2022 in Kraft. Sie ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ansprechpartner in dieser Angelegenheit und Antikorruptionsbeauftragter ist Herr Gerd Herleth, Leiter der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.

 

Der Erlass einer Dienstanweisung für Gemeinderatsmitglieder ist rechtlich nicht möglich. Um das Vertrauen in rechtmäßiges und integres Handeln von Gemeinderatsmitgliedern zu wahren und zur Vermeidung des Anscheins für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes empfänglich zu sein, besteht für den Gemeinderat die Möglichkeit Beschluss zu fassen, die Dienstanweisung für den Bürgermeister und die Beschäftigten der Gemeinde Strahlungen zu beachten. Mit Beschluss des Gemeinderates findet die Dienstanweisung auch für die Gemeinderatsmitglieder im Rahmen der Ausübung des Ehrenamtes analog Anwendung.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Dienstanweisung über das Annahmeverbot von Zuwendungen für den Bürgermeister und die Beschäftigten der Gemeinde Strahlungen zu beachten. Die Dienstanweisung findet für die Gemeinderatsmitglieder im Rahmen der Ausübung des Ehrenamtes analog Anwendung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8