Sitzung: 11.01.2022 GSN/001/2022
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/4 im
Ahornweg 4 in Strahlungen vorgelegt.
Vor Erstellung der Bauantragsunterlagen wollen die Bauherren mit dem
Antrag auf Vorbescheid abklären, ob eine Befreiung für die Überschreitung der
bergseitigen Wandhöhe um 0,88 m und die Dachform der Garage in Aussicht
gestellt wird.
Das Grundstück Fl. Nr. 284/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt II“. Satteldächer sind mit einer Dachneigung von 43° +/-
5° zulässig. Bei Satteldachgebäuden ist eine bergseitige max. zulässige
Wandhöhe von 4,00 m festgesetzt. Die Dacheindeckung ist mit roten Ziegeln
festgelegt. Reine Pultdächer können auch als Gründächer ausgeführt werden.
Für Nebengebäude und Garagen ist die Ausführung hinsichtlich der
Dacheindeckung, Dachneigung und Außenwandbehandlung dem Hauptgebäude
anzupassen.
Nach den eingereichten Eingabeplänen ist das Hauptgebäude mit einem
Satteldach, Dachneigung 40° und einer Ziegeleindeckung vorgesehen. Die
Doppelgarage soll mit Flachdach ausgeführt werden. Was die Dacheindeckung der
Garage angeht sind die Bauherren noch nicht festgelegt.
Die festgesetzte Baugrenze wird auf der westlichen Grundstücksgrenze mit
dem Wohngebäude minimal um ca. 0,5 m überschritten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erforderlich für die Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung der Garage, die Überschreitung der bergseitigen Wandhöhe, sowie
für die Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenze auf der westlichen
Grundstücksgrenze.
Die Befreiung für
die Dachform und Dachneigung der Garage sind vertretbar, da es sich um eine
Nebenanlage und nicht das Hauptgebäude handelt. In demselben Baugebiet
(Grundstück Fl. Nr. 284/6) wurde im Jahr 2017 Befreiungen für die Dachform
(Flachdach), der Dachneigung und der Dacheindeckung zugestimmt.
Die erforderlichen drei Stellplätze werden in der Doppelgarage und im
Hofbereich nachgewiesen und sind ausreichend.
Durch den Bauherrn wurde beantragt gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 der
Bayerischen Bauordnung von der Nachbarbeteiligung bei dem Vorbescheidsantrag
abzusehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.
284/4 im Ahornweg 4 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der
Garage, die Überschreitung der bergseitigen Wandhöhe, sowie für die
Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenze in westlicher Richtung wird in
Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |