Sitzung: 08.02.2022 GSN/002/2022
In der Gemeinde Strahlungen stehen zurzeit keine
gemeindlichen Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung. Die
Bauplätze im Baugebiet „Zehnt III“ sind alle verkauft und werden bebaut.
Die Gemeinde ist zwar bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken
zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren. Auch Möglichkeiten der
Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung werden bereits genutzt. Die
Nachfrage an Wohnbauland kann allein dadurch aber nicht gedeckt werden.
Deshalb möchte die Gemeinde neues Wohnbauland in einem moderaten Umfang ausweisen.
Die Flächen südlich des Ahornwegs würden sich hierzu gut eignen.
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauflächen vorgesehen.
Die straßenmäßige Anbindung könnte über den „Kreuzbergblick“ und/oder Lindenweg bzw. der Kreisstraße NES 18 erfolgen Der Geltungsbereich des Bebauungsplans würde eine Fläche von ca. 3,5 ha umfassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt südlich des „Ahornwegs“ einen qualifizierten Bebauungsplan
gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebiets (WA) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll sich zunächst auf die
Grundstücke Fl.Nrn, 286, 286/12, 286/13, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294,
295, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309,
310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325,
326, 327 und 1258 Gemarkung Strahlungen erstrecken.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Zehnt IV“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |