In der Gemeinde Strahlungen stehen zurzeit keine gemeindlichen Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung. Die Bauplätze im Baugebiet „Zehnt III“ sind alle verkauft und werden bebaut.
Die Gemeinde ist zwar bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren. Auch Möglichkeiten der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung werden bereits genutzt. Die Nachfrage an Wohnbauland kann allein dadurch aber nicht gedeckt werden.

 

Deshalb möchte die Gemeinde neues Wohnbauland in einem moderaten Umfang ausweisen.

Die Flächen südlich des Ahornwegs würden sich hierzu gut eignen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Flächen sind im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauflächen vorgesehen.

 

Die straßenmäßige Anbindung könnte über den „Kreuzbergblick“ und/oder Lindenweg bzw. der Kreisstraße NES 18 erfolgen Der Geltungsbereich des Bebauungsplans würde eine Fläche von ca. 3,5 ha umfassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt südlich des „Ahornwegs“ einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll sich zunächst auf die Grundstücke Fl.Nrn, 286, 286/12, 286/13, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327 und 1258 Gemarkung Strahlungen erstrecken.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Zehnt IV“.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9