Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Umbau und Umnutzung eines bestehenden Nebengebäudes zum Hofladen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3018 in Rheinfeldshof 10 vorgelegt.

 

Im Erdgeschoss eines Nebengebäudes soll ein Verkaufsraum mit ca. 40 m² errichtet werden. Außerdem ist ein ca. 18 m² Arbeitsbereich mit Kühlzelle vorgesehen. Im Hofladen sollen unter anderem frische Lebensmittel aus eigener Erzeugung angeboten werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 3018 liegt im Innerortsbereich von Rheinfeldshof. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Dorfgebiet. Dorfgebiete dienen unter anderem der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

 

Nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist ein Stellplatz je 30 m² Verkaufsnutzfläche, jedoch mindestens 2 Stellplätze je Laden erforderlich.

Die Stellplätze für die beiden Wohneinheiten sind im südlichen Grundstücksbereich vorgesehen, die beiden Stellplätze für die Verkaufsfläche werden im Hof errichtet.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange und den Brandschutz prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau und Umnutzung eines bestehenden Nebengebäudes zum Hofladen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3018 in Rheinfeldshof 10 entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9