Sitzung: 08.02.2022 GSN/002/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Umbau und Umnutzung eines
bestehenden Nebengebäudes zum Hofladen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3018 in
Rheinfeldshof 10 vorgelegt.
Im Erdgeschoss eines Nebengebäudes soll ein Verkaufsraum mit ca. 40 m²
errichtet werden. Außerdem ist ein ca. 18 m² Arbeitsbereich mit Kühlzelle
vorgesehen. Im Hofladen sollen unter anderem frische Lebensmittel aus eigener
Erzeugung angeboten werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 3018 liegt im Innerortsbereich von Rheinfeldshof.
Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Dorfgebiet. Dorfgebiete dienen unter
anderem der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe.
Nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist ein Stellplatz
je 30 m² Verkaufsnutzfläche, jedoch mindestens 2 Stellplätze je Laden
erforderlich.
Die Stellplätze für die beiden Wohneinheiten sind im südlichen
Grundstücksbereich vorgesehen, die beiden Stellplätze für die Verkaufsfläche
werden im Hof errichtet.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Abstandsflächenrechtliche Belange und den Brandschutz prüft die
Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau und
Umnutzung eines bestehenden Nebengebäudes zum Hofladen auf dem Grundstück Fl.
Nr. 3018 in Rheinfeldshof 10 entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |