1. Katholische Kita gGmbH

    Der Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e. V. hat unter Federführung der Geschäftsführerin, Frau Angelika Ochs, ein Konzept zur Unterstützung für katholische Kitaträger erarbeitet. Aufgrund der hohen und stetig steigenden Anforderungen an die Träger (Caritasvereine, Kirchenstiftungen) wird es zunehmend schwieriger Trägerverantwortliche zu finden. Die grundsätzlichen subsidiären Strukturen sollen erhalten bleiben, d. h. dass auch die Kirchenstiftungen oder Vereine weiterhin die Trägerschaft inne haben.
    Neben den bestehenden Unterstützungsleistungen des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e. V. wird es künftig möglich sein bei der Kita gGmbH Dienstleistungen durch die Träger einzukaufen, z. B. im Bereich Finanzen oder Personalwesen. Die Verrechnung der Leistungen erfolgt durch eine Umlage nach Aufwand der gGmbH und kann bei Bedarf bis zum Betriebsübergang einer Einrichtung auf die gGmbH führen.

    Die Gesellschaft befindet sich aktuell noch in der Gründungsphase. Der formelle Start ist im Laufe des Jahres 2022 geplant. Gesellschafter sind der Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V. und der Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V.

    Unabhängig davon werden für einzelne Einrichtungen bereits Tätigkeiten, wie z. B. Buchhaltung, Geschäftsbesorgung oder Personalverwaltung übernommen. Im Bereich der Einrichtungen der VG Bad Neustadt z. Z. in einer Einrichtung. Im Landkreis Rhön-Grabfeld gibt es aktuell 14 Einrichtungen unter der Trägerschaft der örtlichen Kirchenstiftung und 30 Einrichtungen die als Caritas-KiTas in der Rechtsform e.V. tätig sind.

    Im Frühjahr 2022 ist ein Termin mit allen Trägern geplant, um diese über das Angebot differenziert zu informieren. Der Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e. V. sieht das Angebot als Hilfsangebot für die Träger, es besteht keine Verpflichtung Leistungen in Anspruch zu nehmen.


  2. Positionierung der Diözese Würzburg zu den Kita-Immobilien

    Die Diözese Würzburg hat bereits im Juli 2021 die Träger der katholischen Kindertageseinrichtungen in der Diözese Würzburg darüber informiert, dass eine umfassende Analyse der Bauträgerschaft der KiTa-Immobilien erfolgt ist. Ergebnis ist, dass die Diözese neue Wege und Lösungen im Hinblick auf die Eigentümerfrage und die Bauträgerschaft anstrebt. Durch die absehbaren weiteren Anforderungen im baulichen Bereich, z. B. Rechtsanspruch auf Hortbetreuung ab 2026, sieht sich die Diözese nicht mehr in der Lage Investitionen für Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen zu tätigen. Bis einschließlich 2027 sind für Baumaßnahmen, die eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung haben, noch Mittel in der Haushaltsplanung der Diözese eingestellt

    Ziel ist nach Möglichkeit die Abgabe der Immobilienträgerschaft von Kindertageseinrichtungen im Bistum Würzburg an die jeweilige Sitzkommune. Über weitere Details der Umsetzung finden auf verschiedenen Ebenen Gespräche statt. Beteiligt ist auch der Bayer. Gemeindetag als Interessensvertretung der Gemeinden.

    Das Positionspapier der Diözese ist als Anlage beigefügt.

    Die Kindergärten im Bereich der VG Bad Neustadt weisen unterschiedliche Strukturen auf. Eine Gemeinde verfügt ausschließlich über kommunal getragene Einrichtungen, eine weitere Gemeinde ist Eigentümerin der Immobilie bei Caritasträgerschaft des Betriebs. In den weiteren Gemeinden sind die Kirchenstiftungen Eigentümer der Kindertagesstätten, die Betriebsführung obliegt entweder der Kirchenstiftung oder dem (Caritas-)Verein.

    D.h. dass insgesamt sechs Kitas von den o. g. Zielsetzungen betroffen sind und die künftige Trägerschaft der Immobilie in Frage steht. Welche Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden ist aktuell noch nicht absehbar. Seitens der Gemeinden ist jedoch festzustellen, dass in den meisten Einrichtungen in den letzten Jahren erhebliche finanzielle Investitionen getätigt wurden. Die Kostenanteile der Gemeinden und die hohen staatlichen Fördermittel sind den jeweils kirchlichen Immobilien zugutegekommen und müssen bei einer künftigen Änderung der Eigentumsverhältnisse zwingend in Anrechnung gebracht werden.

 

 

Der Gemeinderat wird über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.