Sitzung: 24.03.2022 GSN/003/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses über
der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 131, Platzstraße 2, Gemeinde
Strahlungen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 131 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und
ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das
heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung muss gesichert sein. Außerdem befindet sich das Grundstück im
förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern Strahlungen“ und im
Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.
Dachliegefenster sind gem. § 6 Abs. 5 der Gestaltungssatzung in einem
stehenden Format auszuführen. Eine Reihung ist nicht zulässig. Eine Abweichung
hiervon ist nur im Einzelfall und in Absprache mit der Sanierungsberaterin
zulässig. In der Stellungnahme der Sanierungsberaterin wird empfohlen die
vorgelegte Ausführung zu ermöglichen, da die Dachfläche vom öffentlichen
Bereich nicht eingesehen werden kann und auch keine alternative vernünftige
Möglichkeit zur Belichtung und Belüftung der Räumlichkeiten besteht.
Die Stellplatzberechnung erfolgt, da sich das Grundstück im
Altortbereich der Gemeinde Strahlungen befindet, nach der Anlage 1 der
Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Je Wohneinheit ist
ein Stellplatz erforderlich. Dieser wird auf dem Grundstück errichtet.
Die
abstandsflächenrechtlichen, sowie brandschutzrechtlichen Belange werden durch
die Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Ausbau des
Dachgeschosses über der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 131 in
der Platzstraße 2 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die
Ausführung und Reihung der Dachliegefenster wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |