Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses über der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 131, Platzstraße 2, Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 131 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung muss gesichert sein. Außerdem befindet sich das Grundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern Strahlungen“ und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.

 

Dachliegefenster sind gem. § 6 Abs. 5 der Gestaltungssatzung in einem stehenden Format auszuführen. Eine Reihung ist nicht zulässig. Eine Abweichung hiervon ist nur im Einzelfall und in Absprache mit der Sanierungsberaterin zulässig. In der Stellungnahme der Sanierungsberaterin wird empfohlen die vorgelegte Ausführung zu ermöglichen, da die Dachfläche vom öffentlichen Bereich nicht eingesehen werden kann und auch keine alternative vernünftige Möglichkeit zur Belichtung und Belüftung der Räumlichkeiten besteht.

 

Die Stellplatzberechnung erfolgt, da sich das Grundstück im Altortbereich der Gemeinde Strahlungen befindet, nach der Anlage 1 der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Je Wohneinheit ist ein Stellplatz erforderlich. Dieser wird auf dem Grundstück errichtet.

 

Die abstandsflächenrechtlichen, sowie brandschutzrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses über der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 131 in der Platzstraße 2 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Ausführung und Reihung der Dachliegefenster wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8