Für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft auf dem Grundstück Fl. Nr. 11 in der Hauptstraße 7 in Strahlungen wird die Zustimmung zu einer Abstandsflächenübernahme durch die Bauherren angefragt.

 

Da nicht die komplette Abstandsfläche in östlicher Richtung auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden kann wird eine Abstandsflächenübernahme (gem. Art. 6 Abs. 2 Bayer. Bauordnung) für eine dreieckige Fläche von ca. 17 m² des Eigentümers der Fl. Nr. 13 und für eine ca. 40 cm² große Fläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 14 erforderlich. Eigentümer der Grundstücke ist die Gemeinde. Es handelt sich um die Grundstücke auf denen die Gemeinde Parkflächen schaffen möchte. Eine Abstandsflächenübernahme steht der Schaffung von Parkflächen nicht entgegen. Eine Hochbaumaßnahme kann in diesem Bereich und im Abstand von 3 m zur übernommenen Abstandsfläche nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen realisiert werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Abstandsflächenübernahmen zuzustimmen, da auf dem Grundstück Fl. Nr. 13 und der Teilfläche der Fl. Nr. 14 Parkflächen vorgesehen sind und keine abstandsflächenrelevanten Baumaßnahmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8