Sitzung: 24.03.2022 GSN/003/2022
Für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und
einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft auf dem Grundstück Fl. Nr. 11 in der
Hauptstraße 7 in Strahlungen wird die Zustimmung zu einer
Abstandsflächenübernahme durch die Bauherren angefragt.
Da nicht die komplette Abstandsfläche in östlicher Richtung auf dem
eigenen Grundstück nachgewiesen werden kann wird eine Abstandsflächenübernahme
(gem. Art. 6 Abs. 2 Bayer. Bauordnung) für eine dreieckige Fläche von ca. 17 m²
des Eigentümers der Fl. Nr. 13 und für eine ca. 40 cm² große Fläche auf dem
Grundstück Fl. Nr. 14 erforderlich. Eigentümer der Grundstücke ist die
Gemeinde. Es handelt sich um die Grundstücke auf denen die Gemeinde Parkflächen
schaffen möchte. Eine Abstandsflächenübernahme steht der Schaffung von
Parkflächen nicht entgegen. Eine Hochbaumaßnahme kann in diesem Bereich und im
Abstand von 3 m zur übernommenen Abstandsfläche nicht oder nur unter bestimmten
Bedingungen realisiert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Abstandsflächenübernahmen zuzustimmen, da
auf dem Grundstück Fl. Nr. 13 und der Teilfläche der Fl. Nr. 14 Parkflächen
vorgesehen sind und keine abstandsflächenrelevanten Baumaßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |