Sitzung: 24.03.2022 GSN/003/2022
Beim öffentlichen Feld- und Waldweg „Gartenstraße II“, (Fl.Nr. 2370/1
und 2370/3 teilw.) handelt es sich um die ehemalige Gemeindeverbindungsstraße
„Strahlungen – Niederlauer zum Weiler“ welche mit Gemeinderatsbeschluss vom
21.03.1995 gemäß Art. 7 i. V. m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG abgestuft wurde.
Dieser Weg wird nicht nur durch den land- und forstwirtschaftlichen
Verkehr, sondern auch sehr häufig von Wanderern sowie Radfahrern genutzt.
Jedoch findet hier auch „Abkürzungsverkehr“ statt, der eigentlich über die
wesentlich leitungsfähigere Kreisstraße NES 18 abgewickelt werden sollte, da
die Gartenstraße II nicht über die notwendige Ausbaubreite verfügt um
Begegnungsverkehr gefahrenfrei zu ermöglichen.
Gerade zum Schutze der Verkehrsteilnehmer „Fußgänger und Radfahrer“
sollte daher der Benutzerkreis der Gartenstraße II mittels Verkehrszeichen (VZ)
260 (Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas sowie
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) i. V. m. VZ 1026-38 (Land-
und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) eingeschränkt werden.
Hierzu wurde mit Mail vom 08.03.2022 die Polizeiinspektion Bad Neustadt
a. d. Saale unter Vorlage des beigefügten Lageplans zur Stellungnahme aufgefordert.
Diese steht derzeit allerdings noch aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt aus Gründen der
Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, die Nutzung des
öffentlichen Feld- und Waldweg „Gartenstraße II“ (Fl.Nr. 2370/1 und 2370/3 teilw.) ab
Ortsausgang Strahlungen bis zur Gemarkungsgrenze Strahlungen mittels VZ 260
(Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas sowie
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) i. V. m. VZ 1026-38 (Land-
und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) einzuschränken.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche verkehrsrechtliche
Anordnung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
3 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
5 |
Anwesend: |
8 |
Der Tagesordnungspunkt ist somit abgelehnt.