Die Gemeinde unterhält ein gemeindliches Archiv. Für Archivierung und Benutzung von Unterlagen im Gemeindearchiv Strahlungen gibt sich die Gemeinde eine Archivsatzung.

 

Unter anderem durch die Personenstandsbücher, welche vom Standesamt Bad Neustadt an die Gemeinde zur Archivierung zurückgegeben wurden, wird es nun erforderlich diese Satzung zu erlassen.

 

Der Entwurf der Satzung ist dem Protokoll beigefügt.



Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9