Sitzung: 05.04.2022 GSN/004/2022
Die Feuerwehr
Strahlungen möchte eine Kinderfeuerwehr ins Leben rufen und bittet um
Genehmigung und Unterstützung durch die Gemeinde.
Die Errichtung
einer Kinderfeuerwehr ist eine Möglichkeit der frühzeitigen Nachwuchswerbung
für die Jugendfeuerwehr sowie der Brandschutzerziehung. Hierbei wird Kindern im
Alter zwischen 6 und 12 Jahren spielerisch das Aufgabengebiet der Feuerwehr
nähergebracht.
Das Betreuungsteam
der Kinderfeuerwehr sollte aus Personen mit Fachkompetenz (erfahrene Mitglieder
der Feuerwehr) und Personen mit pädagogischer Erfahrung (z.B. Erzieher/innen,
Eltern) zusammengestellt werden.
Die Mitglieder der
Kinderfeuerwehr sind über die Kommunale Unfallversicherung abzusichern. Die
Beiträge werden durch die Gemeinde auf Grundlage der Anzahl der Mitglieder an
die kommunale Unfallversicherung entrichtet. Damit die zu versichernden
Personenzahl bei der kommunalen Unfallversicherung erhöht werden kann, muss die
Feuerwehr die Anzahl der neuen Mitglieder der Kinderfeuerwehr an die Gemeinde
melden.
Für die Gründung
einer Kinderfeuerwehr haben sich bereits Frau Melanie Burger, Frau Laura
Crestani sowie Frau Tamara Friedrich bereit erklärt.
Erster
Bürgermeister Johannes Hümpfner bedankt sich für die Eigeninitiative. Er freut
sich über das Engagement und die Möglichkeit der frühzeitigen
Nachwuchsbewerbung.
Beschluss:
Die Gemeinde
Strahlungen steht der Gründung einer Kinderfeuerwehr positiv gegenüber und
fördert dies.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |