Sitzung: 03.05.2022 GSN/005/2022
1. Grundsätzliches – was bisher geschehen ist:
Die Gemeinden Strahlungen und Burglauer haben sich in den letzten
Monaten mit dem wichtigen Thema Wasserversorgung auseinandergesetzt. Im Fokus
stand und steht dabei besonders die Sicherheit der Versorgung der Bevölkerung
mit Trinkwasser.
Dabei ist ein wesentliches Kriterium die Ausfallsicherheit - Redundanz - der
Wasserversorgungen. Untersucht wurden auch Aspekte wie eine
Teilwasserwasserlieferung der Gemeinde Strahlungen für die langfristige
Versorgungssicherheit der Gemeinde Burglauer.
In den Mitteilungsblättern beider Gemeinden wurde im Herbst 2020 über diese
Überlegungen informiert. Notwendige Voruntersuchungen hat die Gemeinde
Burglauer beauftragt, u. a. wurde eine Machbarkeitsstudie zum Anschluss an die
Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen an das Ingenieurbüro Alka, Haßfurt
beauftragt.
Im Vorfeld dazu hat das Wasserwirtschaftsamt bzw. das zuständige Sachgebiet
Wasserrecht am Landratsamt Rhön-Grabfeld den Untersuchungsumfang bestimmt.
1. Untersuchung der Rohwässer
2. TV-Befahrung der Brunnen (ggf. nach
Reinigung/Regenerierung)
3. Pumpversuch als Gruppen- bzw. Leistungspumpversuch
4. Geophysik zur Überprüfung der Sperrrohre
5. Geophysik mit Aussage zu den Grundwasserzuflüssen und der Stockwerkstrennung
6. Meldung der Verbrauchsmengen der Jahre 2015
bis 2019
7. Überprüfung der Wasserschutzgebiete gemäß
LfU-Merkblatt 1.2/7 „Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung“
Anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation stellt Herr Dipl.Ing.
Alexander Barthelmes, VG dem Gemeinderat zu den o. g. Punkten die
zusammengefassten Ergebnisse vor.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie – Teil A - bestätigt die hydraulische
Leistungsfähigkeit und ein ausreichendes Wasserdargebot der Gemeinde
Strahlungen für den Eigenbedarf und darüber hinaus für eine Versorgung der
Gemeinde Burglauer.
Die Brunnen 1 und 2 der Gemeinde Strahlungen wurden in 2020 befahren und
untersucht, Brunnen 1 wurde im Jahr 2021 regeneriert. Die Brunnen befinden sich
in einem sehr guten Zustand. Die Mischbarkeit der Wässer der Brunnen Burglauer
und Strahlungen wurde bestätigt. Die Brunnen 2 und 3 der Gemeinde Burglauer
wurden 2019 regeneriert. Langfristig können die Brunnen die Wasserversorgung
der Gemeinde Burglauer nicht gewährleisten. Die wasserrechtliche Erlaubnis der
Gemeinde Burglauer (Brunnen 2 und 3) ist bis 31.12.2023 befristet.
Zwischenzeitlich liegt das hydrogeologische
Gutachten zum Wasserschutzgebiet (WSG) Strahlungen vor. Es ist keine Ausweitung
des Wasserschutzgebietes notwendig. Die Ortslage Strahlungen würde auch künftig
außerhalb des WSG liegen.
Die für die Zukunft aus beiden Strahlunger
Brunnen geplante maximale Grundwasserentnahmemenge wird durch die mittlere,
jährlich im Einzugsgebiet der beiden Brunnen neu gebildete Grundwassermenge
ermöglicht (bei Ansatz Mindestgrundwasserneubildung). Die Brunnen Burglauer bleiben
weiterhin in Betrieb und decken aktuell den Bedarf der Gemeinde Burglauer. Die
Versorgung für Burglauer ist mittelfristig nur mit Ergänzung (Zulieferung
Teilmenge) durch eine Wasserlieferung von Strahlungen nachhaltig möglich.
Für die Gemeinde Strahlungen könnte mit einem
Leitungsbau von Burglauer und dem Anschluss an ihre Brunnen die
Ausfallsicherheit entscheidend verbessert werden, da das mittelbare
Versorgungsnetz über Burglauer hinaus bis zur Stadt Bad Neustadt und damit bis
zur Mellrichstädter Gruppe reicht. Die Redundanz der Wasserversorgungen wird in
Zukunft eine erheblich größere Rolle spielen als bisher. Abgedeckt werden
könnten damit auch Risiken eines schädlichen Eintrags in die Brunnen Strahlungen,
welche aufgrund der exponierten Lage nicht ausgeschlossen werden können.
Weitere Schritte und Entscheidungen der
Gemeinderäte müssen in enger Abstimmung mit dem zuständigen
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen getroffen werden. Ergänzende Baumaßnahmen
(Leitungsbau, technische Ausstattung usw) sind nach der Förderrichtlinie RZWas
grundsätzlich förderfähig.
Mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet
Wasserrecht und dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat am 31.03.2022 ein
Termin stattgefunden, bei welchem die o. g. Ergebnisse des Teils A der
Machbarkeitsstudie besprochen wurden. Die Weiterführung der Untersuchung der
Machbarkeit mit der Beauftragung des Teils B wurde von allen Seiten
befürwortet.
2.
Förderung nach RZWas – Rahmenbedingungen
Nach Feststellung des Wasserwirtschaftsamtes werden nur
Maßnahmen gefördert bei denen die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Hierzu
gehören auch Verbundlösungen (Fördersatz voraussichtlich 50 %). Eine zügige
Weiterführung der Machbarkeitsstudie und darauf aufbauend der weiteren
Planungsschritte bis zur Entwurfsplanung wird empfohlen, da die Entwurfsplanung
Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist. Die aktuell gültige
Förderrichtlinie – RZWas – ist befristet bis 31.12.2024, d. h. in einem Zeitraum
von vier Jahren nach Fristende müssen geförderte Maßnahmen vollständig gebaut
und abgerechnet sein. Die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen
(Härtefallschwellen) werden aktuell sowohl von der Gemeinde Burglauer als auch
von der Gemeinde Strahlungen erfüllt.
3. Rechtsform einer
Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden
Hier sind unterschiedliche Lösungsansätze möglich. Wird sich die Aufgabe auf eine Teilwasserlieferung beschränken, ist ein Wasserlieferungsvertrag zwischen den Gemeinden formal als ausreichend anzusehen. Antragsteller muss eine der beteiligten Gemeinden sein.
4. Weitere
Planungsschritte und Beauftragungen
Der Abschlussbericht vom 16.10.2021 zur Regenerierung und den Pumpversuchen der Trinkwassertiefbrunnen der Gemeinde Strahlungen wurde durch das Ingenieurbüro Alka vorgelegt. Damit ist der Leistungsteil A der Machbarkeitsstudie zum Anschluss der Gemeinde Burglauer an die Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen abgeschlossen.
Die Konzeptplanung der technischen Möglichkeiten der Anbindung von Burglauer an die Brunnen Strahlungen ist Gegenstand der Leistungsphase B. Diese ist gesondert durch den Auftraggeber, die Gemeinde Burglauer, abzurufen. Der Abruf der Leistung wird erst nach den Grundsatzbeschlüssen in den Gremien erfolgen. Die Beratung im Gemeinderat Strahlungen findet heute, also am 03.05.2022 und im Gemeinderat Burglauer am 19.05.2022 statt.
Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner bat nach Ende des Sachvortrags den Gemeinderat um Diskussion und gab zudem die Möglichkeit für Fragestellungen an den anwesenden Wassermeister und den Wasserwart sowie die Bürgerinnen und Bürger.
Die Mitglieder des Gemeinderates hinterfragten sowohl technische Rahmenbedingungen als auch die Kapazitäten der Brunnen Strahlungen und Burglauer sowie die Perspektiven der Anlagen.
Die Notwendigkeit einer ergänzenden Wasserlieferung zur Bedarfsdeckung der Gemeinde Burglauer wurde auf Grundlage der Ist-Situation der vorhandenen zwei Brunnen und der Fördermengen dargelegt. Dabei wurden auch Fragestellungen zur Optimierung der Anlagen der Gemeinde Burglauer durch diese selbst beantwortet. Im Ergebnis ist aus unterschiedlichen Einflussfaktoren heraus eine komplette Eigenversorgung der Gemeinde Burglauer mit ihren Brunnen künftig nicht mehr möglich.
Die Gemeinde Strahlungen verfügt über ein gutes Wasserdargebot und würde auch bei einer Vollversorgung für Strahlungen und Burglauer ihre Brunnen nicht überfordern. Auch unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass das Wasserdargebot der Gemeinde Strahlungen im Mittel nur zu ca. einem Drittel ausgeschöpft wird.
Der Vorteil für die Gemeinde Strahlungen wäre im entstehenden Verbund mit der Wasserversorgung Burglauer zu sehen, wie bereits im Sachverhalt unter Nr. 1 dargestellt. Sowohl der Wassermeister, Werner Väthröder, als auch der Wasserwart, Michael Weber, sahen hierin einen entscheidenden Vorteil für die Wasserversorgung Strahlungen.
Ergänzend dazu wurde die VG bzw. das Wasserwirtschaftsamt gebeten die Anforderungen an den Ausbau der Kreisstraße NES 18 im Bereich des Wasserschutzgebietes zu prüfen und dazu mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld bezüglich notwendiger Nachbesserungen in Kontakt zu treten. Dabei sollte mit dem Landratsamt auch über eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Kreisstraße von Münnerstadt kommend für Gefahrenguttransporte gesprochen werden.
Im Zusammenhang mit der Darstellung einer vorübergehenden Notwasserversorgung für Strahlungen in einem künftigen Verbund mit Burglauer, Niederlauer, Salz und ggf. der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale wurde die Frage der Qualität dieses Wassers hinterfragt. Da es sich in diesem Fall nur um eine zeitlich begrenzte Lösung handelt, wird eine ggf. abweichende Wasserqualität (Chlorung) in Kauf genommen werden müssen. Die VG wird gebeten künftig in regelmäßigen Abständen im Gemeindeblatt darauf hinzuweisen, dass Bürgerinnen und Bürger die aus gesundheitlichen Gründen besondere Anforderungen an die Wasserqualität stellen müssen, sich bei der VG melden. Dort wird eine Datenbank mit Kontaktdaten geführt, die im Ereignisfall als Grundlage für die Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger herangezogen wird.
Welche technischen Ergänzungen für die Wasserversorgung Strahlungen notwendig werden, z. B. Brunnenpumpen mit höherer Leistungsfähigkeit usw. bei einer Mitversorgung von Burglauer, wird im Rahmen des Teils B der Machbarkeitsstudie untersucht werden. Eine vom Wasserwart hinterfragte Möglichkeit der Reaktivierung des alten Brunnens der Wasserversorgung Strahlungen wurde aufgrund des baulichen Zustands und der Leistungsfähigkeit der aktiven Brunnen als nicht sinnvoll angesehen.
Nach Abschluss der Diskussion stellte erster Bürgermeister Johannes Hümpfner den Aspekt der interkommunalen Zusammenarbeit innerhalb der VG-Gemeinden in den Fokus und den Effekt der Stabilität des Wasserpreises für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Strahlungen bei einer Teilwasserlieferung an Burglauer. Damit verbunden wäre auch ein Investitionsrahmen für die technischen Einrichtungen und das Leitungsnetz in der Gemeinde.
Zum Abschluss bedankte sich der anwesende erste Bürgermeister der Gemeinde Burglauer, Herr Marco Heinickel für die konstruktive und sachliche Diskussion und bat den Gemeinderat Strahlungen um Zustimmung für eine Mitversorgung der Gemeinde Burglauer.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen stimmt der Zielsetzung einer gemeinsamen
Lösung für die Mitversorgung der Gemeinde Burglauer und der Ausfallsicherheit
der Wasserversorgung Strahlungen wie vorgestellt grundsätzlich zu.
Das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen bestätigt die hydraulische Leistungsfähigkeit und ein ausreichendes Wasserdargebot der Gemeinde Strahlungen für den Eigenbedarf und darüber hinaus für eine Versorgung der Gemeinde Burglauer. Die Brunnen der Gemeinde Burglauer sollen auch bei einer künftigen (Teil-)Lieferung von Strahlungen in Betrieb bleiben. Für die Gemeinde Strahlungen soll mit dem Bau der Leitung nach Burglauer eine Ausfallversorgung (Notwasserversorgung) realisiert werden.
Das
hydrogeologische Gutachten zum Wasserschutzgebiet (WSG) Strahlungen liegt vor.
Es ist keine Ausweitung des Wasserschutzgebietes notwendig. Die Ortslage
Strahlungen liegt auch künftig außerhalb des WSG.
Der Gemeinderat
Strahlungen befürwortet die Weiterführung der Machbarkeitsstudie und die
Fortführung der Planungsschritte für den Bau einer Wasserleitung bis zum
Anschlusspunkt der Wasserversorgung Burglauer. Nach Vorlage der Ergebnisse zu
Teil B der Machbarkeitsstudie können die weiteren Fragen der Zusammenarbeit
zwischen den Gemeinden, wie Rechtsform, Förderantragstellung usw. entschieden
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |