1. Grundsätzliches – was bisher geschehen ist:
Die Gemeinden Strahlungen und Burglauer haben sich in den letzten Monaten mit dem wichtigen Thema Wasserversorgung auseinandergesetzt. Im Fokus stand und steht dabei besonders die Sicherheit der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.
Dabei ist ein wesentliches Kriterium die Ausfallsicherheit - Redundanz - der Wasserversorgungen. Untersucht wurden auch Aspekte wie eine Teilwasserwasserlieferung der Gemeinde Strahlungen für die langfristige Versorgungssicherheit der Gemeinde Burglauer.

In den Mitteilungsblättern beider Gemeinden wurde im Herbst 2020 über diese Überlegungen informiert. Notwendige Voruntersuchungen hat die Gemeinde Burglauer beauftragt, u. a. wurde eine Machbarkeitsstudie zum Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen an das Ingenieurbüro Alka, Haßfurt beauftragt.

Im Vorfeld dazu hat das Wasserwirtschaftsamt bzw. das zuständige Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Rhön-Grabfeld den Untersuchungsumfang bestimmt.

1. Untersuchung der Rohwässer

2. TV-Befahrung der Brunnen (ggf. nach Reinigung/Regenerierung)
3. Pumpversuch als Gruppen- bzw. Leistungspumpversuch
4. Geophysik zur Überprüfung der Sperrrohre
5. Geophysik mit Aussage zu den Grundwasserzuflüssen und der Stockwerkstrennung

6. Meldung der Verbrauchsmengen der Jahre 2015 bis 2019

7. Überprüfung der Wasserschutzgebiete gemäß LfU-Merkblatt 1.2/7 „Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung“

Anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation stellt Herr Dipl.Ing. Alexander Barthelmes, VG dem Gemeinderat zu den o. g. Punkten die zusammengefassten Ergebnisse vor.


Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie – Teil A - bestätigt die hydraulische Leistungsfähigkeit und ein ausreichendes Wasserdargebot der Gemeinde Strahlungen für den Eigenbedarf und darüber hinaus für eine Versorgung der Gemeinde Burglauer.

Die Brunnen 1 und 2 der Gemeinde Strahlungen wurden in 2020 befahren und untersucht, Brunnen 1 wurde im Jahr 2021 regeneriert. Die Brunnen befinden sich in einem sehr guten Zustand. Die Mischbarkeit der Wässer der Brunnen Burglauer und Strahlungen wurde bestätigt. Die Brunnen 2 und 3 der Gemeinde Burglauer wurden 2019 regeneriert. Langfristig können die Brunnen die Wasserversorgung der Gemeinde Burglauer nicht gewährleisten. Die wasserrechtliche Erlaubnis der Gemeinde Burglauer (Brunnen 2 und 3) ist bis 31.12.2023 befristet.

Zwischenzeitlich liegt das hydrogeologische Gutachten zum Wasserschutzgebiet (WSG) Strahlungen vor. Es ist keine Ausweitung des Wasserschutzgebietes notwendig. Die Ortslage Strahlungen würde auch künftig außerhalb des WSG liegen.

 

Die für die Zukunft aus beiden Strahlunger Brunnen geplante maximale Grundwasserentnahmemenge wird durch die mittlere, jährlich im Einzugsgebiet der beiden Brunnen neu gebildete Grundwassermenge ermöglicht (bei Ansatz Mindestgrundwasserneubildung). Die Brunnen Burglauer bleiben weiterhin in Betrieb und decken aktuell den Bedarf der Gemeinde Burglauer. Die Versorgung für Burglauer ist mittelfristig nur mit Ergänzung (Zulieferung Teilmenge) durch eine Wasserlieferung von Strahlungen nachhaltig möglich.

 

Für die Gemeinde Strahlungen könnte mit einem Leitungsbau von Burglauer und dem Anschluss an ihre Brunnen die Ausfallsicherheit entscheidend verbessert werden, da das mittelbare Versorgungsnetz über Burglauer hinaus bis zur Stadt Bad Neustadt und damit bis zur Mellrichstädter Gruppe reicht. Die Redundanz der Wasserversorgungen wird in Zukunft eine erheblich größere Rolle spielen als bisher. Abgedeckt werden könnten damit auch Risiken eines schädlichen Eintrags in die Brunnen Strahlungen, welche aufgrund der exponierten Lage nicht ausgeschlossen werden können.

 

Weitere Schritte und Entscheidungen der Gemeinderäte müssen in enger Abstimmung mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen getroffen werden. Ergänzende Baumaßnahmen (Leitungsbau, technische Ausstattung usw) sind nach der Förderrichtlinie RZWas grundsätzlich förderfähig.

Mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Wasserrecht und dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat am 31.03.2022 ein Termin stattgefunden, bei welchem die o. g. Ergebnisse des Teils A der Machbarkeitsstudie besprochen wurden. Die Weiterführung der Untersuchung der Machbarkeit mit der Beauftragung des Teils B wurde von allen Seiten befürwortet.

 

 

2. Förderung nach RZWas – Rahmenbedingungen

Nach Feststellung des Wasserwirtschaftsamtes werden nur Maßnahmen gefördert bei denen die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Hierzu gehören auch Verbundlösungen (Fördersatz voraussichtlich 50 %). Eine zügige Weiterführung der Machbarkeitsstudie und darauf aufbauend der weiteren Planungsschritte bis zur Entwurfsplanung wird empfohlen, da die Entwurfsplanung Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist. Die aktuell gültige Förderrichtlinie – RZWas – ist befristet bis 31.12.2024, d. h. in einem Zeitraum von vier Jahren nach Fristende müssen geförderte Maßnahmen vollständig gebaut und abgerechnet sein. Die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen (Härtefallschwellen) werden aktuell sowohl von der Gemeinde Burglauer als auch von der Gemeinde Strahlungen erfüllt.

 

3. Rechtsform einer Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden

Hier sind unterschiedliche Lösungsansätze möglich. Wird sich die Aufgabe auf eine Teilwasserlieferung beschränken, ist ein Wasserlieferungsvertrag zwischen den Gemeinden formal als ausreichend anzusehen. Antragsteller muss eine der beteiligten Gemeinden sein.

 

 

4. Weitere Planungsschritte und Beauftragungen

Der Abschlussbericht vom 16.10.2021 zur Regenerierung und den Pumpversuchen der Trinkwassertiefbrunnen der Gemeinde Strahlungen wurde durch das Ingenieurbüro Alka vorgelegt. Damit ist der Leistungsteil A der Machbarkeitsstudie zum Anschluss der Gemeinde Burglauer an die Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen abgeschlossen.

Die Konzeptplanung der technischen Möglichkeiten der Anbindung von Burglauer an die Brunnen Strahlungen ist Gegenstand der Leistungsphase B. Diese ist gesondert durch den Auftraggeber, die Gemeinde Burglauer, abzurufen. Der Abruf der Leistung wird erst nach den Grundsatzbeschlüssen in den Gremien erfolgen. Die Beratung im Gemeinderat Strahlungen findet heute, also am 03.05.2022 und im Gemeinderat Burglauer am 19.05.2022 statt.

 

Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner bat nach Ende des Sachvortrags den Gemeinderat um Diskussion und gab zudem die Möglichkeit für Fragestellungen an den anwesenden Wassermeister und den Wasserwart sowie die Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates hinterfragten sowohl technische Rahmenbedingungen als auch die Kapazitäten der Brunnen Strahlungen und Burglauer sowie die Perspektiven der Anlagen.

 

Die Notwendigkeit einer ergänzenden Wasserlieferung zur Bedarfsdeckung der Gemeinde Burglauer wurde auf Grundlage der Ist-Situation der vorhandenen zwei Brunnen und der Fördermengen dargelegt. Dabei wurden auch Fragestellungen zur Optimierung der Anlagen der Gemeinde Burglauer durch diese selbst beantwortet. Im Ergebnis ist aus unterschiedlichen Einflussfaktoren heraus eine komplette Eigenversorgung der Gemeinde Burglauer mit ihren Brunnen künftig nicht mehr möglich.

 

Die Gemeinde Strahlungen verfügt über ein gutes Wasserdargebot und würde auch bei einer Vollversorgung für Strahlungen und Burglauer ihre Brunnen nicht überfordern. Auch unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass das Wasserdargebot der Gemeinde Strahlungen im Mittel nur zu ca. einem Drittel ausgeschöpft wird.

 

Der Vorteil für die Gemeinde Strahlungen wäre im entstehenden Verbund mit der Wasserversorgung Burglauer zu sehen, wie bereits im Sachverhalt unter Nr. 1 dargestellt. Sowohl der Wassermeister, Werner Väthröder, als auch der Wasserwart, Michael Weber, sahen hierin einen entscheidenden Vorteil für die Wasserversorgung Strahlungen.

 

Ergänzend dazu wurde die VG bzw. das Wasserwirtschaftsamt gebeten die Anforderungen an den Ausbau der Kreisstraße NES 18 im Bereich des Wasserschutzgebietes zu prüfen und dazu mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld bezüglich notwendiger Nachbesserungen in Kontakt zu treten. Dabei sollte mit dem Landratsamt auch über eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Kreisstraße von Münnerstadt kommend für Gefahrenguttransporte gesprochen werden.

 

Im Zusammenhang mit der Darstellung einer vorübergehenden Notwasserversorgung für Strahlungen in einem künftigen Verbund mit Burglauer, Niederlauer, Salz und ggf. der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale wurde die Frage der Qualität dieses Wassers hinterfragt. Da es sich in diesem Fall nur um eine zeitlich begrenzte Lösung handelt, wird eine ggf. abweichende Wasserqualität (Chlorung) in Kauf genommen werden müssen. Die VG wird gebeten künftig in regelmäßigen Abständen im Gemeindeblatt darauf hinzuweisen, dass Bürgerinnen und Bürger die aus gesundheitlichen Gründen besondere Anforderungen an die Wasserqualität stellen müssen, sich bei der VG melden. Dort wird eine Datenbank mit Kontaktdaten geführt, die im Ereignisfall als Grundlage für die Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger herangezogen wird.

 

Welche technischen Ergänzungen für die Wasserversorgung Strahlungen notwendig werden, z. B. Brunnenpumpen mit höherer Leistungsfähigkeit usw. bei einer Mitversorgung von Burglauer, wird im Rahmen des Teils B der Machbarkeitsstudie untersucht werden. Eine vom Wasserwart hinterfragte Möglichkeit der Reaktivierung des alten Brunnens der Wasserversorgung Strahlungen wurde aufgrund des baulichen Zustands und der Leistungsfähigkeit der aktiven Brunnen als nicht sinnvoll angesehen.

 

Nach Abschluss der Diskussion stellte erster Bürgermeister Johannes Hümpfner den Aspekt der interkommunalen Zusammenarbeit innerhalb der VG-Gemeinden in den Fokus und den Effekt der Stabilität des Wasserpreises für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Strahlungen bei einer Teilwasserlieferung an Burglauer. Damit verbunden wäre auch ein Investitionsrahmen für die technischen Einrichtungen und das Leitungsnetz in der Gemeinde.

 

Zum Abschluss bedankte sich der anwesende erste Bürgermeister der Gemeinde Burglauer, Herr Marco Heinickel für die konstruktive und sachliche Diskussion und bat den Gemeinderat Strahlungen um Zustimmung für eine Mitversorgung der Gemeinde Burglauer.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen stimmt der Zielsetzung einer gemeinsamen Lösung für die Mitversorgung der Gemeinde Burglauer und der Ausfallsicherheit der Wasserversorgung Strahlungen wie vorgestellt grundsätzlich zu.

Das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen bestätigt die hydraulische Leistungsfähigkeit und ein ausreichendes Wasserdargebot der Gemeinde Strahlungen für den Eigenbedarf und darüber hinaus für eine Versorgung der Gemeinde Burglauer. Die Brunnen der Gemeinde Burglauer sollen auch bei einer künftigen (Teil-)Lieferung von Strahlungen in Betrieb bleiben. Für die Gemeinde Strahlungen soll mit dem Bau der Leitung nach Burglauer eine Ausfallversorgung (Notwasserversorgung) realisiert werden.

 

Das hydrogeologische Gutachten zum Wasserschutzgebiet (WSG) Strahlungen liegt vor. Es ist keine Ausweitung des Wasserschutzgebietes notwendig. Die Ortslage Strahlungen liegt auch künftig außerhalb des WSG.

 

Der Gemeinderat Strahlungen befürwortet die Weiterführung der Machbarkeitsstudie und die Fortführung der Planungsschritte für den Bau einer Wasserleitung bis zum Anschlusspunkt der Wasserversorgung Burglauer. Nach Vorlage der Ergebnisse zu Teil B der Machbarkeitsstudie können die weiteren Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, wie Rechtsform, Förderantragstellung usw. entschieden werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8