Sitzung: 03.05.2022 GSN/005/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von
landwirtschaftlichen Gebäude in teilbetriebliche Gebäudeflächen sowie zur
Errichtung eines Einfahrttores und Teilerneuerung der defekten Stb.-Bodenplatte
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1, Pfarrgasse 1, Gemeinde Strahlungen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das
Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch
(Dorfgebiet) zu beurteilen. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Nach § 5 der Baunutzungsverordnung dienen Dorfgebiete der Unterbringung von
nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner
des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben.
Nach dem VGH München Beschl. v. 15.2.2017 – 9 ZB 15.2092, BeckRS 2017, 103915 ist eine Kfz-Werkstatt
mit Reifenmontage und Verkauf von Kfz-Zubehör als ein das Wohnen im
Dorfgebiet nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb einzustufen; der Betrieb
kann durch Nebenbestimmungen auf das nachbarlich verträgliche und -zumutbare
Maß reguliert werden.
In der Werkstatt soll Reifenmontage, Reifenwuchten, Vormontage von
Maschinenbauteilen, Reparaturarbeiten von Schlosserwaren, Reparaturarbeiten von
diversen Maschinen in Betriebszeiten von Montag bis Samstag von 06:00 bis 20:00
Uhr durchgeführt werden.
Außerdem liegt das Grundstück Fl. Nr. 19 im förmlich festgesetzten
Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“ sowie im Geltungsbereich der
Gestaltungssatzung. Der sanierungsrechtliche Antrag nach § 144 Absatz 1 Nummer
1 Baugesetzbuch (BauGB) liegt vor.
Die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung darf nur versagt
werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen
Sanierung zuwiderlaufen bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist
hierfür das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie die
Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.
Eine sanierungsrechtliche Beratung hat am 21.04.2022 stattgefunden. Im
sanierungsrechtlichen Beratungsprotokoll wurde zum geplanten Stahltor mit Holz-
und Glasfüllung wie folgt Stellung genommen: Das Tor ist „straßenseitig“ nicht
einsehbar und widerspricht den Vorgaben der Gestaltungssatzung nicht.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach der Garagen-
und Stellplatzverordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
(GaStellV). Diese fordert für Kfz-Werkstätten sechs Stellplätze je Wartungs- oder
Reparaturstand. In der Werkstatt befindet sich ein Wartungs- und
Reparaturstand. Die erforderlichen sechs Stellplätze werden auf dem Grundstück
hergestellt.
Das Grundstück ist erschlossen.
Die Zufahrt erfolgt über die Pfarrgasse. Anschlussleitungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung stehen am Grundstück zur Verfügung. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Der gemäß Entwässerungssatzung geforderte Kontrollschacht ist durch den Bauherrn neu herzustellen. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden.
Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an die Grundstücksentwässerung anzuschließen oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.
Die Nutzungsänderung und die damit verbundenen Umbaumaßnahmen ziehen
gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen
Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
(Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Nachdem kein Leichtflüssigkeitsabscheider vorgesehen ist, dürfen auf den
nicht überdachten Stellplätzen keine Alt- oder Unfallfahrzeuge abgestellt
werden.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Immissionsschutzrechtliche sowie abstandflächenrechtliche Belange werden
im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde anhand der
vorgelegten Planunterlagen geprüft.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur
Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäude in teilbetriebliche
Gebäudeflächen, sowie zur Errichtung eines Einfahrtstores und Teilerneuerung
der defekten Stb.-Bodenplatte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1 in der Pfarrgasse 1
in Strahlungen.
Die sanierungsrechtliche Zustimmung wird erteilt.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |