Sitzung: 09.06.2022 GSN/006/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur temporären Nutzungsänderung der
Wohnnutzung zu einem temporären Laden auf dem Grundstück Fl. Nr. 14,
Hauptstraße 11, Strahlungen vorgelegt.
Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt eine temporäre Umnutzung (maximal
3 Jahre ab Anzeige der Nutzungsaufnahme) in der Hauptstraße 11 durchzuführen,
um Leerstand zu vermeiden. Im derzeit leerstehenden Wohngebäude soll im
Erdgeschoss ein Ladengeschäft zur Vermietung entstehen. Das Obergeschoss soll
als Lagerraum dienen. Die geplante gewerbliche Tätigkeit sieht einen Verkauf
von Blumen, Pflanzen und Dekoration vor.
Das Grundstück Fl. Nr. 14 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das
Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch
(Dorfgebiet) zu beurteilen. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Nach § 5 der Baunutzungsverordnung dienen Dorfgebiete unter anderem der
Unterbringung von nicht wesentlich
störenden Gewerbebetriebe. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 sind Einzelhandelsbetriebe
zulässig.
Außerdem liegt das Grundstück Fl. Nr. 14 im förmlich festgesetzten
Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“ sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Der sanierungsrechtliche Antrag nach § 144 Absatz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch
(BauGB) liegt vor.
Die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung darf nur versagt
werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen
Sanierung zuwiderlaufen bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist
hierfür das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie die
Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.
Mit der Nutzungsänderung sind keine baulichen gestalterischen
Veränderungen am Gebäude geplant.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach der Garagen-
und Stellplatzverordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
(GaStellV). Diese fordert für Läden 1 Stellplätz je 40 m² Verkaufsnutzfläche,
mindestens jedoch 2 Stellplätze je Laden. Die gewerblich genutzte Fläche
beträgt 47,9 m². Die erforderlichen zwei Stellplätze werden im Innenhof auf dem
Grundstück nachgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur temporären
Nutzungsänderung der Wohnnutzung zu einem temporären Laden auf dem Grundstück
Fl. Nr. 14, Hauptstraße 11, Strahlungen entsprechend der vorgelegten
Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |