Sitzung: 02.08.2022 GSN/008/2022
Mit Schreiben des Büros Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, vom 24.06.2022,
wurde die Gemeinde Strahlungen im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gebeten, zum Bauleitplanverfahren bis zum 05.08.2022
Stellung zu nehmen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Salz hat in seiner Sitzung am 07.08.2018 die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schweinfurter
Straße“ mit 5. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Straße“ für einen Teilbereich
beschlossen.
Der
Änderungsbeschluss wurde am 02.07.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Um im nordöstlichen
Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet
„Schweinfurter Straße“ eine kleinteiligere Grundstücksparzellierung zu
ermöglichen, ist die straßenplanerische Neuordnung des hierfür vorgesehenen
Teilareals notwendig. Zudem müssen für den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes flächenbezogene Schallleistungspegel, zum Schutz der
nächstgelegenen Wohnnutzungen festgesetzt werden.
In diesem Rahmen ist planungsrechtlichen
Gründen die bauleitplanerische Anpassung des Bebauungsplanes „Alte Straße“
vorgesehen, da sich die Geltungsbereiche beider Bebauungspläne im Bereich des
Standortes für das Regenrückhaltebecken (Fl. Nrn. 1531 und 1532, Gemarkung
Salz) überlagern. Ergänzend erfolgt eine straßenbauliche Anpassung der
Haupterschließungsstraße, zur Angleichung an die Trasse des dort bereits
errichteten straßenbegleitenden Geh- und Radweges Richtung Salz.
Weitere Einzelheiten können den beigefügten Planunterlagen entnommen
werden.
Bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Gemeinde Strahlungen
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeinde Strahlungen hat
hierüber am 8.12.2020 beraten und folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat
nimmt die Planung für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Schweinfurter
Straße“ und die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Straße“ der Gemeinde Salz
zur Kenntnis.
Seitens der
Gemeinde Strahlungen bestehen keine Bedenken.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
wurde von der Gemeinde Salz in der Sitzung am 07.06.2022 behandelt und
sachgerecht abgewogen. Die Planunterlagen wurde angepasst und vom Gemeinderat
Salz gebilligt. Hinweise und Bedenken wurden damals seitens der Gemeinde Strahlungen
nicht geäußert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planung für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Schweinfurter Straße“ und die 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Alte Straße“ der Gemeinde Salz zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Strahlungen bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |