Mit Schreiben des Büros Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, vom 24.06.2022, wurde die Gemeinde Strahlungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Bauleitplanverfahren bis zum 05.08.2022 Stellung zu nehmen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Salz hat in seiner Sitzung am 07.08.2018 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schweinfurter Straße“ mit 5. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Straße“ für einen Teilbereich beschlossen.

Der Änderungsbeschluss wurde am 02.07.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Um im nordöstlichen Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schweinfurter Straße“ eine kleinteiligere Grundstücksparzellierung zu ermöglichen, ist die straßenplanerische Neuordnung des hierfür vorgesehenen Teilareals notwendig. Zudem müssen für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes flächenbezogene Schallleistungspegel, zum Schutz der nächstgelegenen Wohnnutzungen festgesetzt werden.

In diesem Rahmen ist planungsrechtlichen Gründen die bauleitplanerische Anpassung des Bebauungsplanes „Alte Straße“ vorgesehen, da sich die Geltungsbereiche beider Bebauungspläne im Bereich des Standortes für das Regenrückhaltebecken (Fl. Nrn. 1531 und 1532, Gemarkung Salz) überlagern. Ergänzend erfolgt eine straßenbauliche Anpassung der Haupterschließungsstraße, zur Angleichung an die Trasse des dort bereits errichteten straßenbegleitenden Geh- und Radweges Richtung Salz.

 

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.

 

Bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Gemeinde Strahlungen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeinde Strahlungen hat hierüber am 8.12.2020 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planung für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Schweinfurter Straße“ und die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Straße“ der Gemeinde Salz zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Strahlungen bestehen keine Bedenken.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen wurde von der Gemeinde Salz in der Sitzung am 07.06.2022 behandelt und sachgerecht abgewogen. Die Planunterlagen wurde angepasst und vom Gemeinderat Salz gebilligt. Hinweise und Bedenken wurden damals seitens der Gemeinde Strahlungen nicht geäußert.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planung für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Schweinfurter Straße“ und die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Straße“ der Gemeinde Salz zur Kenntnis.

 

Seitens der Gemeinde Strahlungen bestehen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8