Sitzung: 02.08.2022 GSN/008/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines unterkellerten
Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 275,
Rhönblick 2a in Strahlungen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 275 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt I“.
Der Gemeinderat
erteilte in der Sitzung vom 03.05.2022 sein Einvernehmen zum Antrag auf
Vorbescheid und gab die Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt I“ für die Dachform und Dachneigung
des Wohngebäudes, die Dachform und Dachneigung des Garagengebäudes, die
Nichteinhaltung der bergseitigen und talseitigen Traufhöhen, sowie die
Geschossigkeit.
Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 24.06.2022 Nr. 4.1-6024-20220487 wurde die
bauaufsichtliche Genehmigung mit den notwendigen Befreiungen in Aussicht
gestellt.
Die vorgelegten
Bauantragsunterlagen stimmen mit der Bauvoranfrage überein.
Für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung sieht die gemeindliche
Stellplatzsatzung drei Stellplätze vor. Die drei Stellplätze werden auf dem
Grundstück Fl. Nr. 275 nachgewiesen.
Das Grundstück ist erschlossen.
Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Rhönblick“.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung (Anschluss an die Versorgungsleitung in der Zehntstraße).
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Das Grundstück entwässert in den Kanal in der Zehntstraße. Der vorhandene Anschluss ist zu nutzen.
Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.
Die Planung sieht ein Gefälle der Zufahrt zur Straße hin vor. Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an die Grundstücksentwässerung anzuschließen oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstandsflächenrechtliche und nachbarschützende Belange prüft die
Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines unterkellerten
Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 275,
Rhönblick 2a in Strahlungen. Außerdem wird die Zustimmung zu den erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachform und
Dachneigung des Wohngebäudes, die Dachform und Dachneigung des Garagengebäudes,
für die Nichteinhaltung der bergseitigen und talseitigen Traufhöhen, sowie die
Geschossigkeit erteilt.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |