Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines unterkellerten Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 275, Rhönblick 2a in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 275 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt I“.

 

Der Gemeinderat erteilte in der Sitzung vom 03.05.2022 sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid und gab die Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt I“ für die Dachform und Dachneigung des Wohngebäudes, die Dachform und Dachneigung des Garagengebäudes, die Nichteinhaltung der bergseitigen und talseitigen Traufhöhen, sowie die Geschossigkeit.

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 24.06.2022 Nr. 4.1-6024-20220487 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung mit den notwendigen Befreiungen in Aussicht gestellt.

 

Die vorgelegten Bauantragsunterlagen stimmen mit der Bauvoranfrage überein.

 

Für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung sieht die gemeindliche Stellplatzsatzung drei Stellplätze vor. Die drei Stellplätze werden auf dem Grundstück Fl. Nr. 275 nachgewiesen.

 

Das Grundstück ist erschlossen.

Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Rhönblick“.          

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung (Anschluss an die Versorgungsleitung in der Zehntstraße).

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Das Grundstück entwässert in den Kanal in der Zehntstraße. Der vorhandene Anschluss ist zu nutzen.

Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.

Die Planung sieht ein Gefälle der Zufahrt zur Straße hin vor. Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an die Grundstücksentwässerung anzuschließen oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.

 

Abstandsflächenrechtliche und nachbarschützende Belange prüft die Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines unterkellerten Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 275, Rhönblick 2a in Strahlungen. Außerdem wird die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachform und Dachneigung des Wohngebäudes, die Dachform und Dachneigung des Garagengebäudes, für die Nichteinhaltung der bergseitigen und talseitigen Traufhöhen, sowie die Geschossigkeit erteilt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8