Sitzung: 15.09.2022 GSN/009/2022
Waldkindergarten Räubernest - Ergänzungsbeschluss zur Finanzierung im
ersten Betriebsjahr ab 01.09.2022
Der Gemeinderat Strahlungen stimmte der vorgestellten Verteilung eines
Defizits zu.
Die Regelung soll für das Kindergartenjahr 2022/23 zur Anwendung kommen. Da die
Einrichtung erst ab 01.09.2022 in Betrieb geht, sollen im ersten Betriebsjahr
sowohl für interessierte Eltern als auch für die Kitas im NES-Allianz-Gebiet
Hospitationen angeboten werden.
Für den weiteren Betrieb des Waldkindergartens ab dem zweiten Betriebsjahr
wurden Prognoseberechnungen auf Basis einer Belegung mit mind. 16 Kindern im
KiGa-Jahr angestellt. Bei gleichen Elternbeiträgen und angepassten
Fördermitteln sowie einem ebenfalls angepassten Personalschlüssel würde hier
ein voraussichtliches Defizit von rd. 15.000 € zu erwarten sein, welches dann
auf Grundlage der Zweckvereinbarung auf die Gemeinden zu verteilen ist, welche
die Einrichtung tatsächlich in Anspruch nehmen.
Baukostenzuschuss Herstellung E-Ladesäulen Günter-Burger-Halle und Café
Glücksmomente
Der Gemeinderat ermächtigte den Ersten Bürgermeister am Standort
Günter-Burger-Halle 2 Ladepunkte mit 22 kW mit dem Überlandwerk zu realisieren.
Das Überlandwerk soll Eigentümer und Antragsteller sein. Der Gemeinderat
ermächtigte den ersten Bürgermeister die genauen vertraglichen Konditionen mit
dem Überlandwerk bestmöglich für die Gemeinde auszugestalten und bis zu 12.000
€ Zuschuss (Eigenmittel Gemeinde) zu gewähren.
Neubau Grünabfallplatz, Tiefbauarbeiten - Genehmigung der Schlussrechnung
Der Neubau des Grünabfallplatzes ist abgeschlossen. Für das Gewerk
Tiefbau liegt die Schlussrechnung der SST Straßen- und Tiefbau GmbH & Co.
KG vom 05.07.2022 vor.
Die Forderung beläuft sich auf 101.127,28 € inkl. 19 % MWSt. Nach
Prüfung durch das Sachgebiet Tiefbau sind 100.157,04 € zu vergüten. Die
Auftragssumme belief sich auf 94.764,98 € inkl. MWSt. Die Prüfsumme
überschreitet die Auftragssumme um 5.392,06 €, sie liegt über der
Wertgrenze des ersten Bürgermeisters, es bedarf daher einer Beschlussfassung
durch den Gemeinderat.
Die Mehrkosten ergeben sich aus dem Nachtrag 1 (Lieferung von Oberboden)
und Massenmehrungen, die sich über das gesamte Leistungsverzeichnis verteilen.
Der Gemeinderat genehmigte den Nachtrag und die Massenmehrungen im
Gewerk Tiefbauarbeiten für die Maßnahme Herstellung Grünabfallsammelplatz wie
vorgestellt.
Die geprüfte Schlussrechnungssumme beläuft sich auf 100.157,04 € inkl.
MWSt. Die ursprüngliche Auftragssumme der SST Straßen- und Tiefbau GmbH &
Co. KG erhöht sich von 94.764,98 € um 5.392,06 € inkl. MWSt auf 100.157,04
€ inkl. MWSt.
Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses:
Auftragsvergaben
Vom Sachgebiet Hochbau der VG Bad Neustadt wurden durch Ausschreibungen
Angebote über die Gewerke Tiefbau- und Metallbauarbeiten zur „Reaktivierung der
Brunnenstube“ als Bauumfangserweiterung zur Maßnahme „Neugestaltung
Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses“ eingeholt.
Der Gemeinderat beschloss, die Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme,
unter Berücksichtigung der Mehrkosten aufgrund der Ausschreibungsergebnisse, zur Bauumfangserweiterung „Reaktivierung der
Brunnenstube“ zum Projekt „Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße
oberhalb des Rathauses“ mit voraussichtlichen Gesamtprojektkosten der
Bauumfangserweiterung in Höhe von 317.467,21 € brutto zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt die Finanzierung wie folgt:
Die Prognose zu den Gesamtprojektkosten schließt aktuell mit 317.467,21
€ brutto (einschl. 19% MwSt.) ab.
Die Finanzierung der Bauumfangserweiterung stellt sich auf dieser Basis
wie folgt dar:
1. Zuwendungen aus Mitteln der Städtebauförderung –
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
mit
Förderinitiative „Innen statt
Außen“
253.900,00 €
(beantragter Fördersatz 80 % zu den förderfähigen Kosten der
Baumaßnahme von 317.467,21 €*)
2. Eigenmittel der Gemeinde Strahlungen
63.567,21 €
Gesamtkosten nach
Angebotsauswertung:
317.467,21 €
* Ermittlung der förderfähigen Kosten der Baumaßnahme
Baukosten nach Angebotsauswertung brutto (ohne
BNK)
269.040,01 €
zzgl. pauschalierte Baunebenkosten 18
%
48.427,20 €
= Baukosten brutto (mit pauschalierten
BNK)
317.467,21 €
= Förderfähige Kosten der Baumaßnahme
Für die Maßnahme beantragte die Gemeinde Strahlungen im Rahmen einer Bauumfangserweiterung
(separater Zuwendungsantrag) eine Zuwendung aus Mitteln der Bayerischen
Städtebauförderung, Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit
Förderinitiative „Innen statt Außen“, bei der Regierung von
Unterfranken.
Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses: Tiefbauarbeiten
Vom Sachgebiet Hochbau der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wurden
durch eine beschränkte Ausschreibung Angebote über Tiefbauarbeiten zur
„Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses
(Sanierung Brunnenstube)“ eingeholt.
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Johannes Burger Bau GmbH, Gartenstr.
11, 97708 Steinach, den Auftrag über die Tiefbauarbeiten zur „Neugestaltung
Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses (Sanierung
Brunnenstube)“ mit einer Auftragssumme von brutto 242.211,46 Euro, inkl. 19%
MwSt. (203.539,04 Euro netto, zzgl. MwSt.) zu erteilen.
Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses: Metallbauarbeiten
Vom Sachgebiet Hochbau der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wurden
durch eine beschränkte Ausschreibung Angebote über Metallbauarbeiten zur
„Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses
(Sanierung Brunnenstube)“ eingeholt.
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG,
Vorndranweg 8,
97702 Kleinwenkheim, den Auftrag über die Metallbauarbeiten zur
„Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses
(Sanierung Brunnenstube)“ mit einer Auftragssumme von brutto 11.953,55 Euro,
inkl. 19% MwSt. (10.045,00 Euro netto, zzgl. MwSt.) zu erteilen
Waldneuordnung Strahlungen - Entscheidung über den Landzwischenerwerb
Die Gemeinde Strahlungen erklärte sich bereit im Rahmen der
anzuordnenden Waldneuordnung Flächen für den Landzwischenerwerb nach §52 FlurbG
aufzukaufen und bekräftigt ihre Mitwirkungsbereitschaft zur Verbesserung der
Besitzstruktur im Kleinstprivatwald durch den Erwerb von Einzelbesitz und
Kleinstflächen in der Gemarkung Strahlungen. Als Erwerbsobergrenze werden
zunächst 75.000 EUR festgelegt.
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
zur Kenntnis.