Waldkindergarten Räubernest - Ergänzungsbeschluss zur Finanzierung im ersten Betriebsjahr ab 01.09.2022

Der Gemeinderat Strahlungen stimmte der vorgestellten Verteilung eines Defizits zu.
Die Regelung soll für das Kindergartenjahr 2022/23 zur Anwendung kommen. Da die Einrichtung erst ab 01.09.2022 in Betrieb geht, sollen im ersten Betriebsjahr sowohl für interessierte Eltern als auch für die Kitas im NES-Allianz-Gebiet Hospitationen angeboten werden.
Für den weiteren Betrieb des Waldkindergartens ab dem zweiten Betriebsjahr wurden Prognoseberechnungen auf Basis einer Belegung mit mind. 16 Kindern im KiGa-Jahr angestellt. Bei gleichen Elternbeiträgen und angepassten Fördermitteln sowie einem ebenfalls angepassten Personalschlüssel würde hier ein voraussichtliches Defizit von rd. 15.000 € zu erwarten sein, welches dann auf Grundlage der Zweckvereinbarung auf die Gemeinden zu verteilen ist, welche die Einrichtung tatsächlich in Anspruch nehmen.

 

Baukostenzuschuss Herstellung E-Ladesäulen Günter-Burger-Halle und Café Glücksmomente

Der Gemeinderat ermächtigte den Ersten Bürgermeister am Standort Günter-Burger-Halle 2 Ladepunkte mit 22 kW mit dem Überlandwerk zu realisieren. Das Überlandwerk soll Eigentümer und Antragsteller sein. Der Gemeinderat ermächtigte den ersten Bürgermeister die genauen vertraglichen Konditionen mit dem Überlandwerk bestmöglich für die Gemeinde auszugestalten und bis zu 12.000 € Zuschuss (Eigenmittel Gemeinde) zu gewähren.

 

 

Neubau Grünabfallplatz, Tiefbauarbeiten -  Genehmigung der Schlussrechnung

Der Neubau des Grünabfallplatzes ist abgeschlossen. Für das Gewerk Tiefbau liegt die Schlussrechnung der SST Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG vom 05.07.2022 vor.

Die Forderung beläuft sich auf 101.127,28 € inkl. 19 % MWSt. Nach Prüfung durch das Sachgebiet Tiefbau sind 100.157,04 € zu vergüten. Die Auftragssumme belief sich auf 94.764,98 € inkl. MWSt. Die Prüfsumme überschreitet die Auftragssumme um 5.392,06 €, sie liegt über der Wertgrenze des ersten Bürgermeisters, es bedarf daher einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

Die Mehrkosten ergeben sich aus dem Nachtrag 1 (Lieferung von Oberboden) und Massenmehrungen, die sich über das gesamte Leistungsverzeichnis verteilen.

Der Gemeinderat genehmigte den Nachtrag und die Massenmehrungen im Gewerk Tiefbauarbeiten für die Maßnahme Herstellung Grünabfallsammelplatz wie vorgestellt.

Die geprüfte Schlussrechnungssumme beläuft sich auf 100.157,04 € inkl. MWSt. Die ursprüngliche Auftragssumme der SST Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG erhöht sich von 94.764,98 € um 5.392,06 € inkl. MWSt auf 100.157,04 € inkl. MWSt.

 

 

Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses: Auftragsvergaben

Vom Sachgebiet Hochbau der VG Bad Neustadt wurden durch Ausschreibungen Angebote über die Gewerke Tiefbau- und Metallbauarbeiten zur „Reaktivierung der Brunnenstube“ als Bauumfangserweiterung zur Maßnahme „Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses“ eingeholt.

Der Gemeinderat beschloss, die Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme, unter Berücksichtigung der Mehrkosten aufgrund der Ausschreibungsergebnisse, zur Bauumfangserweiterung „Reaktivierung der Brunnenstube“ zum Projekt „Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses“ mit voraussichtlichen Gesamtprojektkosten der Bauumfangserweiterung in Höhe von 317.467,21 € brutto zu erteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt die Finanzierung wie folgt:

 

Die Prognose zu den Gesamtprojektkosten schließt aktuell mit 317.467,21 € brutto (einschl. 19% MwSt.) ab.

 

Die Finanzierung der Bauumfangserweiterung stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:

 

1. Zuwendungen aus Mitteln der Städtebauförderung –

    Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit

    Förderinitiative „Innen statt Außen“                                                                        253.900,00 €
    (beantragter Fördersatz 80 % zu den förderfähigen Kosten der
      Baumaßnahme von 317.467,21 €*)

 

2. Eigenmittel der Gemeinde Strahlungen                                                                   63.567,21 €

 

Gesamtkosten nach Angebotsauswertung:                                                              317.467,21 €

* Ermittlung der förderfähigen Kosten der Baumaßnahme

Baukosten nach Angebotsauswertung brutto (ohne BNK)                                                                          269.040,01 €

zzgl. pauschalierte Baunebenkosten 18 %                                                                                 48.427,20 €

= Baukosten brutto (mit pauschalierten BNK)                                                                          317.467,21 €

= Förderfähige Kosten der Baumaßnahme

 

Für die Maßnahme beantragte die Gemeinde Strahlungen im Rahmen einer Bauumfangserweiterung (separater Zuwendungsantrag) eine Zuwendung aus Mitteln der Bayerischen Städtebauförderung, Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit

Förderinitiative „Innen statt Außen“, bei der Regierung von Unterfranken.

 

 

Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses: Tiefbauarbeiten

Vom Sachgebiet Hochbau der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wurden durch eine beschränkte Ausschreibung Angebote über Tiefbauarbeiten zur „Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses (Sanierung Brunnenstube)“ eingeholt.

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Johannes Burger Bau GmbH, Gartenstr. 11, 97708 Steinach, den Auftrag über die Tiefbauarbeiten zur „Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses (Sanierung Brunnenstube)“ mit einer Auftragssumme von brutto 242.211,46 Euro, inkl. 19% MwSt. (203.539,04 Euro netto, zzgl. MwSt.) zu erteilen.

 

 

Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses: Metallbauarbeiten

Vom Sachgebiet Hochbau der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wurden durch eine beschränkte Ausschreibung Angebote über Metallbauarbeiten zur „Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses (Sanierung Brunnenstube)“ eingeholt.

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG, Vorndranweg 8,

97702 Kleinwenkheim, den Auftrag über die Metallbauarbeiten zur „Neugestaltung Randbereiche an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses (Sanierung Brunnenstube)“ mit einer Auftragssumme von brutto 11.953,55 Euro, inkl. 19% MwSt. (10.045,00 Euro netto, zzgl. MwSt.) zu erteilen

 

 

Waldneuordnung Strahlungen - Entscheidung über den Landzwischenerwerb

Die Gemeinde Strahlungen erklärte sich bereit im Rahmen der anzuordnenden Waldneuordnung Flächen für den Landzwischenerwerb nach §52 FlurbG aufzukaufen und bekräftigt ihre Mitwirkungsbereitschaft zur Verbesserung der Besitzstruktur im Kleinstprivatwald durch den Erwerb von Einzelbesitz und Kleinstflächen in der Gemarkung Strahlungen. Als Erwerbsobergrenze werden zunächst 75.000 EUR festgelegt.

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen zur Kenntnis.