Sitzung: 15.09.2022 GSN/009/2022
Nach Art. 1 Abs. 1 des
Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist die Gemeinde Strahlungen
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass drohende Brand-Explosionsgefahren beseitigt
und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichendende technische Hilfe bei sonstigen
Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird
(technischer Hilfsdienst). Die Gemeinde Strahlungen hat in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu
unterhalten.
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung werden zum einen die Mindestanforderungen
ermittelt, die jede Gemeinde zur Abwicklung des täglichen Einsatzgeschehens
erfüllen muss, zum anderen wird eine gemeindespezifische Risikobewertung
durchgeführt, aufgrund derer sich die Anforderungen an die Gemeindefeuerwehr
ergeben.
In Bayern dienen die vom
Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit dem Innenministerium erstellten und von
den kommunalen Landesverbänden mitgetragenen Hinweise und Empfehlungen zur
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als Grundlage und Richtschnur. Die
Mindestanforderungen ergeben sich aus den sogenannten Bemessungswerten
,,Eintreffzeit, Einsatzkräfte und Einsatzmittel‘‘. Anhand des standardisierten
Schadensereignisses „kritischer Wohnungsbrand“ und der nötigen anderen
technischen Hilfeleistung werden im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung diese
Mindestanforderungen überprüft. Die Gefährdungsanalyse und Risikobewertung ist
entscheidend von den örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung,
Verkehrsinfrastruktur sowie den Gebäuden und Einrichtungen besonderer Art oder
Nutzung abhängig. Am Ende der Gefährdungsanalyse und der Risikobewertung ergibt
sich der auf die örtlichen Verhältnisse abgestellte Bedarf, um eine
leistungsfähige Feuerwehr gemäß §4 Abs.1 BayFwG zu erhalten.
Die Gemeinde und die
Freiwillige Feuerwehr Strahlungen haben den vorgelegten Bedarfsplan anhand des
Musters für einen Feuerwehrbedarfsplan gemäß der Empfehlung des
Landesfeuerwehrverbandes aufgestellt. Der Bedarfsplan wurde Herrn Kreisbrandrat
Stefan Schmöger vorgelegt. Eine Stellungnahme liegt vor.
Der Feuerwehrbedarfsplan
dient dazu, dem Gemeinderat als Entscheidungsträger darzulegen, welche
Leistungen die Feuerwehr derzeit erbringt, erbringen kann und wie
leistungsfähig sie bei der Festlegung bestimmter Voraussetzungen (bspw.
Ausrückzeiten) sein müsste.
Der Feuerwehrbedarfsplan
wurde von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr von Strahlungen
erstellt.
Das
Inhaltsverzeichnis zum Feuerwehbedarfsplans ist wie folgt unterteilt:
1.
Strukturbeschreibung des Gemeindegebiets
2. Risikopotential
in der Gemeinde, Einsatzspektrum der Feuerwehr
3. Einteilung der
Gemeinde in Gefährdungsklassen
4. Istzustand der
Feuerwehr (Personal, Fahrzeug und Geräte, Feuerwehrhaus)
5. Sollzustand der
Feuerwehr
6.
Maßnahmenkatalog, was ist zu veranlassen um die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr
aufrecht zu halten
Ein erster
Entwurf des Feuerwehrbedarfsplan wurde dem Kreisbrandrat am 19.05.2020 zur
Stellungnahme vorgelegt. Aufgrund von Corona, konnte der Kreisbrandrat seine
Stellungnahme erst am 11.11.2021 fertig stellen und an die
Verwaltungsgemeinschaft zurück senden.
Zwischenzeitlich haben sich vom 19.05.2020 bis 11.11.2021 Änderungen ergeben
welche dazu führten, dass der Feuerwehrbedarfsplan aktualisiert werden musste.
Die Änderungen wurden in einem überarbeiteten Entwurf eingearbeitet und dem
Kreisbrandrat im Juni 2022 erneut dem Kreisbrandrat zur Bewertung vorgelegt.
Der Kreisbrandrat hat in seiner Stellungnahme vom 11.11.2021 festgestellt, dass die Löschwasserversorgung in Rheinfeldshof nicht ausreichend ist.
Von Seiten der Gemeinde wurden nach der Stellungnahme vom 11.11.2021 alle möglichen Wasserentnahmestellen in Rheinfeldshof erfragt, aufgenommen und wie folgt beschrieben.
1.
Die Löschwasserzisterne auf dem Grundstück Flurnummer 7176 an der Kreuzung Kirche
wurde ausgemessen. Sie hat ein Volumen von ca.
80 m³.
Die
Zisterne hat keinen Zulauf und muss von der Feuerwehr befüllt werden.
Aus der
Zisterne kann 1-2 Stunden Wasser entnommen werden. (Erstangriff)
Die
Zisterne ist durch einen Schachtdeckel abgedeckt. Entnahme ist durch
Saugleitung möglich.
Die
Zisterne ist dicht und verliert kein Wasser.
Die
weiteste Entfernung zu Wohngebäuden beträgt ca. 200 Meter
2.
Vorhandene Zisterne (ehem. Maschinenhaus mit
Saugbehälter und Druckkesselanlage) Flurnummer 7163
Aus dem
Saugbehälter wurde durch die Feuerwehr ca. ¾ des Gesamtvolumens in Höhe von ca. 50 m³ entnommen.
Am nächsten
Tag war der Saugbehälter nahezu vollständig gefüllt. D.h. nach weniger als 24
Stunden war der Pegelstand wieder ausgeglichen. Dies bedeutet, dass die
Schüttung der Quelle nach wie vor ergiebig ist und somit zur
Löschwasserversorgung zur Verfügung steht. Die Zisterne befüllt sich aus einer unterirdische Leitung
selbst, die Befüllzeit ist jedoch auch von der Wetterlage abhängig.
Die vorhandene Zuleitung DN 100 vom
ehem. Saugbehälter FlNr. 7163 zum Unterflurhydranten in der Stichstraße
zwischen den Anwesen Rheinfeldshof 12 und 14 funktioniert. Der Hydrant liegt
unmittelbar neben einem Unterflurhydranten der Trinkwasserversorgung.
3.
Private
Zisterne Thomas Borst, Rheinfeldshof 10.
Die vorhandene Zisterne befindet sich
auf dem Grundstück Flurnummer 2963.
Die Zisterne ist eingezäunt jedoch
nicht abgeschlossen.
Der Zugang für die Feuerwehr ist
möglich.
Das Volumen beträgt ca. 30 m³
Die Entfernung zur Mitte von
Rheinfeldshof beträgt ca. 500 m.
Die Wasserentnahme ist nur mit einem
Saugschlauch möglich
4.
Güllegrube
Alexander Pfennig, Rheinfeldshof 8
Flurnummer 3020
Die Güllegrube ist eingezäunt, jedoch
nicht abgeschlossen
Der Zugang für die Feuerwehr ist
möglich
Das Volumen beträgt ca. 150 m³
Die Wasserentnahme ist nur mit einem
Saugschlauch möglich
5.
Harald
Geis Rheinfeldshof 7,
die Zisterne befindet sich auf der Flurnummer 3028.neben der Straße
Die Zisterne ist nicht eingezäunt und
für die Feuerwehr zugänglich
Das Volumen beträgt ca. 60 bis 70 m³
Die Wasserentnahme ist nur durch
einen Saugschlauch möglich
Die längste Entfernung zu Gebäuden
beträgt ca. 250 bis 300 m.
Die Zisterne ist abgedeckt, aber
nicht beschriftet. Herr Geis hat nichts dagegen, wenn eine Beschriftung
angebracht wird.
6.
Wasserentnahme
aus einem See, welcher ca. 1100 Meter von Rheinfeldshof entfernt liegt.
Eigentümer sind der Bayerische Staatsforsten. Es ist zu prüfen ob und wie eine
Wasserentnahme möglich ist und ob er ganzjährig wasserführend ist.
Um die Örtlichkeiten und die
Wasserentnahmemöglichkeiten in Rheinfeldshof kennen zu lernen, sollte von
Seiten der Feuerwehr ein Einsatzplan mit Bildern und Hinweisen zur Wasserentnahme
erstellt werden.
Kurzübersicht über Löschwasserentnahmestellten in Rheinfeldshof
1.
aus
der Löschwasserzisterne Flurnummer 7176, 80
m³
2.
aus
dem Saugbehälter altes Pumpenhaus Flurnummer 7163, 50 m³
3.
aus
der Zisterne von Thomas Borst, Flurnummer 2963 30
m³
4.
aus
der Güllegrube von Herrn Alexander Pfennige Flurnummer 3020. 150 m³
5.
aus
der Zisterne von Harald Geis, Flurnummer 3028,
60 – 70 m³
6.
aus
einem See welcher in einer Entfernung von ca. 1100 Meter Rheinfeldshof liegt
ist ebenfalls eine Wasserentnahme möglich. Eine konkrete Bewertung der
Anschlussmöglichkeiten ist zu prüfen.
Im Brandfall stehen somit für einen
Löschangriff aus den Zisternen Nr. 1 bis 5 ca. 380 m³ Löschwasser zur
Verfügung. Wenn zusätzlich Löschwasser benötigt wird, kann eine lange
Schlauchleitung zur Wasserentnahmestelle am See (Nr. 6) gelegt werden.
Der Kreisbrandrat hat die aktuelle
Beschreibung der Löschwasserversorgung in Rheinfeldshof am 09.06.2022 erhalten
und abschließend am 14.06.2022 wie folgt bewertet:
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle können nur die beiden Zisternen Harald
Geis (60 m³) und Zisterne Kirche (80 m³) für den Erstangriff der örtlichen
Feuerwehr (ausreichend flächendeckende Löschwasserversorgung lt. Art. 1 BayBO –
Aufgaben der Gemeinde) angerechnet werden, siehe Deckungskreise in Anlage
(Vorhandene Zisterne Pumpenhaus mit Hydrant bei Kirche = gleicher Deckungskreis
wie Zisterne/Kirche).
Andere Entnahmestellen sind weit entfernt (verlegte Schlauchlänge) und können
zeitnah bzw. aufgrund fehlender Ausrüstung für den Erstangriff nicht
angerechnet werden.
Offene Gruben, wie z. B. Güllegrube Pfennig, eignen sich nicht zur
Löschwasserentnahme, da sie im Sommer durch die Sonneneinstrahlung veralgen und
somit den Saug- und Schutzkorb der Feuerlöschkreiselpumpe sofort verstopfen.
Zusammenfassende Empfehlung für die Löschwasserversorgung Rheinfeldshof:
Die Brandschutzdienststelle empfiehlt den Bau einer Löschwasserzisterne im
westlichen Bereich der Ortslage (Richtung Strahlungen) mit der Kapazität von
100 m³ (DVGW-Regelwerk 405; 800 Liter/min = 48 m³ x 2 Std. = 96m³), weil nur
die Entnahmestellen Harald Geis und die Zisterne an der Kirche für den Erstangriff genutzt werden
können. Die anderen aufgeführten Entnahmestellen, können im weiteren Verlauf
der Löscharbeiten bedingt genutzt werden und sollten für die Entnahme von
Löschwasser optimiert werden. In Absprache mit dem Bauhof, dem Wasserwart und
der Verwaltung müssen diese Verbesserungen ermittelt und umgesetzt werden.
(Beschriftung, Schlauchanschlüsse, Leitungen verlegen usw.).
Um die Möglichkeiten für einen
Zisternenneubau zu prüfen, sollte die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen,
welcher Flächenbereich für eine Zisterne in Frage kommt und welche Kosten zu
erwarten wären.
Der Gemeinderat wird um Beratung
gebeten.
Zu 1.10.3 Versammlungsobjekte
Die Versammlungsobjekte wurden ergänzt und
bewertet.
·
Hier sind die
Günter-Burger-Halle, das Gasthaus Kellermann, der Muschelgrund sowie das
Sportheim betroffen.
o Die Günter Burger Halle wird zurzeit renoviert. Im Zuge der Renovierung
wurde ein Brandschutzkonzept erstellt.
o Im Gasthaus Kellermann finden bis zu 120 Gäste Platz.
o Für den Veranstaltungsort Muschelgrund wurde ein
Brandschutzkonzept erstellt. Die Wasserentnahme ist bei der Schreinerei Buhl möglich.
o Sportheim
Das Sportheim wird mit der gleichen Wasserleitung wie Rheinfeldshof mit Wasser
versorgt. Die Löschwasserversorgung mit den 2 bestehenden Hydranten ist zu
gering, weil die Leitung nur ca. 7 Liter pro Minute an Leistung bringt.
Es ist zu prüfen, ob eine Versorgung über die Zisterne welche zur Sportplatzbewässerung
genutzt wird, möglich ist.
Zu prüfen ist, welche Wassermenge zur Verfügung steht und wie die. Zugänglichkeit
und Wasseranschlussmöglichkeiten sind.
Zu 1.10.9 Gewerbeobjekte
·
In einer Abfrage zum Feuerwehrbedarfsplan bei der Fa. STA
Asphaltmischwerk im Juli 2018, sind 100.000 Liter Heizöl und 120 m³ Kohlestaub
angegeben. Dies wurde gemäß der Stellungnahme des Kreisbrandrats in der
gemeindlichen Bewertung der Gefährdungsklasse bisher nicht ausreichend
berücksichtigt.
Die Gefährdungsklassen wurden im
überarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan in Nr. 3 gemäß dem Vorschlag des
Kreisbrandrats ergänzt.
Die Fa. STA Asphaltmischwerk hat die Fa.
NR-Brandschutz beauftragt für ihren Betrieb ein Brandschutzkonzept zu erstellen.
Das Brandschutzkonzept wird von der Firma zur Verfügung gestellt.
·
Um das Gefährdungspotential zu bewerten und die Örtlichkeiten kennen zu
lernen, sollte von Seiten der Feuerwehr Strahlungen in Absprache mit der FA.
STA Asphaltmischwerk eine Begehung durchgeführt werden.
Zu 1.10.10 sonstige Objekte
·
In seiner Stellungnahme bemängelte der Kreisbrandrat
auch, dass im Feuerwehrbedarfsplan die Gefährdung durch Starkregen, Sturzfluten
und mögliche Überflutungen nicht ausreichend bewertet wurden. Hier ist auch
durch die Hochwasserkatastrophe von Ahrweiler eine neue Gefahrenbewertung durch
zu führen.
o Die
Ausrüstung der Feuerwehr ist ausreichend
o Seit der
Kanalsanierung sind keine Probleme mit Überflutung durch Starkregen und der
damit verbundenen Kanalüberlastung aufgetreten.
o Da nur
vereinzelt Grundstücke betroffen sind, kann im Gemeindeblatt ein Hinweis
gegeben werden, damit die Grundstückseigentümer sensibilisiert werden und bei
Bedarf eigene Maßnahmen zum Schutz von Grundstück und Gebäude gegen Starkregen
und Sturzfluten vornehmen können.
o Als Anlage
sind die von Starkregen betroffenen Grundstücke in einem Lageplan beschrieben.
·
Ende 2021 wurde auf der Flächennummer 6985 nähe
Tannenweg ein Solarpark mit einer Größe von 2.500 kWp errichtet.
o Der
Betreiber bzw. der Eigentümer hat die in der Genehmigung vorgegebenen Auflagen
zum Brandschutz zu erfüllen.
Zu 3 Einteilung des Gemeindegebietes in
Gefährdungsklassen.
·
Die Brandschutzdienststelle hat die Gefährdungs- und
Risikoanalyse neu bewertet.
o Die
Brandgefahr wurde von B 1 auf B 3 erhöht (STA –Asphaltmischwerk)
o Die
Technischen Gefahren wurden von T 1 auf T 2 erhöht (STA Asphaltmischwerk und
Starkregen)
Die Erhöhung der Gefährdungsklassen führt dazu, dass ein Brandereignis größer sein kann und dadurch mehr Einsatzkräfte und Einsatzmittel zur Brandbekämpfung nötig sind. Dies ist bei einer Alarmierung zu beachten. Eine Abdeckung durch die Feuerwehr Strahlungen und die umliegenden Feuerwehren ist jedoch gegeben. Der Alarmierungsplan muss vom LRA und der Leitstelle evtl. angepasst werden.
Zu 4.1.3 Altersstruktur der
aktiven Feuerwehrangehörigen
Die Altersstruktur in
Strahlungen ist unter der kritischen Zahl von 40 Jahren. Durch verschiedene im
Bedarfsplan beschriebene Maßnahmen, sollen junge Feuerwehrleute geworben und
dadurch der Altersdurchschnitt der aktiven Feuerwehrleute reduziert werden.
Zu 4.1.4 Qualität der Personals – Aus und
Weiterbildung
Zu 4.2.2 Funkgeräte
·
Im Besichtigungsprotokoll vom 19.09.2021 der Feuerwehr
Strahlungen sind Altersstruktur und Personal beschrieben. Beim Kommandanten ist
dies nochmals anzusprechen.
·
Auch der Ausbau der analogen Funkgeräte in den
Feuerwehrfahrzeugen muss vom Kommandanten veranlasst werden.
Zu 6.5 Organisation
·
Am 22.10.2021 waren Neuwahlen, der Punkt ist somit
erledigt.
6.8 Sicherstellung des zweiten
Rettungsweges
·
Nach Artikel 31 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen in jedem
Gebäudegeschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden
sein. In Strahlungen befinden sich augenscheinlich keine Wohngebäude der
Gebäudeklasse 4 (Höhe von 7 bis 13 Meter gemäß Art. 2 Abs. 2 BayBO), bei denen
der zweite Rettungsweg mittels Hubrettungsgerät sichergestellt werden muss. Der
zweite Rettungsweg wird in Strahlungen durch die vierteilige Steckleiter welche
für eine Rettungshöhe von 7 Metern (8 Meter Brüstungshöhe) vorgesehen ist, sichergestellt.
·
Zusätzlich kann die Stützpunktfeuerwehr der Kreisstadt
Bad Neustadt a.d.Saale sowie die Feuerwehr Münnerstadt mit ihren Drehleitern den
zweiten Rettungsweg für Personenrettung in Strahlungen und Rheinfeldshof
unterstützen. Die Hilfsfrist der beiden Drehleitern beträgt = > 20 Minuten.
6.9. Ist-Zustand, 6.10
Einwirkung auf Baugenehmigungen
·
Im Baugenehmigungsverfahren wird die Brandschutzdienstelle immer mit
einbezogen. Diese gibt Hinweise auf notwendige Maßnahmen und grundlegende
Bedingungen zum erfolgreichen Wirken im abwehrenden Brand- und
Katastrophenschutz.
Von Seiten der Feuerwehr Strahlungen sind in nächster Zeit folgende Maßnahmen
welche zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit führen, geplant:
6.1 PERSONAL
Erhöhung Ist-Stärke:
Zur
Erhaltung und Erhöhung der Zahl der aktiven Feuerwehrleute wurde 2022 in
Strahlungen eine Kinderfeuerwehr gegründet.
Die
Jugendfeuerwehr soll in der Feuerwehr als Bindeglied zwischen Kinderfeuerwehr
und Erwachsenen Wehr erhalten und ausgebaut werden.
Verbesserung
Anzahl weibliche Mitglieder:
Durch die Gründung
der Kinderfeuerwehr in 2022 sind langfristig Grundlagen geschaffen worden, die Anzahl
der weiblichen Mitglieder zu erhöhen.
Jugendfeuerwehr:
Durch verschiedene
Veranstaltungen (z. B. Aktionsplan, Ferienprogramm) sollten junge Mitglieder
für die Feuerwehren geworben und in die Feuerwehren eingegliedert werden.
Ausbildungsstand:
Die Anzahl der
Atemschutzgeräteträger muss nach Möglichkeit erhöht werden. Nachrückende
Jugendliche können zu Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden.
Die Anzahl der Berechtigten der Führerscheinklasse C 1, welche zum Führen des
Feuerwehrfahrzeugs LF 8/6 der Gemeinde Strahlungen benötigt werden, sollte im
Auge behalten und sukzessive erhöht werden. Die Bauhofmitarbeiter sind aktive
Mitglieder in der Feuerwehr und haben eine Fahrberechtigung für das
Feuerwehrauto LF/8.
Erhöhung
Tagesverfügbarkeit:
Die Tagesverfügbarkeit
ist von der jeweiligen Arbeitsstelle und der Schichttätigkeit der Mitglieder
abhängig. Die Feuerwehr hat darauf grundsätzlich wenig Einfluss.
Die
Tagesverfügbarkeit ist zurzeit grundsätzlich ausreichend. Durch die Einstellung
von Bauhofmitarbeitern welche bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind, wurde
die Tagesverfügbarkeit erhöht. Weiter Möglichkeiten um die Tagesverfügbarkeit
zu erhalten bzw. zur erhöhen sind:
·
Verstärktes werben um weibliche Mitglieder,
·
Werben um Neubürger als aktive Feuerwehrleute,
·
Versuch der Werbung von sog.
Doppelmitgliedschaften bei auswärtigen Arbeitnehmern, die bei Unternehmen in
Strahlungen beschäftigt und bereits an ihrem Heimatort Mitglied einer
Freiwilligen Feuerwehr sind.
·
Ansprache von Feuerwehrdienstleistenden die
nach einer Auszeit (Ausbildung, Studium, Familiengründung, Hausbau, Pflege von
Angehörigen etc.) wieder in den aktiven Feuerwehrdienst zurückkehren wollen
6.2 Beschaffungskonzepte Fahrzeuge
Der derzeitige Bestand an Fahrzeugen stellt sich in Strahlungen wie folgt
dar:
Standort |
Fahrzeugtyp |
Kennzeichen |
Fahrgestell |
Aufbau |
Baujahr |
Strahlungen |
LF
8/6 |
NES
– ST 431 |
Mercedes |
Ziegler |
1995 |
Strahlungen |
MTW |
NES
– ST 141 |
Ford |
Transit |
2009 |
Das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 ist 27 Jahre alt. Im Allgemeinen geht
man davon aus, dass ein Feuerwehrfahrzeug nach 30 Jahren ersetzt werden sollte.
In der Finanzplanung der Gemeinde Strahlungen sollte deshalb in den
nächsten 5 Jahren eine Neu/Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen eingestellt werden.
Der Kreisbrandrat wurde am
09.06.2022 darüber informiert, welche Maßnahmen die Gemeinde seit dem
11.11.2021 (Erste Stellungnahme der Brandschutzdienststelle) durchgeführt hat,
um die aus Sicht der Brandschutzdienststelle bemängelten Punkte aus dem Bedarfsplan
zu verbessern.
Zu
den vom Kreisbrandrat Herrn Schmöger vom 14.06.2022 bemängelten Positionen wird
von Seiten der Gemeinde wie folgt Stellung genommen:
1.10.9 Brandschutzkonzept Asphaltmischwerk:
Das Brandschutzkonzept wird
von der Firma NR Brandschutz Kleinwenkheim erstellt. Es handelt sich hier um
eine Fachfirma.
6.8
Sicherstellung des 2. Rettungsweges:
Der zweite
Rettungsweg wird in Strahlungen durch die vierteilige Steckleiter welche für
eine Rettungshöhe von 7 Metern (8 Meter Brüstungshöhe) vorgesehen ist,
sichergestellt.
Gemäß der Beschreibung vom Brandschutzdienststelle, stehen die Drehleitern von
Bad Neustadt und Münnerstadt nicht innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten zur
Verfügung.
6.1 Personal:
In seiner aktuellen
Stellungnahme vom 14.06.2022 des Kreisbrandrates, kann auf die erste
Stellungnahme vom 11.11.2021 verwiesen werden, welche wie folgt gelautet hat:
Die
Ist-Stärke, angegeben mit 36 Dienstleistenden (siehe Punkt 4.1.1), weißt eine
Unterdeckung gegenüber der Soll-Stärke (Punkt 5.1.1) in Höhe von 6
Dienstleistenden auf. Die Soll-Stärke ergibt sich aus der Anzahl der Funktionen
und Einheitswerten der Fahrzeuge (Sitzplätze in den vorhandenen
Feuerwehrfahrzeugen). Anzusetzen währen hier 9 Funktionen in einem
Löschgruppenfahrzeug und 5 Funktionen in einem Mannschaftstransportwagen = 14
Funktionen. Gemäß § 4 der AVBayFwG sollen die Geräte mindestens dreifach, somit
42 Personen, besetzt sein. Somit ist eine Anhebung der Ist-Stärke zu
vollziehen.
Mit einem durchschnittlichen Alter von knapp 38 Jahren
steht die Struktur der aktiven Dienstleistenden an der oberen Grenze zur
Überalterung (Durchschnittsalter 40 Jahre). Hier sind offensiv und zeitnah
Maßnahmen zu ergreifen, das Durchschnittsalter zu senken.
Wird die Mindeststärke durch eine zu geringe
Tagesverfügbarkeit an Feuerwehrdienstleistenden dauerhaft unterschritten und
ist dadurch der Einheitswert der gemeindlichen Feuerwehr nicht gesichert um das
örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen (Gewährleistung einer
optimalen Aufgabenwahrnehmung), so ist die Notwendigkeit einer
Feuerwehrdienstpflicht gegeben. Nach Art. 13 BayFwG sind Gemeindebewohner vom
vollendeten 18. Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst
heranzuziehen, um die erforderliche Mindeststärke zu erreichen und die Aufgaben
gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 BayFwG in der Gemeinde erfüllen zu können.
Keine dauerhafte tragbare Lösung sieht die
Kreisbrandinspektion darin, durch Ausrückegemeinschaften den Schein zu
erwecken, ausreichend aufgestellt und ausgerüstet zu sein, um den Grundsatz zur
optimale Aufgabenwahrnehmung im Schadensfall – Standardszenario „kritischer
Wohnungsbrand“ (vgl. Merkblatt Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern, Staatliche
Feuerwehrschule) sicher bewältigen zu können. Der taktisch operative
Einheitswert eines Fahrzeuges/Einheit ist für die grundlegende
Aufgabenwahrnehmung im Schadensfall notwendig und sicherzustellen. Deshalb muss
die strategische Ausrichtung jeder gemeindlichen Feuerwehr auf die
Sicherstellung der Funktionen in den eigenen Einheiten (Personal,
Feuerwehrfahrzeuge) ausgerichtet sein.
Somit trägt jede Gemeinde für „Sicherheit und Ordnung“
primär im eigenen Wirkungskreis und sekundär im Rahmen der nachbarschaftlichen
Hilfe im Schadensfall bei.
Gemäß den Ausführungen des Kreisbrandrats
gibt es im Alarmierungsmanagement keine Ausrückegemeinschaften. (09.06.2022).
Bei Personalknappheit kann „eine Gruppe“ aus der Bereichsfolge mit
Nachbarwehren dazu gebucht werden. Ein Auszug aus der Bereichsfolge hat der
Kreisbrandrat beigefügt (6.1).
Zusammenarbeiten und
nachbarschaftliche Löschhilfe kann nur geleistet werden, wenn die Erfüllung der
eigenen Pflichtaufgaben sichergestellt ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Strahlungen mit den darin dargestellten
Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zur Kenntnis.
1.
Löschwasserversorgung Rheinfeldshof:
Die Verwaltung wird beauftragt mit den relevanten Personen, einen Ortstermin zu
vereinbaren, bei dem die verschiedenen Wasserentnahmestellen Nr. 1-6 besichtigt
und begutachtet werden.
Zum weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen möglichen Standort für eine
Zisterne sowie die möglichen Kosten für diese zu ermitteln, insbesondere bei
Familien Hochgesang, Reiher und Müller nachzufragen und alternativ wird die
Verwaltung beauftragt eine Bedachung bei der Zisterne der Familie Pfennig zu
prüfen und mit dem Kreisbrandrat abzuklären.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0
2.
Fahrzeugausstattung:
Im Jahr 2025 wird das vorhandene Feuerwehrfahrzeug LF8, 30 Jahre alt.
Der Gemeinderat stimmt unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung entsprechender Haushaltmittel und nach entsprechender Einzelfallentscheidung
(Sachentscheidungen) in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem
Feuerwehrfachbereich in den nächsten Jahren folgenden Maßnahmen bzw.
Beschaffungen grundsätzlich zu:
Beginn
der Planung zur Ersatzbeschaffung (neu oder gebraucht) des vorhandenen Löschgruppenfahrzeug
LF 8 ab dem Jahr 2025. Es ist zu beachten, dass von der Planung bis zur
Lieferung eines neuen Fahrzeugs zwei bis drei Jahre eingeplant werden müssen.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0
3.
Der
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Strahlungen wird für 5 Jahre bis zum
31.12.2027 festgelegt. Der Gemeinderat stimmt dem Inhalt (s. Anlage) zu. Der
Feuerwehrbedarfsplan soll dann wieder neu beurteilt und fortgeschrieben werden.
Bei einsatzrelevanten Veränderungen in der Gemeinde ist eine Neubewertung des
Bedarfs an Personal, Ausrüstung und Gerätschaften schon früher erforderlich.
Die VG wird beauftragt rechtzeitig eine Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans
für den Zeitraum 2028 bis 2034 anzustoßen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |