Nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist die Gemeinde Strahlungen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass drohende Brand-Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichendende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Die Gemeinde Strahlungen hat in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung werden zum einen die Mindestanforderungen ermittelt, die jede Gemeinde zur Abwicklung des täglichen Einsatzgeschehens erfüllen muss, zum anderen wird eine gemeindespezifische Risikobewertung durchgeführt, aufgrund derer sich die Anforderungen an die Gemeindefeuerwehr ergeben.

 

In Bayern dienen die vom Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit dem Innenministerium erstellten und von den kommunalen Landesverbänden mitgetragenen Hinweise und Empfehlungen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als Grundlage und Richtschnur. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den sogenannten Bemessungswerten ,,Eintreffzeit, Einsatzkräfte und Einsatzmittel‘‘. Anhand des standardisierten Schadensereignisses „kritischer Wohnungsbrand“ und der nötigen anderen technischen Hilfeleistung werden im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung diese Mindestanforderungen überprüft. Die Gefährdungsanalyse und Risikobewertung ist entscheidend von den örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung, Verkehrsinfrastruktur sowie den Gebäuden und Einrichtungen besonderer Art oder Nutzung abhängig. Am Ende der Gefährdungsanalyse und der Risikobewertung ergibt sich der auf die örtlichen Verhältnisse abgestellte Bedarf, um eine leistungsfähige Feuerwehr gemäß §4 Abs.1 BayFwG zu erhalten.

Die Gemeinde und die Freiwillige Feuerwehr Strahlungen haben den vorgelegten Bedarfsplan anhand des Musters für einen Feuerwehrbedarfsplan gemäß der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes aufgestellt. Der Bedarfsplan wurde Herrn Kreisbrandrat Stefan Schmöger vorgelegt. Eine Stellungnahme liegt vor.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan dient dazu, dem Gemeinderat als Entscheidungsträger darzulegen, welche Leistungen die Feuerwehr derzeit erbringt, erbringen kann und wie leistungsfähig sie bei der Festlegung bestimmter Voraussetzungen (bspw. Ausrückzeiten) sein müsste.

Der Feuerwehrbedarfsplan wurde von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr von Strahlungen erstellt.

 

Das Inhaltsverzeichnis zum Feuerwehbedarfsplans ist wie folgt unterteilt:

1. Strukturbeschreibung des Gemeindegebiets

2. Risikopotential in der Gemeinde, Einsatzspektrum der Feuerwehr

3. Einteilung der Gemeinde in Gefährdungsklassen

4. Istzustand der Feuerwehr (Personal, Fahrzeug und Geräte, Feuerwehrhaus)

5. Sollzustand der Feuerwehr

6. Maßnahmenkatalog, was ist zu veranlassen um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

     aufrecht zu halten

 

 

Ein erster Entwurf des Feuerwehrbedarfsplan wurde dem Kreisbrandrat am 19.05.2020 zur Stellungnahme vorgelegt. Aufgrund von Corona, konnte der Kreisbrandrat seine Stellungnahme erst am 11.11.2021 fertig stellen und an die Verwaltungsgemeinschaft zurück senden.
Zwischenzeitlich haben sich vom 19.05.2020 bis 11.11.2021 Änderungen ergeben welche dazu führten, dass der Feuerwehrbedarfsplan aktualisiert werden musste. Die Änderungen wurden in einem überarbeiteten Entwurf eingearbeitet und dem Kreisbrandrat im Juni 2022 erneut dem Kreisbrandrat zur Bewertung vorgelegt.

Der Kreisbrandrat hat in seiner Stellungnahme vom 11.11.2021 festgestellt, dass die Löschwasserversorgung in Rheinfeldshof nicht ausreichend ist.

Von Seiten der Gemeinde wurden nach der Stellungnahme vom 11.11.2021 alle möglichen Wasserentnahmestellen in Rheinfeldshof erfragt, aufgenommen und wie folgt beschrieben.

1.    Die Löschwasserzisterne auf dem Grundstück Flurnummer 7176 an der Kreuzung Kirche wurde ausgemessen. Sie hat ein Volumen von ca. 80 m³.

Die Zisterne hat keinen Zulauf und muss von der Feuerwehr befüllt werden.

Aus der Zisterne kann 1-2 Stunden Wasser entnommen werden. (Erstangriff)

Die Zisterne ist durch einen Schachtdeckel abgedeckt. Entnahme ist durch Saugleitung möglich.

Die Zisterne ist dicht und verliert kein Wasser.

Die weiteste Entfernung zu Wohngebäuden beträgt ca. 200 Meter

 

2.    Vorhandene Zisterne (ehem. Maschinenhaus mit Saugbehälter und Druckkesselanlage) Flurnummer 7163

 

Aus dem Saugbehälter wurde durch die Feuerwehr ca. ¾ des Gesamtvolumens in Höhe von ca. 50 m³ entnommen.

Am nächsten Tag war der Saugbehälter nahezu vollständig gefüllt. D.h. nach weniger als 24 Stunden war der Pegelstand wieder ausgeglichen. Dies bedeutet, dass die Schüttung der Quelle nach wie vor ergiebig ist und somit zur Löschwasserversorgung zur Verfügung steht. Die Zisterne befüllt sich aus einer unterirdische Leitung selbst, die Befüllzeit ist jedoch auch von der Wetterlage abhängig.

Die vorhandene Zuleitung DN 100 vom ehem. Saugbehälter FlNr. 7163 zum Unterflurhydranten in der Stichstraße zwischen den Anwesen Rheinfeldshof 12 und 14 funktioniert. Der Hydrant liegt unmittelbar neben einem Unterflurhydranten der Trinkwasserversorgung.

 

3.    Private Zisterne Thomas Borst, Rheinfeldshof 10.

Die vorhandene Zisterne befindet sich auf dem Grundstück Flurnummer 2963.

 

Die Zisterne ist eingezäunt jedoch nicht abgeschlossen.

Der Zugang für die Feuerwehr ist möglich.

Das Volumen beträgt ca. 30 m³

Die Entfernung zur Mitte von Rheinfeldshof beträgt ca. 500 m.

Die Wasserentnahme ist nur mit einem Saugschlauch möglich

 

4.    Güllegrube Alexander Pfennig, Rheinfeldshof 8

Flurnummer 3020

Die Güllegrube ist eingezäunt, jedoch nicht abgeschlossen

Der Zugang für die Feuerwehr ist möglich

Das Volumen beträgt ca. 150 m³

Die Wasserentnahme ist nur mit einem Saugschlauch möglich

 

5.    Harald Geis Rheinfeldshof 7,
die Zisterne befindet sich auf der Flurnummer 3028.neben der Straße

 

Die Zisterne ist nicht eingezäunt und für die Feuerwehr zugänglich

Das Volumen beträgt ca. 60 bis 70 m³

Die Wasserentnahme ist nur durch einen Saugschlauch möglich

Die längste Entfernung zu Gebäuden beträgt ca. 250 bis 300 m.

Die Zisterne ist abgedeckt, aber nicht beschriftet. Herr Geis hat nichts dagegen, wenn eine Beschriftung angebracht wird.

 

6.    Wasserentnahme aus einem See, welcher ca. 1100 Meter von Rheinfeldshof entfernt liegt. Eigentümer sind der Bayerische Staatsforsten. Es ist zu prüfen ob und wie eine Wasserentnahme möglich ist und ob er ganzjährig wasserführend ist.

Um die Örtlichkeiten und die Wasserentnahmemöglichkeiten in Rheinfeldshof kennen zu lernen, sollte von Seiten der Feuerwehr ein Einsatzplan mit Bildern und Hinweisen zur Wasserentnahme erstellt werden.

Kurzübersicht über Löschwasserentnahmestellten in Rheinfeldshof

1.    aus der Löschwasserzisterne Flurnummer 7176,                                                80 m³

2.    aus dem Saugbehälter altes Pumpenhaus Flurnummer 7163,                            50 m³

3.    aus der Zisterne von Thomas Borst, Flurnummer 2963                                      30 m³

4.    aus der Güllegrube von Herrn Alexander Pfennige Flurnummer 3020.  150 m³

5.    aus der Zisterne von Harald Geis, Flurnummer 3028,                                        60 – 70 m³

6.    aus einem See welcher in einer Entfernung von ca. 1100 Meter Rheinfeldshof liegt ist ebenfalls eine Wasserentnahme möglich. Eine konkrete Bewertung der Anschlussmöglichkeiten ist zu prüfen.

 

Im Brandfall stehen somit für einen Löschangriff aus den Zisternen Nr. 1 bis 5 ca. 380 m³ Löschwasser zur Verfügung. Wenn zusätzlich Löschwasser benötigt wird, kann eine lange Schlauchleitung zur Wasserentnahmestelle am See (Nr. 6) gelegt werden.

 

Der Kreisbrandrat hat die aktuelle Beschreibung der Löschwasserversorgung in Rheinfeldshof am 09.06.2022 erhalten und abschließend am 14.06.2022 wie folgt bewertet:

Aus Sicht der Brandschutzdienststelle können nur die beiden Zisternen Harald Geis (60 m³) und Zisterne Kirche (80 m³) für den Erstangriff der örtlichen Feuerwehr (ausreichend flächendeckende Löschwasserversorgung lt. Art. 1 BayBO – Aufgaben der Gemeinde) angerechnet werden, siehe Deckungskreise in Anlage (Vorhandene Zisterne Pumpenhaus mit Hydrant bei Kirche = gleicher Deckungskreis wie Zisterne/Kirche).
Andere Entnahmestellen sind weit entfernt (verlegte Schlauchlänge) und können zeitnah bzw. aufgrund fehlender Ausrüstung für den Erstangriff nicht angerechnet werden.
Offene Gruben, wie z. B. Güllegrube Pfennig, eignen sich nicht zur Löschwasserentnahme, da sie im Sommer durch die Sonneneinstrahlung veralgen und somit den Saug- und Schutzkorb der Feuerlöschkreiselpumpe sofort verstopfen.

Zusammenfassende Empfehlung für die Löschwasserversorgung Rheinfeldshof:

Die Brandschutzdienststelle empfiehlt den Bau einer Löschwasserzisterne im westlichen Bereich der Ortslage (Richtung Strahlungen) mit der Kapazität von 100 m³ (DVGW-Regelwerk 405; 800 Liter/min = 48 m³ x 2 Std. = 96m³), weil nur die Entnahmestellen Harald Geis und die Zisterne an der Kirche für den Erstangriff genutzt werden können. Die anderen aufgeführten Entnahmestellen, können im weiteren Verlauf der Löscharbeiten bedingt genutzt werden und sollten für die Entnahme von Löschwasser optimiert werden. In Absprache mit dem Bauhof, dem Wasserwart und der Verwaltung müssen diese Verbesserungen ermittelt und umgesetzt werden. (Beschriftung, Schlauchanschlüsse, Leitungen verlegen usw.).

 

Um die Möglichkeiten für einen Zisternenneubau zu prüfen, sollte die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, welcher Flächenbereich für eine Zisterne in Frage kommt und welche Kosten zu erwarten wären.

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten.

 

Zu 1.10.3 Versammlungsobjekte

           
Die Versammlungsobjekte wurden ergänzt und bewertet.

·         Hier sind die Günter-Burger-Halle, das Gasthaus Kellermann, der Muschelgrund sowie das Sportheim betroffen.

o   Die Günter Burger Halle wird zurzeit renoviert. Im Zuge der Renovierung wurde ein Brandschutzkonzept erstellt.

o   Im Gasthaus Kellermann finden bis zu 120 Gäste Platz.

o   Für den Veranstaltungsort Muschelgrund wurde ein Brandschutzkonzept erstellt. Die Wasserentnahme ist bei der Schreinerei Buhl möglich.

o   Sportheim
Das Sportheim wird mit der gleichen Wasserleitung wie Rheinfeldshof mit Wasser versorgt. Die Löschwasserversorgung mit den 2 bestehenden Hydranten ist zu gering, weil die Leitung nur ca. 7 Liter pro Minute an Leistung bringt.

Es ist zu prüfen, ob eine Versorgung über die Zisterne welche zur Sportplatzbewässerung genutzt wird, möglich ist.

Zu prüfen ist, welche Wassermenge zur Verfügung steht und wie die. Zugänglichkeit und Wasseranschlussmöglichkeiten sind.

Zu 1.10.9 Gewerbeobjekte

·         In einer Abfrage zum Feuerwehrbedarfsplan bei der Fa. STA Asphaltmischwerk im Juli 2018, sind 100.000 Liter Heizöl und 120 m³ Kohlestaub angegeben. Dies wurde gemäß der Stellungnahme des Kreisbrandrats in der gemeindlichen Bewertung der Gefährdungsklasse bisher nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Die Gefährdungsklassen wurden im überarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan in Nr. 3 gemäß dem Vorschlag des Kreisbrandrats ergänzt.

Die Fa. STA Asphaltmischwerk hat die Fa. NR-Brandschutz beauftragt für ihren Betrieb ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Das Brandschutzkonzept wird von der Firma zur Verfügung gestellt.

 

·         Um das Gefährdungspotential zu bewerten und die Örtlichkeiten kennen zu lernen, sollte von Seiten der Feuerwehr Strahlungen in Absprache mit der FA. STA Asphaltmischwerk eine Begehung durchgeführt werden.

Zu 1.10.10 sonstige Objekte

·         In seiner Stellungnahme bemängelte der Kreisbrandrat auch, dass im Feuerwehrbedarfsplan die Gefährdung durch Starkregen, Sturzfluten und mögliche Überflutungen nicht ausreichend bewertet wurden. Hier ist auch durch die Hochwasserkatastrophe von Ahrweiler eine neue Gefahrenbewertung durch zu führen.

o   Die Ausrüstung der Feuerwehr ist ausreichend

o   Seit der Kanalsanierung sind keine Probleme mit Überflutung durch Starkregen und der damit verbundenen Kanalüberlastung aufgetreten.

o   Da nur vereinzelt Grundstücke betroffen sind, kann im Gemeindeblatt ein Hinweis gegeben werden, damit die Grundstückseigentümer sensibilisiert werden und bei Bedarf eigene Maßnahmen zum Schutz von Grundstück und Gebäude gegen Starkregen und Sturzfluten vornehmen können.

o   Als Anlage sind die von Starkregen betroffenen Grundstücke in einem Lageplan beschrieben.

·         Ende 2021 wurde auf der Flächennummer 6985 nähe Tannenweg ein Solarpark mit einer Größe von 2.500 kWp errichtet.

o   Der Betreiber bzw. der Eigentümer hat die in der Genehmigung vorgegebenen Auflagen zum Brandschutz zu erfüllen.

Zu 3 Einteilung des Gemeindegebietes in Gefährdungsklassen.

·         Die Brandschutzdienststelle hat die Gefährdungs- und Risikoanalyse neu bewertet.

o   Die Brandgefahr wurde von B 1 auf B 3 erhöht (STA –Asphaltmischwerk)

o   Die Technischen Gefahren wurden von T 1 auf T 2 erhöht (STA Asphaltmischwerk und Starkregen)

Die Erhöhung der Gefährdungsklassen führt dazu, dass ein Brandereignis größer sein kann und dadurch mehr Einsatzkräfte und Einsatzmittel zur Brandbekämpfung nötig sind. Dies ist bei einer Alarmierung zu beachten. Eine Abdeckung durch die Feuerwehr Strahlungen und die umliegenden Feuerwehren ist jedoch gegeben. Der Alarmierungsplan muss vom LRA und der Leitstelle evtl. angepasst werden.

Zu 4.1.3 Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen

Die Altersstruktur in Strahlungen ist unter der kritischen Zahl von 40 Jahren. Durch verschiedene im Bedarfsplan beschriebene Maßnahmen, sollen junge Feuerwehrleute geworben und dadurch der Altersdurchschnitt der aktiven Feuerwehrleute reduziert werden.

 

Zu 4.1.4 Qualität der Personals – Aus und Weiterbildung
Zu 4.2.2 Funkgeräte

·         Im Besichtigungsprotokoll vom 19.09.2021 der Feuerwehr Strahlungen sind Altersstruktur und Personal beschrieben. Beim Kommandanten ist dies nochmals anzusprechen.

·         Auch der Ausbau der analogen Funkgeräte in den Feuerwehrfahrzeugen muss vom Kommandanten veranlasst werden.

Zu 6.5 Organisation

·         Am 22.10.2021 waren Neuwahlen, der Punkt ist somit erledigt.

6.8 Sicherstellung des zweiten Rettungsweges

·         Nach Artikel 31 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen in jedem Gebäudegeschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. In Strahlungen befinden sich augenscheinlich keine Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 (Höhe von 7 bis 13 Meter gemäß Art. 2 Abs. 2 BayBO), bei denen der zweite Rettungsweg mittels Hubrettungsgerät sichergestellt werden muss. Der zweite Rettungsweg wird in Strahlungen durch die vierteilige Steckleiter welche für eine Rettungshöhe von 7 Metern (8 Meter Brüstungshöhe) vorgesehen ist, sichergestellt.

·         Zusätzlich kann die Stützpunktfeuerwehr der Kreisstadt Bad Neustadt a.d.Saale sowie die Feuerwehr Münnerstadt mit ihren Drehleitern den zweiten Rettungsweg für Personenrettung in Strahlungen und Rheinfeldshof unterstützen. Die Hilfsfrist der beiden Drehleitern beträgt = > 20 Minuten.

6.9. Ist-Zustand, 6.10 Einwirkung auf Baugenehmigungen

·         Im Baugenehmigungsverfahren wird die Brandschutzdienstelle immer mit einbezogen. Diese gibt Hinweise auf notwendige Maßnahmen und grundlegende Bedingungen zum erfolgreichen Wirken im abwehrenden Brand- und Katastrophenschutz.

Von Seiten der Feuerwehr Strahlungen sind in nächster Zeit folgende Maßnahmen welche zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit führen, geplant:

 

6.1 PERSONAL

 

Erhöhung Ist-Stärke:

Zur Erhaltung und Erhöhung der Zahl der aktiven Feuerwehrleute wurde 2022 in Strahlungen eine Kinderfeuerwehr gegründet.

Die Jugendfeuerwehr soll in der Feuerwehr als Bindeglied zwischen Kinderfeuerwehr und Erwachsenen Wehr erhalten und ausgebaut werden.

 

Verbesserung Anzahl weibliche Mitglieder:

Durch die Gründung der Kinderfeuerwehr in 2022 sind langfristig Grundlagen geschaffen worden, die Anzahl der weiblichen Mitglieder zu erhöhen.

 

Jugendfeuerwehr:
Durch verschiedene Veranstaltungen (z. B. Aktionsplan, Ferienprogramm) sollten junge Mitglieder für die Feuerwehren geworben und in die Feuerwehren eingegliedert werden.

 

Ausbildungsstand:

Die Anzahl der Atemschutzgeräteträger muss nach Möglichkeit erhöht werden. Nachrückende Jugendliche können zu Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden.
Die Anzahl der Berechtigten der Führerscheinklasse C 1, welche zum Führen des Feuerwehrfahrzeugs LF 8/6 der Gemeinde Strahlungen benötigt werden, sollte im Auge behalten und sukzessive erhöht werden. Die Bauhofmitarbeiter sind aktive Mitglieder in der Feuerwehr und haben eine Fahrberechtigung für das Feuerwehrauto LF/8.

 

Erhöhung Tagesverfügbarkeit:
Die Tagesverfügbarkeit ist von der jeweiligen Arbeitsstelle und der Schichttätigkeit der Mitglieder abhängig. Die Feuerwehr hat darauf grundsätzlich wenig Einfluss.

Die Tagesverfügbarkeit ist zurzeit grundsätzlich ausreichend. Durch die Einstellung von Bauhofmitarbeitern welche bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind, wurde die Tagesverfügbarkeit erhöht. Weiter Möglichkeiten um die Tagesverfügbarkeit zu erhalten bzw. zur erhöhen sind:

 

·         Verstärktes werben um weibliche Mitglieder,

·         Werben um Neubürger als aktive Feuerwehrleute,

·         Versuch der Werbung von sog. Doppelmitgliedschaften bei auswärtigen Arbeitnehmern, die bei Unternehmen in Strahlungen beschäftigt und bereits an ihrem Heimatort Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sind.

·         Ansprache von Feuerwehrdienstleistenden die nach einer Auszeit (Ausbildung, Studium, Familiengründung, Hausbau, Pflege von Angehörigen etc.) wieder in den aktiven Feuerwehrdienst zurückkehren wollen

 

6.2 Beschaffungskonzepte Fahrzeuge

Der derzeitige Bestand an Fahrzeugen stellt sich in Strahlungen wie folgt dar:

 

Standort

Fahrzeugtyp

Kennzeichen

Fahrgestell

Aufbau

Baujahr

Strahlungen

LF 8/6

NES – ST 431

Mercedes

Ziegler

1995

Strahlungen

MTW

NES – ST 141

Ford

Transit

2009

 

Das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 ist 27 Jahre alt. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass ein Feuerwehrfahrzeug nach 30 Jahren ersetzt werden sollte.

 

In der Finanzplanung der Gemeinde Strahlungen sollte deshalb in den nächsten 5 Jahren eine Neu/Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen eingestellt werden.

 

Der Kreisbrandrat wurde am 09.06.2022 darüber informiert, welche Maßnahmen die Gemeinde seit dem 11.11.2021 (Erste Stellungnahme der Brandschutzdienststelle) durchgeführt hat, um die aus Sicht der Brandschutzdienststelle bemängelten Punkte aus dem Bedarfsplan zu verbessern.

 

Zu den vom Kreisbrandrat Herrn Schmöger vom 14.06.2022 bemängelten Positionen wird von Seiten der Gemeinde wie folgt Stellung genommen:

 

1.10.9 Brandschutzkonzept Asphaltmischwerk:

Das Brandschutzkonzept wird von der Firma NR Brandschutz Kleinwenkheim erstellt. Es handelt sich hier um eine Fachfirma.

 

6.8 Sicherstellung des 2. Rettungsweges:

Der zweite Rettungsweg wird in Strahlungen durch die vierteilige Steckleiter welche für eine Rettungshöhe von 7 Metern (8 Meter Brüstungshöhe) vorgesehen ist, sichergestellt.
Gemäß der Beschreibung vom Brandschutzdienststelle, stehen die Drehleitern von Bad Neustadt und Münnerstadt nicht innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten zur Verfügung.

6.1 Personal:

In seiner aktuellen Stellungnahme vom 14.06.2022 des Kreisbrandrates, kann auf die erste Stellungnahme vom 11.11.2021 verwiesen werden, welche wie folgt gelautet hat:


Die Ist-Stärke, angegeben mit 36 Dienstleistenden (siehe Punkt 4.1.1), weißt eine Unterdeckung gegenüber der Soll-Stärke (Punkt 5.1.1) in Höhe von 6 Dienstleistenden auf. Die Soll-Stärke ergibt sich aus der Anzahl der Funktionen und Einheitswerten der Fahrzeuge (Sitzplätze in den vorhandenen Feuerwehrfahrzeugen). Anzusetzen währen hier 9 Funktionen in einem Löschgruppenfahrzeug und 5 Funktionen in einem Mannschaftstransportwagen = 14 Funktionen. Gemäß § 4 der AVBayFwG sollen die Geräte mindestens dreifach, somit 42 Personen, besetzt sein. Somit ist eine Anhebung der Ist-Stärke zu vollziehen.

 

Mit einem durchschnittlichen Alter von knapp 38 Jahren steht die Struktur der aktiven Dienstleistenden an der oberen Grenze zur Überalterung (Durchschnittsalter 40 Jahre). Hier sind offensiv und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, das Durchschnittsalter zu senken.

 

Wird die Mindeststärke durch eine zu geringe Tagesverfügbarkeit an Feuerwehrdienstleistenden dauerhaft unterschritten und ist dadurch der Einheitswert der gemeindlichen Feuerwehr nicht gesichert um das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen (Gewährleistung einer optimalen Aufgabenwahrnehmung), so ist die Notwendigkeit einer Feuerwehrdienstpflicht gegeben. Nach Art. 13 BayFwG sind Gemeindebewohner vom vollendeten 18. Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranzuziehen, um die erforderliche Mindeststärke zu erreichen und die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 BayFwG in der Gemeinde erfüllen zu können.

 

Keine dauerhafte tragbare Lösung sieht die Kreisbrandinspektion darin, durch Ausrückegemeinschaften den Schein zu erwecken, ausreichend aufgestellt und ausgerüstet zu sein, um den Grundsatz zur optimale Aufgabenwahrnehmung im Schadensfall – Standardszenario „kritischer Wohnungsbrand“ (vgl. Merkblatt Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern, Staatliche Feuerwehrschule) sicher bewältigen zu können. Der taktisch operative Einheitswert eines Fahrzeuges/Einheit ist für die grundlegende Aufgabenwahrnehmung im Schadensfall notwendig und sicherzustellen. Deshalb muss die strategische Ausrichtung jeder gemeindlichen Feuerwehr auf die Sicherstellung der Funktionen in den eigenen Einheiten (Personal, Feuerwehrfahrzeuge) ausgerichtet sein.

Somit trägt jede Gemeinde für „Sicherheit und Ordnung“ primär im eigenen Wirkungskreis und sekundär im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe im Schadensfall bei.

 

Gemäß den Ausführungen des Kreisbrandrats gibt es im Alarmierungsmanagement keine Ausrückegemeinschaften. (09.06.2022). Bei Personalknappheit kann „eine Gruppe“ aus der Bereichsfolge mit Nachbarwehren dazu gebucht werden. Ein Auszug aus der Bereichsfolge hat der Kreisbrandrat beigefügt (6.1).

 

Zusammenarbeiten und nachbarschaftliche Löschhilfe kann nur geleistet werden, wenn die Erfüllung der eigenen Pflichtaufgaben sichergestellt ist.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Strahlungen mit den darin dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zur Kenntnis.

1.    Löschwasserversorgung Rheinfeldshof:
Die Verwaltung wird beauftragt mit den relevanten Personen, einen Ortstermin zu vereinbaren, bei dem die verschiedenen Wasserentnahmestellen Nr. 1-6 besichtigt und begutachtet werden.

Zum weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen möglichen Standort für eine Zisterne sowie die möglichen Kosten für diese zu ermitteln, insbesondere bei Familien Hochgesang, Reiher und Müller nachzufragen und alternativ wird die Verwaltung beauftragt eine Bedachung bei der Zisterne der Familie Pfennig zu prüfen und mit dem Kreisbrandrat abzuklären.

 

Abstimmungsergebnis:       8 : 0

 

 

2.    Fahrzeugausstattung:
Im Jahr 2025 wird das vorhandene Feuerwehrfahrzeug LF8, 30 Jahre alt.
Der Gemeinderat stimmt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltmittel und nach entsprechender Einzelfallentscheidung (Sachentscheidungen) in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem Feuerwehrfachbereich in den nächsten Jahren folgenden Maßnahmen bzw. Beschaffungen grundsätzlich zu:

 

Beginn der Planung zur Ersatzbeschaffung (neu oder gebraucht) des vorhandenen Löschgruppenfahrzeug LF 8 ab dem Jahr 2025. Es ist zu beachten, dass von der Planung bis zur Lieferung eines neuen Fahrzeugs zwei bis drei Jahre eingeplant werden müssen.

 

Abstimmungsergebnis:       8 : 0

 

 

3.    Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Strahlungen wird für 5 Jahre bis zum 31.12.2027 festgelegt. Der Gemeinderat stimmt dem Inhalt (s. Anlage) zu. Der Feuerwehrbedarfsplan soll dann wieder neu beurteilt und fortgeschrieben werden. Bei einsatzrelevanten Veränderungen in der Gemeinde ist eine Neubewertung des Bedarfs an Personal, Ausrüstung und Gerätschaften schon früher erforderlich.

Die VG wird beauftragt rechtzeitig eine Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans für den Zeitraum 2028 bis 2034 anzustoßen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8