Sitzung: 04.10.2022 GSN/010/2022
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in
verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche
Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr
2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 ist der Regierung von
Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.
Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr
2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 fand ein Ortstermin sowie Gespräche
zwischen dem ersten Bürgermeister, der Verwaltung der VG (Bauverwaltung und
Finanzverwaltung) und der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet
Städtebauförderung statt.
Nach einer umfassenden Neustrukturierung der Programme im Jahr 2020 sind
die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Strahlungen unter Beibehaltung der
bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum
und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet.
Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative
„Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der
städtebaulichen Entwicklung werden der Gemeinde Städtebauförderungsmittel in
Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt und es liegen Bewilligungsbescheide oder Zustimmungen
zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2
Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:
Erstellung eines
Leit- und Beschilderungskonzeptes mit Umsetzung
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 46.000
€
davon bisher bereits bewilligt 46.000
€
Sanierungsberatung
2019 – 2021 (Verlängerung bis 2022)
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 30.000
€
davon bisher bereits bewilligt 30.000
€
Umbau
Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed &
Breakfast Zimmer
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 350.000
€
davon bisher bereits bewilligt 350.000
€
Kommunales
Förderprogramm 2021 - 2023
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 90.000
€
davon bisher bereits bewilligt 90.000
€
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für das
Programmjahr 2023 vorgesehen:
Sanierung Günter-Burger-Halle
und Umgestaltung der Außenbereiche
Der
Zuwendungsantrag wurde mit Datum vom 06.10.2021 der Regierung von Unterfranken
übersandt. Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken vom
10.12.2021 liegt vor. Von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 4.258.200 €
sind 3.833.000 € vorläufig förderfähig. 2.000.000 € der förderfähigen Kosten
wurden bereits bewilligt. Die restlichen förderfähigen Kosten in Höhe von
1.833.000 € sind für das Programmjahr 2023 vorgesehen.
Baubeginn war im
Frühjahr 2022. Für die bauliche Umsetzung ist ein Zeitraum bis Mitte 2023
geplant.
Neugestaltung
Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses
Der
Zuwendungsantrag wurde mit Datum vom 16.04.2020 der Regierung von Unterfranken
übersandt. Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken vom
23.09.2020 liegt vor. Von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 412.700 €
sind 370.000 € vorläufig förderfähig. 300.000 € der förderfähigen Kosten wurden
bereits bewilligt.
Die restlichen förderfähigen Kosten in Höhe von 70.000 € sind für das
Programmjahr 2023 vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist baulich weitgehend abgeschlossen. In
Abstimmung mit der Städtebauförderung wurde der Maßnahmenumfang erweitert. Eine
historische Brunnenstube soll freigelegt und mit einer Erweiterung der
Platzfläche zugänglich gemacht werden (sh. Bauumfangserweiterung Reaktivierung
der Brunnenstube).
Neugestaltung
Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses – Bauumfangserweiterung
Reaktivierung der Brunnenstube (Einmündung Hauptstraße / Münnerstädter Straße)
Im Zuge der Baumaßnahme hat sich als Erweiterung des
Bauumfangs die „Reaktivierung der Brunnenstube (Einmündung Hauptstraße /
Münnerstädter Straße)“ ergeben. Diese Umfangserweiterung wurde der RUF mit
E-Mail vom 04.10.2021 mitgeteilt. Mit E-Mail vom 25.11.2021 wurde dem Beginn
der Bauumfangserweiterung seitens der RUF zugestimmt.
Der
Zuwendungsantrag wurde mit Datum vom 09.08.2022 der Regierung von Unterfranken
übersandt. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtkosten der
Maßnahme betragen 320.000 €. Diese Kosten sind für das Programmjahr 2023
vorgesehen.
Abbruch
Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)
Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des
Ladengebäudes (Backwarenverkaufsstelle), Hauptstraße 9 wird nicht
weiterverfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz
für die Schaffung von Wohnraum für Senioren im Innerort.
Unter der Voraussetzung, dass das Nachnutzungskonzept den
städtebaulichen Zielen der Gemeinde und der Regierung entspricht, sind die
Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes förderfähig. Die Kostenschätzung
liegt bei ca. 125.000 € (brutto einschl. Nebenkosten). In diesem Zusammenhang
ist mit dem Erwerb eines weiteren benachbarten Grundstückes durch die Gemeinde
eine fußläufige Verbindung zwischen der Sonnen- und der Hauptstraße möglich.
Diese Zielsetzung ist im ISEK entsprechend formuliert. Die Planung hierzu
erfolgte im Jahr 2022. Die Umsetzung mit dem Abbruch des Bestandes und dem Bau
des Verbindungsweges ist für 2023 geplant.
Öffentlicher Raum
Münnerstädter Straße – Abschnitt 1
Der öffentliche Raum in der Münnerstädter
Straße stellt laut dem erstellten ‚Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Strahlungen‘ einen Handlungsschwerpunkt
im Hinblick auf das Ortsbild und den öffentlichen Raum sowie auf den Verkehr
und die Barrierefreiheit dar. Der Ortseingang sowie der öffentliche Raum sind
unattraktiv und verkehrsbezogen. Im Zuge der Neuordnung der Münnerstädter
Straße ist der Abriss des Gebäudes auf der Fl.Nr. 92 und die Entsiegelung von
Flächen sowie deren Neugestaltung geplant. Dies betrifft im ersten Bauabschnitt
den Bereich des Anwesens Hausnummer 19 (Feuerwehrhaus mit neuem Sozialgebäude)
– Fl.Nr. 91, die Fläche des Anwesens Hs.Nr. 21 (Wohnhaus im Bereich vor dem
Feuerwehrhaus) – Fl.Nr. 92, sowie Randbereiche neben der Straße im Bereich des
Feuerwehrhauses und auf der gegenüberliegenden Straßenseite – Teilbereiche Fl.Nr.
97/0.
Im Weiteren (zweiter Bauabschnitt) soll, soweit
möglich, ein durchgehender und gestalteter Gehweg, die Aufwertung durch Straßenbegleitgrün
sowie die Schaffung von versetzten Stellplätzen zur Beruhigung des
Verkehrsflusses erfolgen.
Die förderfähigen Kosten für die Neuordnung
der Münnerstädter Straße werden im Zuge einer ersten Grobkostenschätzung für
den ersten Bauabschnitt auf brutto 557.000 € geschätzt. Der Bedarf der
Fördermittel verteilt sich auf die Jahre 2023 (50.000 €), 2024 (250.000 €) und
2025 (257.000 €).
Sanierungsberatung
2023 - 2025
Für Sanierungsberatung privater Baumaßnahmen
innerhalb des Sanierungsgebiets liegt die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor
Bewilligung von der Regierung von Unterfranken für die Jahre 2019 – 2021 mit
Verlängerung bis 2022 vor. Die Sanierungsberatungen
im Sanierungsgebiet sind weiterhin notwendig und sollen auch weiterhin
angeboten werden. Der Zuwendungsantrag für die Sanierungsberatung für die Jahre
2023 – 2025 soll gestellt werden. Hierfür sind förderfähige Kosten in Höhe von
insgesamt 60.000 € vorgesehen. Der Bedarf der Fördermittel verteilt sich mit
20.000 € jeweils auf die Jahre 2024, 2025 und 2026.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 vorgemerkt:
Kommunikationshof
Für die Maßnahme „Kommunikationshof“ wurde eine Machbarkeitsstudie als
Konzeptentwicklung für die Neuordnung einer zentralen Stelle des Altortes
Strahlungen (Flurnummern 50/3, 132, 193, 197, 211/2) erarbeitet. Teil der
Machbarkeitsstudie war u. a. die Machbarkeitsprüfung einer Verlegung des Weges
„Kurze Gasse“, die Schaffung eines Gehweges bzw. Entwicklung von alternativen
Konzepten zur Entschärfung der verkehrstechnischen „Engstelle“ im Bereich des
Anwesens Hauptstraße 4, Einrichtung eines Kommunikationshofes für örtliche
Feste, der evtl. auch durch den Betreiber des Ladengeschäftes mitgenutzt werden
könnte, die Erhaltung bzw. Neufassung der raumbildenden Kanten zum Dorfplatz,
die Prüfung und Bewertung von Sanierung und Umnutzung gegenüber Abriss und Neubauten
sowie die Schaffung von KfZ-Stellplätzen. Die Machbarkeitsstudie wurde dem
Gemeinderat am 07.12.2021 vorgestellt. Die Gemeinde beabsichtigt die
Konzeptvariante mit Laden (105 m²), Gemeindebühne (36 m²), Lager
Dorfgemeinschaft (83 m²) und Kommunikationshof weiterzuverfolgen. Der Grunderwerb
(Hauptstraße 4) wurde bereits realisiert (120.000 €). Der erforderliche Abbruch
des vorhandenen Gebäudebestands ist im Jahr 2023 vorgesehen. Die
Planung soll weiter fortgeführt und im Jahr 2024 zum Abschluss gebracht werden.
Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die förderfähigen
Gesamtkosten werden auf 1.100.000 € geschätzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 in folgendem Umfang zu:
Sanierung
Günter-Burger-Halle und Umgestaltung der Außenbereiche
Bayerisches
Städtebauförderungsprogramm mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80
%
Programmjahr
2023 1.833.000
€
Neugestaltung
Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses
Bund-Länder-Programm
Kleinere Städte und Gemeinden mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz
80 %
Programmjahr
2023 70.000
€
Neugestaltung
Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses – Bauumfangserweiterung
Reaktivierung der Brunnenstube (Einmündung Hauptstraße / Münnerstädter Straße)
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2023 320.000
€
Abbruch
Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2023 125.000
€
Öffentlicher Raum
Münnerstädter Straße – Abschnitt 1
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2023 50.000
€
Sanierungsberatung
2023 - 2025
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2023 20.000
€
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre
2024 – 2026 vorgemerkt:
Öffentlicher Raum
Münnerstädter Straße – Abschnitt 1
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2024: 250.000 €, Programmjahr
2025: 257.000 €
förderfähige Gesamtkosten: 557.000€
Sanierungsberatung
2023 - 2025
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2024: 20.000 €, Programmjahr 2025:
20.000 €,
förderfähige Gesamtkosten: 60.000 €
Kommunikationshof
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2025: 1.100.000 € (= förderfähige
Gesamtkosten)
Die Gemeinde
Strahlungen verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2023
bzw. in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung zu stellen.
Der
Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den
Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den
Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und
beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits
davor hat die Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung
intensive Anstrengungen zu einer stabilen Innenentwicklung unternommen (z. B.,
Umfeld Kirche und Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof, Rathaus und Dorfplatz Strahlungen
u. a.).
Im
Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz
für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein
Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten
werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.
Die
Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein Leerstandskataster
ist erstellt und wird fortgeschrieben.
Durch
die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im
Innenbereich weiter verbessert werden.
Die
Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Leerstände im Bereich des Dorfplatzes
/ Rathauses erwerben können. Damit ergeben sich Möglichkeiten für neue Nutzung
im zentralen Ortsbereich von Strahlungen. Diese Strategie verfolgt die Gemeinde
auch in Zukunft sofern sich entsprechende Möglichkeiten ergeben. Daneben
versucht der erste Bürgermeister durch persönliche Ansprache von Eigentümern leerstehender Objekte bzw.
von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken einer Nutzung zuzuführen und
damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu stärken.
Über die o. g. Maßnahmen der Innenentwicklung
hinaus besteht eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken die aktuell nicht
abgedeckt werden kann. Es bestehen deshalb erste grundsätzliche Überlegungen
weitere Wohnbauflächen im moderatem Umfang (Zehnt IV) zu erschließen. Geplant
ist dabei auch einige Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe zur Verfügung
zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden immissionsschutzrechtliche
Voruntersuchungen durchgeführt, danach wird der weitere Prozess im Gemeinderat
abgewogen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |