Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 ist der Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 fand ein Ortstermin sowie Gespräche zwischen dem ersten Bürgermeister, der Verwaltung der VG (Bauverwaltung und Finanzverwaltung) und der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt.

 

Nach einer umfassenden Neustrukturierung der Programme im Jahr 2020 sind die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Strahlungen unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung werden der Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt und es liegen Bewilligungsbescheide oder Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes mit Umsetzung

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                    46.000 €

davon bisher bereits bewilligt                                                                                                46.000 €

 

Sanierungsberatung 2019 – 2021 (Verlängerung bis 2022)

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                    30.000 €

davon bisher bereits bewilligt                                                                                                30.000 €

 

Umbau Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed & Breakfast Zimmer

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                  350.000 €

davon bisher bereits bewilligt                                                                                              350.000 €

 

Kommunales Förderprogramm 2021 - 2023

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                    90.000 €

davon bisher bereits bewilligt                                                                                                90.000 €

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2023 vorgesehen:

 

Sanierung Günter-Burger-Halle und Umgestaltung der Außenbereiche

Der Zuwendungsantrag wurde mit Datum vom 06.10.2021 der Regierung von Unterfranken übersandt. Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken vom 10.12.2021 liegt vor. Von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 4.258.200 € sind 3.833.000 € vorläufig förderfähig. 2.000.000 € der förderfähigen Kosten wurden bereits bewilligt. Die restlichen förderfähigen Kosten in Höhe von 1.833.000 € sind für das Programmjahr 2023 vorgesehen.

Baubeginn war im Frühjahr 2022. Für die bauliche Umsetzung ist ein Zeitraum bis Mitte 2023 geplant.

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses

Der Zuwendungsantrag wurde mit Datum vom 16.04.2020 der Regierung von Unterfranken übersandt. Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken vom 23.09.2020 liegt vor. Von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 412.700 € sind 370.000 € vorläufig förderfähig. 300.000 € der förderfähigen Kosten wurden bereits bewilligt.
Die restlichen förderfähigen Kosten in Höhe von 70.000 € sind für das Programmjahr 2023
vorgesehen.

Die Umsetzung der Maßnahme ist baulich weitgehend abgeschlossen. In Abstimmung mit der Städtebauförderung wurde der Maßnahmenumfang erweitert. Eine historische Brunnenstube soll freigelegt und mit einer Erweiterung der Platzfläche zugänglich gemacht werden (sh. Bauumfangserweiterung Reaktivierung der Brunnenstube).

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses – Bauumfangserweiterung Reaktivierung der Brunnenstube (Einmündung Hauptstraße / Münnerstädter Straße)

Im Zuge der Baumaßnahme hat sich als Erweiterung des Bauumfangs die „Reaktivierung der Brunnenstube (Einmündung Hauptstraße / Münnerstädter Straße)“ ergeben. Diese Umfangserweiterung wurde der RUF mit E-Mail vom 04.10.2021 mitgeteilt. Mit E-Mail vom 25.11.2021 wurde dem Beginn der Bauumfangserweiterung seitens der RUF zugestimmt.

Der Zuwendungsantrag wurde mit Datum vom 09.08.2022 der Regierung von Unterfranken übersandt. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 320.000 €. Diese Kosten sind für das Programmjahr 2023 vorgesehen.

 

Abbruch Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)

Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Ladengebäudes (Backwarenverkaufsstelle), Hauptstraße 9 wird nicht weiterverfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz für die Schaffung von Wohnraum für Senioren im Innerort.

Unter der Voraussetzung, dass das Nachnutzungskonzept den städtebaulichen Zielen der Gemeinde und der Regierung entspricht, sind die Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes förderfähig. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 125.000 € (brutto einschl. Nebenkosten). In diesem Zusammenhang ist mit dem Erwerb eines weiteren benachbarten Grundstückes durch die Gemeinde eine fußläufige Verbindung zwischen der Sonnen- und der Hauptstraße möglich. Diese Zielsetzung ist im ISEK entsprechend formuliert. Die Planung hierzu erfolgte im Jahr 2022. Die Umsetzung mit dem Abbruch des Bestandes und dem Bau des Verbindungsweges ist für 2023 geplant.

 

Öffentlicher Raum Münnerstädter Straße – Abschnitt 1

Der öffentliche Raum in der Münnerstädter Straße stellt laut dem erstellten ‚Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Strahlungen‘ einen Handlungsschwerpunkt im Hinblick auf das Ortsbild und den öffentlichen Raum sowie auf den Verkehr und die Barrierefreiheit dar. Der Ortseingang sowie der öffentliche Raum sind unattraktiv und verkehrsbezogen. Im Zuge der Neuordnung der Münnerstädter Straße ist der Abriss des Gebäudes auf der Fl.Nr. 92 und die Entsiegelung von Flächen sowie deren Neugestaltung geplant. Dies betrifft im ersten Bauabschnitt den Bereich des Anwesens Hausnummer 19 (Feuerwehrhaus mit neuem Sozialgebäude) – Fl.Nr. 91, die Fläche des Anwesens Hs.Nr. 21 (Wohnhaus im Bereich vor dem Feuerwehrhaus) – Fl.Nr. 92, sowie Randbereiche neben der Straße im Bereich des Feuerwehrhauses und auf der gegenüberliegenden Straßenseite – Teilbereiche Fl.Nr. 97/0.

 

Im Weiteren (zweiter Bauabschnitt) soll, soweit möglich, ein durchgehender und gestalteter Gehweg, die Aufwertung durch Straßenbegleitgrün sowie die Schaffung von versetzten Stellplätzen zur Beruhigung des Verkehrsflusses erfolgen.

Die förderfähigen Kosten für die Neuordnung der Münnerstädter Straße werden im Zuge einer ersten Grobkostenschätzung für den ersten Bauabschnitt auf brutto 557.000 € geschätzt. Der Bedarf der Fördermittel verteilt sich auf die Jahre 2023 (50.000 €), 2024 (250.000 €) und 2025 (257.000 €).

 

Sanierungsberatung 2023 - 2025

Für Sanierungsberatung privater Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets liegt die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken für die Jahre 2019 – 2021 mit Verlängerung bis 2022 vor. Die Sanierungsberatungen im Sanierungsgebiet sind weiterhin notwendig und sollen auch weiterhin angeboten werden. Der Zuwendungsantrag für die Sanierungsberatung für die Jahre 2023 – 2025 soll gestellt werden. Hierfür sind förderfähige Kosten in Höhe von insgesamt 60.000 € vorgesehen. Der Bedarf der Fördermittel verteilt sich mit 20.000 € jeweils auf die Jahre 2024, 2025 und 2026.

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 vorgemerkt:


Kommunikationshof

Für die Maßnahme „Kommunikationshof“ wurde eine Machbarkeitsstudie als Konzeptentwicklung für die Neuordnung einer zentralen Stelle des Altortes Strahlungen (Flurnummern 50/3, 132, 193, 197, 211/2) erarbeitet. Teil der Machbarkeitsstudie war u. a. die Machbarkeitsprüfung einer Verlegung des Weges „Kurze Gasse“, die Schaffung eines Gehweges bzw. Entwicklung von alternativen Konzepten zur Entschärfung der verkehrstechnischen „Engstelle“ im Bereich des Anwesens Hauptstraße 4, Einrichtung eines Kommunikationshofes für örtliche Feste, der evtl. auch durch den Betreiber des Ladengeschäftes mitgenutzt werden könnte, die Erhaltung bzw. Neufassung der raumbildenden Kanten zum Dorfplatz, die Prüfung und Bewertung von Sanierung und Umnutzung gegenüber Abriss und Neubauten sowie die Schaffung von KfZ-Stellplätzen. Die Machbarkeitsstudie wurde dem Gemeinderat am 07.12.2021 vorgestellt. Die Gemeinde beabsichtigt die Konzeptvariante mit Laden (105 m²), Gemeindebühne (36 m²), Lager Dorfgemeinschaft (83 m²) und Kommunikationshof weiterzuverfolgen. Der Grunderwerb (Hauptstraße 4) wurde bereits realisiert (120.000 €). Der erforderliche Abbruch des vorhandenen Gebäudebestands ist im Jahr 2023 vorgesehen. Die Planung soll weiter fortgeführt und im Jahr 2024 zum Abschluss gebracht werden. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die förderfähigen Gesamtkosten werden auf 1.100.000 € geschätzt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 in folgendem Umfang zu:

 

Sanierung Günter-Burger-Halle und Umgestaltung der Außenbereiche

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                       1.833.000 €

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses

Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                            70.000 €

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses – Bauumfangserweiterung Reaktivierung der Brunnenstube (Einmündung Hauptstraße / Münnerstädter Straße)

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                          320.000 €

 

Abbruch Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                          125.000 €

 

Öffentlicher Raum Münnerstädter Straße – Abschnitt 1

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                            50.000 €

 

Sanierungsberatung 2023 - 2025

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                            20.000 €

 

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 vorgemerkt:

 

Öffentlicher Raum Münnerstädter Straße – Abschnitt 1

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2024: 250.000 €, Programmjahr 2025: 257.000 €

förderfähige Gesamtkosten: 557.000€

 

Sanierungsberatung 2023 - 2025

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2024: 20.000 €, Programmjahr 2025: 20.000 €,

förderfähige Gesamtkosten: 60.000 €

 

Kommunikationshof

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2025: 1.100.000 € (= förderfähige Gesamtkosten)

 

Die Gemeinde Strahlungen verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2023 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung zu stellen.


Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits davor hat die Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung intensive Anstrengungen zu einer stabilen Innenentwicklung unternommen (z. B., Umfeld Kirche und Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof, Rathaus und Dorfplatz Strahlungen u. a.).

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.


Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.

Durch die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im Innenbereich weiter verbessert werden.


Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Leerstände im Bereich des Dorfplatzes / Rathauses erwerben können. Damit ergeben sich Möglichkeiten für neue Nutzung im zentralen Ortsbereich von Strahlungen. Diese Strategie verfolgt die Gemeinde auch in Zukunft sofern sich entsprechende Möglichkeiten ergeben. Daneben versucht der erste Bürgermeister durch persönliche Ansprache von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu stärken.

 

Über die o. g. Maßnahmen der Innenentwicklung hinaus besteht eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken die aktuell nicht abgedeckt werden kann. Es bestehen deshalb erste grundsätzliche Überlegungen weitere Wohnbauflächen im moderatem Umfang (Zehnt IV) zu erschließen. Geplant ist dabei auch einige Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe zur Verfügung zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden immissionsschutzrechtliche Voruntersuchungen durchgeführt, danach wird der weitere Prozess im Gemeinderat abgewogen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6