Sitzung: 15.09.2022 GSN/009/2022
Kulturlandschaften mit vielen Struktur- und Landschaftselementen stärken
die biologische Vielfalt und halten das Wasser bei Starkregenfällen in der
Fläche zurück. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken fördert mit
dem Programm „FlurNatur“ die Planung und Anlage von neuen Biotopen, deren
Verbund sowie Boden- und Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur. Die Förderung
ist auch außerhalb von Flurneuordnungen und damit im gesamten ländlichen Raum
von Unterfranken möglich. Das ALE hat bereits mit Pressemitteilung vom
25.03.2021 über die Fördermöglichkeiten informiert.
Wer und wie kann gefördert werden?
- Gefördert werden können sowohl Kommunen
als auch natürliche Personen, die Eigentümer von Grundstücken sind
- Gefördert werden können Maßnahmen mit
einem Zuwendungsbedarf zwischen 5.000 € und 60.000 €, und zwar mit einer
max. Förderhöhe von 75%
Was kann gefördert werden?
- Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und
Streuobstwiesen
- Die Renaturierung von Gewässern
- Die Schaffung von Trockenlebensräumen
- Die Schaffung von begrünten
Abflussmulden
- Die Anlage von Erdbecken und
Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
- Die Schaffung von Geländestufen und
Ranken
Die Gemeinde
Strahlungen möchte im Rahmen des Förderprogramms „FlurNatur“ am Ortseingang von
Strahlungen eine Streuobstwiese mit Insekten-Hotels anlegen.
Das geplante
Vorhaben wurde schon mit dem ALE grundsätzlich vorbesprochen.
Der Fachbereich Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt
Rhön-Grabfeld hat am 30.08.2022 eine Kostenberechnung erstellt. Demnach
belaufen sich die Kosten auf rund 25.200,00 € brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, am Ortseingang von Strahlungen
eine Streuobstwiese mit Insekten-Hotels anzulegen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 25.200 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE)
Unterfranken einen Zuwendungsantrag für das Projekt zu stellen (Förderprogramm
„FlurNatur“). Der Fördersatz beträgt 75 % zuzüglich 10 % für Gemeinden im Raum
mit besonderem Handlungsbedarf.
Im Falle der höchst möglichen Förderung verbleiben bei der Gemeinde
Strahlungen Eigenmittel in Höhe von rd. 3.800 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |