Sitzung: 04.10.2022 GSN/010/2022
Die Gemeinde Strahlungen hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Zehnt
IV“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.03.2022 öffentlich
bekannt gemacht. Für die Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen wurde das Ingenieurbüro
Kirchner aus Oerlenbach beauftragt.
Gemäß den wasserrechtlichen Vorgaben ist das neue Baugebiet im
Trennsystem zu entwässern. Durch das Ingenieurbüro Kirchner wurde hierzu für
die Entwässerung des Oberflächenwassers ein Entwässerungskonzept ausgearbeitet.
Das Konzept sieht die Anlage eines Regenrückhaltebeckens (RRB) vor. Für den
Standort des RRB sind grundsätzlich die privaten Grundstücke Fl.Nrn. 2177/1, 2180,
2181, 2261, 2261/1, 2286 u. 2287 alle Gemarkung Strahlungen geeignet. Die
Grundstücke sind deshalb für die Umsetzung des Baugebiets „Zehnt IV“ mitentscheidend,
um die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu gewährleisten. Eine genaue
Verortung des benötigten Beckens ist noch nicht erfolgt.
Die Gemeinde Strahlungen hat deshalb ein begründetes städtebauliches Interesse
an den Grundstücken Fl.Nrn. 2177/1, 2180, 2181, 2261, 2261/1, 2286 u. 2287 alle
Gemarkung Strahlungen.
Aus Sicht der Gemeinde besteht somit ein erhebliches Interesse, die im folgenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke vorrangig zu erwerben.
Das Vorkaufsrecht soll sich auf die Grundstücke Fl.Nrn. 2177/1, 2180,
2181, 2261, 2261/1, 2286 u. 2287 alle Gemarkung Strahlungen, erstrecken. Die
spätere Ausübung des Vorkaufsrechts liegt im Ermessen der Gemeinde.
Beschluss:
Die Gemeinde Strahlungen beschließt zur Sicherstellung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25
Abs. 1 Nr. 2 BauGB wie folgt:
§ 1
Geltungsbereich
Das Vorkaufsrecht umfasst die Fl.Nrn. 2177/1, 2180, 2181, 2261, 2261/1,
2286 u. 2287 alle Gemarkung Strahlungen. Der Geltungsbereich der Satzung ist in
dem der Begründung beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Die Begründung ist
Bestandteil der Satzung.
§ 2
Besonderes Vorkaufsrecht
Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt im Geltungsbereich dieser Satzung
die in der Begründung aufgeführten zukünftigen städtebaulichen Maßnahmen frühzeitig
sicherzustellen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im
Geltungsbereich dieser Satzung, steht der Gemeinde Strahlungen ein
Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), an den in §
1 genannten Grundstücken zu, soweit sie sich im Umgriff des Geltungsbereiches
befinden und nicht bereits im Eigentum der Gemeinde Strahlungen sind.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Im Nachgang zur Beschlussfassung stellt der Gemeinderat fest, dass die vollständige Bezeichnung des Tagesordnungspunktes auf der Ladung und der öffentlichen Bekanntmachung nicht einsehbar war. Zum weiteren wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, da Gemeinderäte als Grundstückseigentümer persönlich beteiligt sein könnten.
Anmerkung der Verwaltung:
Aufgrund der o. g. formalen Fehler bei der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes und der tatsächlichen persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern als Grundstückseigentümer wird der Tagesordnungspunkt für die nächste Gemeinderatssitzung nochmals geladen und zur Beratung und Entscheidung gestellt.