Sitzung: 04.10.2022 GSN/010/2022
Nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
können nicht nur umfassende, sondern auch sogenannte einfache Dorferneuerungen
ohne Bodenordnung oder öffentlich-rechtliche Regelungen durchgeführt werden.
Mit ihnen werden hauptsächlich zentrale Bereiche in Dörfern gestalterisch
verbessert und für das Gemeinschaftsleben aufgewertet sowie leer gefallene ortsbildprägende
Gebäude saniert und neuen Nutzungen zugeführt.
Wesentliche Inhalte der einfachen Dorferneuerung
sind in der Regel:
· Kommune ist Träger der
Maßnahmen (Planung/Umsetzung)
· Förderung durch das Amt für
Ländliche Entwicklung
· Privatförderung möglich
· Zuwendungsbedarf gedeckelt
· Nur begrenzte
Aufgabenstellung möglich
· keine Bodenordnung, keine
Vermessung
2018 wurde das Dorferneuerungsprogramm erweitert,
und die Förderung von
Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer in das
Programm aufgenommen.
Herr Federlein möchte für seine im Nebenerwerb
betriebene Wurstherstellung einen Verkaufsautomaten bei sich, Fl.Nr. 64, Ringstraße
1 in Burglauer aufstellen. Diese Investition ist im Förderprogramm für
Kleinstunternehmen der Grundversorgung förderfähig, wenn ein Fördergebiet einer
Dorferneuerung vorhanden ist.
In Burglauer läuft aktuell keine
Dorferneuerung und für ein eigenes einfaches Vorhaben reicht die Investition
(ca. 20 TEUR netto) nicht aus, da dafür eine Zuschusssumme von 25 TEUR netto notwendig
ist, was eine Nettoinvestition von mindestens 62,5 TEUR voraussetzt.
In der Städtebauförderung ist eine Förderung
von Kleinstunternehmen der Grundversorgung nicht möglich.
Um Herrn Federlein
dennoch die Möglichkeit zu eröffnen am Förderprogramm für Kleinstunternehmen
teil zu nehmen, besteht die Möglichkeit ein bestehendes Fördergebiet
einer Dorferneuerung (hier Strahlungen 6), für eine Maßnahme in Burglauer zu
erweitern.
Das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) möchte deshalb
gerne das Fördergebiet Strahlungen 6 entsprechend erweitern (vgl. Lageplan).
Die Förderung mittels der Dorferneuerung soll als
Ergänzung fungieren zu dem seit 2019 bestehenden Städtebauförderungsprogramm
durch die Regierung von Unterfranken. Die Zustimmung der Regierung von
Unterfranken wurde vom ALE Unterfranken beantragt.
Für eine Erweiterung des
Fördergebietes einer Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von
Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich ein Antrag der Gemeinde
erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger der Maßnahmen und hat auch
weiterhin nichts zu veranlassen. Sie zeigt durch den Antrag auf Erweiterung
des Fördergebietes, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet.
Die Zustimmung der Gemeinde Strahlungen zur
Erweiterung des Dorferneuerungsgebiet Strahlungen 6 wäre ein gutes Beispiel
einer funktionierenden interkommunalen Zusammenarbeit.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur
Erweiterung des Fördergebietes der einfachen Dorferneuerung Strahlungen 6, um
die Fl.Nr. 64, Gemarkung Burglauer zum Zwecke der Förderung vom
Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden
Antrag beim ALE zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |