Nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm können nicht nur umfassende, sondern auch sogenannte einfache Dorferneuerungen ohne Bodenordnung oder öffentlich-rechtliche Regelungen durchgeführt werden. Mit ihnen werden hauptsächlich zentrale Bereiche in Dörfern gestalterisch verbessert und für das Gemeinschaftsleben aufgewertet sowie leer gefallene ortsbildprägende Gebäude saniert und neuen Nutzungen zugeführt.

Wesentliche Inhalte der einfachen Dorferneuerung sind in der Regel:

·      Kommune ist Träger der Maßnahmen (Planung/Umsetzung)

·      Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung

·      Privatförderung möglich

·      Zuwendungsbedarf gedeckelt

·      Nur begrenzte Aufgabenstellung möglich

·      keine Bodenordnung, keine Vermessung

2018 wurde das Dorferneuerungsprogramm erweitert, und die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer in das Programm aufgenommen.

Herr Federlein möchte für seine im Nebenerwerb betriebene Wurstherstellung einen Verkaufsautomaten bei sich, Fl.Nr. 64, Ringstraße 1 in Burglauer aufstellen. Diese Investition ist im Förderprogramm für Kleinstunternehmen der Grundversorgung förderfähig, wenn ein Fördergebiet einer Dorferneuerung vorhanden ist.

In Burglauer läuft aktuell keine Dorferneuerung und für ein eigenes einfaches Vorhaben reicht die Investition (ca. 20 TEUR netto) nicht aus, da dafür eine Zuschusssumme von 25 TEUR netto notwendig ist, was eine Nettoinvestition von mindestens 62,5 TEUR voraussetzt.

In der Städtebauförderung ist eine Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung nicht möglich.

Um Herrn Federlein dennoch die Möglichkeit zu eröffnen am Förderprogramm für Kleinstunternehmen teil zu nehmen, besteht die Möglichkeit ein bestehendes Fördergebiet einer Dorferneuerung (hier Strahlungen 6), für eine Maßnahme in Burglauer zu erweitern.

Das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) möchte deshalb gerne das Fördergebiet Strahlungen 6 entsprechend erweitern (vgl. Lageplan).

 

 

 

 

 

 

 


Die Förderung mittels der Dorferneuerung soll als Ergänzung fungieren zu dem seit 2019 bestehenden Städtebauförderungsprogramm durch die Regierung von Unterfranken. Die Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde vom ALE Unterfranken beantragt.

Für eine Erweiterung des Fördergebietes einer Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger der Maßnahmen und hat auch weiterhin nichts zu veranlassen. Sie zeigt durch den Antrag auf Erweiterung des Fördergebietes, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet.

Die Zustimmung der Gemeinde Strahlungen zur Erweiterung des Dorferneuerungsgebiet Strahlungen 6 wäre ein gutes Beispiel einer funktionierenden interkommunalen Zusammenarbeit.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Erweiterung des Fördergebietes der einfachen Dorferneuerung Strahlungen 6, um die Fl.Nr. 64, Gemarkung Burglauer zum Zwecke der Förderung vom Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Antrag beim ALE zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6