Nach der Bürgermeisterausschusssitzung am 05.08.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für die öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde Strahlungen zu fertigen.

 

Dieser Satzungsentwurf wird in der Anlage beigelegt.

 

Um die Anzahl der örtlichen Vorschriften in der Gemeinde auf ein Mindestmaß zu beschränken, wird dem Gemeinderat empfohlen, die Bestimmungen der auf gleichen Rechtsgrundlagen beruhenden Satzungen über die Anleinpflicht von Hunden in die neue Satzung mit aufzunehmen.

 

Der beigefügte Satzungsentwurf erfüllt diese Anforderungen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der im Gemeindegebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen der Gemeinde Strahlungen in der beiliegenden Fassung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6