Sitzung: 08.11.2022 GSN/011/2022
Die Gemeinde
Strahlungen hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Zehnt IV“ beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 25.03.2022 öffentlich bekannt gemacht. Für die
Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen wurde das Ingenieurbüro Kirchner aus Oerlenbach
beauftragt.
Bei der Umsetzung
der Bauleitplanung für das Baugebiet „Zehnt IV“ würde entlang der Münnerstädter
Straße (Kreisstraße NES 18) eine einseitige Bebauung entstehen. Bei objektiver
Betrachtung der näheren Umgebung bietet sich für die Gemeinde Strahlungen
deshalb an, die westl. der Münnerstädter Straße gelegenen Grundstücke Fl.Nr.
328, 330 und 331/1, Gemarkung Strahlungen ebenfalls zu überplanen. Dadurch wird
eine in sich schlüssige Ortsabrundung geschaffen. Zusätzlich hätte eine dann beidseitige
Bebauung einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit und die Festlegung
der Ortsdurchfahrt (OD).
Eine Überplanung
der Grundstücke westl. der Münnerstädter Straße (Fl.Nr. 2237) bis auf Höhe der
Maschinenhallen ist nicht möglich, da sich ab dem öffentlichen Feld- und
Waldweg Fl.Nr. 2239, Gemarkung Strahlungen das Wasserschutzgebiet (WSG)
Schutzzone III der Gemeinde Strahlungen erstreckt.
Die Gemeinde
Strahlungen hat deshalb ein begründetes städtebauliches Interesse an den
Grundstücken Fl.Nrn. 328, 330 und 331/1 alle Gemarkung Strahlungen.
Aus Sicht der Gemeinde besteht somit ein erhebliches Interesse, die im folgenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke vorrangig zu erwerben.
Das Vorkaufsrecht
soll sich auf die Grundstücke Fl.Nrn. 328, 330 und 331/1, alle Gemarkung
Strahlungen, erstrecken. Die spätere Ausübung des Vorkaufsrechts liegt
im Ermessen der Gemeinde.
Beschluss:
Die Gemeinde Strahlungen beschließt zur Sicherstellung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25
Abs. 1 Nr. 2 BauGB wie folgt:
§ 1 Geltungsbereich
Das Vorkaufsrecht umfasst die Fl.Nrn. 328, 330 und
331/1, alle Gemarkung Strahlungen. Der Geltungsbereich der Satzung ist in dem
der Begründung beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Die Begründung ist
Bestandteil der Satzung.
§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht
Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt im Geltungsbereich
dieser Satzung die in der Begründung aufgeführten zukünftigen städtebaulichen
Maßnahmen frühzeitig sicherzustellen. Zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich dieser Satzung, steht der
Gemeinde Strahlungen ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB), an den in § 1 genannten Grundstücken zu, soweit sie sich
im Umgriff des Geltungsbereiches befinden und nicht bereits im Eigentum der
Gemeinde Strahlungen sind.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |