Sitzung: 08.11.2022 GSN/011/2022
Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in
seiner Sitzung am 15.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes „Am Wethfeld / 1. Erschließungsabschnitt“ im
Sinne des § 30 BauGB neu beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2020
wurde aufgehoben. Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Baurconsult
Architekten und Ingenieure, Adam-Opel-Straße 7 in 97437 Haßfurt beauftragt. Der
Beschluss wurde am 06.10.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Der Stadtrat hat in
der Sitzung vom 15.09.2022 der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan für das Gebiet
„Am Wethfeld / 1. Erschließungsabschnitt“ mit Stand vom 15.09.2022 zugestimmt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Im
Vollzug des § 4 Abs. 1 BauGB werden Sie daher hiermit zur Äußerung zum oben
genannten Entwurf – auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufgefordert.
Mit E-Mail vom 06.10.2022 wurde die VG Bad Neustadt hierüber
unterrichtet und gebeten bis zum 10.11.2022 Stellung zu nehmen.
Im Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen nimmt die Planungen der Stadt Bad Neustadt
zur Kenntnis. Es werden keine Hinweise und Bedenken vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |