Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „Am Wethfeld / 1. Erschließungsabschnitt“ im Sinne des § 30 BauGB neu beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2020 wurde aufgehoben. Mit der Ausarbeitung wurde das Planungsbüro Baurconsult Architekten und Ingenieure, Adam-Opel-Straße 7 in 97437 Haßfurt beauftragt. Der Beschluss wurde am 06.10.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 15.09.2022 der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan für das Gebiet „Am Wethfeld / 1. Erschließungsabschnitt“ mit Stand vom 15.09.2022 zugestimmt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Im Vollzug des § 4 Abs. 1 BauGB werden Sie daher hiermit zur Äußerung zum oben genannten Entwurf – auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufgefordert.

 

Mit E-Mail vom 06.10.2022 wurde die VG Bad Neustadt hierüber unterrichtet und gebeten bis zum 10.11.2022 Stellung zu nehmen.

 

Im Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen nimmt die Planungen der Stadt Bad Neustadt zur Kenntnis. Es werden keine Hinweise und Bedenken vorgetragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7