Die Gemeinde Strahlungen beabsichtig langfristig den Birkenweg zum Naherholungsgebiet „Weinberg“ und „Muschelgrund“ auszubauen. Der jetzige Weg ist in Schotterbauweise ausgeführt und wird langfristig der Erschließungsfunktion des Naherholungsgebietes nicht gerecht. Ziel der Gemeinde ist es deshalb den Weg gemäß der zukünftigen Verkehrsbedeutung langfristig auszubauen.

Für den zukünftigen Ausbau ist es deshalb notwendig angrenzende Grundstücke zu erwerben um den Ausbau des Weges nach den einschlägigen Regelwerken zu ermöglichen.

 

Mit Beschluss vom 15.09.2022 hat die Gemeinde Strahlungen die Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement beschlossen. Hierbei werden Konzepte zur Oberflächenwasserableitung erstellt und hierzu auch bauliche Maßnahmen erarbeitet. Es ist bereits jetzt anzunehmen, dass aufgrund der Topographie im Bereich der genannten Grundstücke bauliche Maßnahmen notwendig werden könnten.

 

Die Gemeinde Strahlungen hat deshalb ein begründetes städtebauliches Interesse an den Grundstücken Fl.Nrn. 2515/1, 2515/2 und 2517, alle Gemarkung Strahlungen.

 

Aus Sicht der Gemeinde besteht somit ein erhebliches Interesse, die im folgenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke vorrangig zu erwerben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das Vorkaufsrecht soll sich auf die Grundstücke Fl.Nrn. 2515/1, 2515/2 und 2517, alle Gemarkung Strahlungen, erstrecken. Die spätere Ausübung des Vorkaufsrechts liegt im Ermessen der Gemeinde.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Strahlungen beschließt zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wie folgt:

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Das Vorkaufsrecht umfasst die Fl.Nrn. 2515/1, 2515/2 und 2517, alle Gemarkung Strahlungen. Der Geltungsbereich der Satzung ist in dem der Begründung beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Die Begründung ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht

 

Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt im Geltungsbereich dieser Satzung, die in der Begründung aufgeführten zukünftigen städtebaulichen Maßnahmen frühzeitig sicherzustellen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich dieser Satzung, steht der Gemeinde Strahlungen ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), an den in § 1 genannten Grundstücken zu, soweit sie sich im Umgriff des Geltungsbereiches befinden und nicht bereits im Eigentum der Gemeinde Strahlungen sind.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7