Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bildet der Nahverkehrsplan den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität und die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen. Der Nahverkehrsplan hat auch die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen.

 

Bei der Lenkungsgruppensitzung der NES-Allianz vom 19.10.2022 wurde der Entwurf zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans durch den ÖPNV-Beauftragten des Landkreises, Herrn Ronald Ziegler, vorgestellt.

 

Der aktuelle Nahverkehrsplan sowie der Entwurf zur Fortschreibung sieht keine direkte ÖPNV-Verbindung zwischen der Gemeinde Strahlungen und der Stadt Münnerstadt vor. Dies wäre jedoch seitens der Gemeinde wünschenswert, da hierdurch neben der Möglichkeit zur Nutzung des Angebotes von Einzelhandel, als Schulstandort (BBZ, Gymnasium), Arztbesuche usw. die Anbindung an den Bahnhof in Münnerstadt gegeben wäre.

 

Des Weiteren wäre auch die Nutzung eines Ruftaxi landkreisübergreifend für den Bahnhof nach Münnerstadt erstrebenswert.

 

Nach Aussage von Herrn Kastl, Erster Bürgermeister der Stadt Münnerstadt, wird seitens der Stadt eine direkte Anbindung an Strahlungen ebenfalls unterstützt und die entsprechende Empfehlung an das Landratsamt Bad Kissingen abgegeben.

 

Da im Rahmen des derzeit laufenden Anhörungsverfahrens Anpassungen des Entwurfs zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans durchaus denkbar sind, wird die Gemeinde Strahlungen einen entsprechenden Ergänzungsvorschlag beim Landratsamt Rhön-Grabfeld einreichen.

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.