Sitzung: 08.11.2022 GSN/011/2022
Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bildet der
Nahverkehrsplan den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen
Personennahverkehrs und definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität
des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität und die Vorgaben für die
verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen. Der
Nahverkehrsplan hat auch die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch
eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen.
Bei der Lenkungsgruppensitzung der NES-Allianz
vom 19.10.2022 wurde der Entwurf zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans durch
den ÖPNV-Beauftragten des Landkreises, Herrn Ronald Ziegler, vorgestellt.
Der aktuelle Nahverkehrsplan sowie der Entwurf
zur Fortschreibung sieht keine direkte ÖPNV-Verbindung zwischen der Gemeinde
Strahlungen und der Stadt Münnerstadt vor. Dies wäre jedoch seitens der
Gemeinde wünschenswert, da hierdurch neben der Möglichkeit zur Nutzung des
Angebotes von Einzelhandel, als Schulstandort (BBZ, Gymnasium), Arztbesuche
usw. die Anbindung an den Bahnhof in Münnerstadt gegeben wäre.
Des Weiteren wäre auch die Nutzung eines
Ruftaxi landkreisübergreifend für den Bahnhof nach Münnerstadt erstrebenswert.
Nach Aussage von Herrn Kastl, Erster
Bürgermeister der Stadt Münnerstadt, wird seitens der Stadt eine direkte
Anbindung an Strahlungen ebenfalls unterstützt und die entsprechende Empfehlung
an das Landratsamt Bad Kissingen abgegeben.
Da im Rahmen des derzeit laufenden Anhörungsverfahrens Anpassungen des
Entwurfs zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans durchaus denkbar sind, wird
die Gemeinde Strahlungen einen entsprechenden Ergänzungsvorschlag beim
Landratsamt Rhön-Grabfeld einreichen.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.