In der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2022 wurde eine Satzung über die Benutzung der im Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen der Gemeinde Strahlungen beschlossen.

Um die Anzahl der örtlichen Vorschriften der Gemeinde auf ein Mindestmaß zu beschränken, hat der Gemeinderat beschlossen, die Bestimmungen der auf gleichen Rechtsgrundlagen beruhenden Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in den gemeindlichen Anlagen in die neue Satzung mit aufzunehmen.

Aus diesem Grund tritt die bisherige Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in den gemeindlichen öffentlichen Anlagen mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

Die betreffende Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der neu erlassenen Satzung, die bisherige Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in den gemeindlichen öffentlichen Anlagen mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft treten zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7