Sitzung: 08.11.2022 GSN/011/2022
In der
Gemeinderatssitzung vom 04.10.2022 wurde eine Satzung über die Benutzung der im
Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen
Anlagen der Gemeinde Strahlungen beschlossen.
Um die Anzahl
der örtlichen Vorschriften der Gemeinde auf ein Mindestmaß zu beschränken, hat
der Gemeinderat beschlossen, die Bestimmungen der auf gleichen Rechtsgrundlagen
beruhenden Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in den gemeindlichen
Anlagen in die neue Satzung mit aufzunehmen.
Aus diesem
Grund tritt die bisherige Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in den
gemeindlichen öffentlichen Anlagen mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer
Kraft.
Die
betreffende Satzung ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt aufgrund der neu erlassenen Satzung, die bisherige
Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in den gemeindlichen öffentlichen
Anlagen mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft treten zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |