Sitzung: 23.01.2023 GSN/001/2023
Die Gemeinde Strahlungen hat in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2020 bis 2022 Bedarfszuweisungen in Form von Stabilisierungshilfe mit einer Gesamtsumme in Höhe von 655.000 € erhalten (100.000 € für 2015, 200.000 € für 2016, 60.000 € für 2020, 180.000 € für 2021 und 115.000 € für 2022).
Die Anträge für die Jahre 2017 und 2018 wurden mit dem Hinweis auf die vergleichsweise gute finanzielle Situation der Gemeinde Strahlungen abgelehnt.
Ziel der Stabilisierungshilfe ist insbesondere die Wiedererlangung der
dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Im HHK
wird insbesondere auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen in
der Vergangenheit und deren bereits eingetretenen positiven finanziellen
Auswirkungen hingewiesen.
In der Fortschreibung 2023 wird neu aufgenommen, dass die Gemeinde Strahlungen
aufgrund der herrschenden Energiekrise in Deutschland bestrebt ist, den
Strombedarf von vorhandenen Abnahmestellen durch die Installation von
Photovoltaikanlagen abzudecken. Dies geschieht insbesondere auch, um die
Bestrebungen des Freistaats Bayern zum möglichst flächendeckenden Umstieg auf
erneuerbare Energiequellen zu unterstützen. Die Einhaltung des
Haushaltsgrundsatzes von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, verbunden mit der
Unterstützung der Energiewende, wird vom Gemeinderat als eine Pflichtaufgabe
der Kommune betrachtet. Die Umsetzung erfolgt nur bei ausreichenden Finanzmitteln.
Im Haushaltsplan 2023 werden Mittel für die Installation einer
Photovoltaikanlage auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses veranschlagt. Mit
dieser soll der relativ hohe Strombedarf des dortigen Cafés mit
Backwarenverkaufsstelle abgedeckt werden.
Beschluss:
Folgende Anlagen
sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzepts:
Tabellarische
Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“
Auflistung der
freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen
Investitionsprogramm
Die Umsetzung des
Haushaltskonsolidierungskonzepts wird beschlossen. Der Konsolidierungskurs wird
stringent beibehalten.
Folgende Bereiche
werden gesondert geprüft:
- Hebesätze in der Gemeinde
Die geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A (450 v. H.), die Grundsteuer B (450 v. H.) und die Gewerbesteuer (400 v. H.) liegen bereits jetzt erheblich über dem Landes- und dem Landkreisdurchschnitt. Von einer weiteren Anhebung wird im Moment noch abgesehen. - Verkauf von nicht benötigten Vermögensgegenständen
Eine Prüfung, sowohl des beweglichen als auch des nicht beweglichen Vermögens, hat ergeben, dass derzeit keine Verkäufe möglich sind, nachdem das vorhandene Vermögen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung benötigt wird. - Finanzierung Schuldendienst für Nettoneuverschuldung
Der Schuldendienst (Zins und Tilgung) für die im Haushaltsjahr 2023 und in den Finanzplanungsjahren bis 2026 vorgesehenen Nettoneuverschuldung kann nach heutiger Betrachtung aus dem Verwaltungshaushalt und der Zuführung an den Vermögenshaushalt finanziert werden. - Nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung
Der Gemeinderat sieht durch die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung die allgemeine Sicherheit und die Verkehrssicherheit über Maß beeinträchtigt. Durch die bereits erfolgte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sind in diesem Bereich auch keine größeren Einsparungen durch eine Nachtabschaltung zu erwarten. - Energieeinsparung
Großes Potenzial bei der Einsparung von Strom sieht der Gemeinderat mit der sukzessiven Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden. Soweit freie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden in den nächsten Jahren auf den möglichen Dachflächen (Feuerwehrhaus, Rathaus etc.) PV-Anlagen errichtet. Im Haushaltsplan 2023 ist eine Anlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus veranschlagt. - Freiwillige Leistungen
Der Gemeinderat hat nach Überprüfung der Aufstellung der freiwilligen Leistungen (inkl. der defizitären Einrichtungen) festgestellt, dass der Wert im aktuell abgerechneten Haushaltsjahr 2022 bei 29,99 € pro Einwohner liegt. Dieser Wert wird als angemessen und moderat angesehen.
Bei Kürzung dieser Mittel werden negative Auswirkungen (Rückführung bis hin zum Ausbleiben des bürgerschaftlichen, ehrenamtlichen Engagements) erwartet. Die Kürzung wird somit als nicht verhältnismäßig gesehen und vorläufig noch Abstand davon genommen.
Sowohl das
Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2023) als auch seine Anlagen
werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |