In der Sitzung am 03.05.2022 stimmte der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen der Zielsetzung einer gemeinsamen Lösung für die Mitversorgung der Gemeinde Burglauer und der Ausfallsicherheit der Wasserversorgung Strahlungen in Form eines Grundsatzbeschlusses zu. Gleichzeitig befürwortete der Gemeinderat Strahlungen die Weiterführung der Machbarkeitsstudie und die Fortführung der Planungsschritte für den Bau einer Wasserleitung bis zum Anschlusspunkt der Wasserversorgung Burglauer.

 

Inzwischen konnte die Machbarkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Alka fertiggestellt werden. Kern des zweiten Teils dieser Studie ist die Erstellung einer Konzeptplanung.

Die gesamte Studie wurde dem Gremium im Vorfeld der Sitzung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Ergebnisse und Auszüge aus den Planunterlagen werden in Form einer Präsentation vorgestellt. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Gemeinderat wird gebeten das Ergebnis zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Als nächste Schritte sollen Gespräche mit der Rechtsaufsichtsbehörde im Hinblick auf die geeignete rechtliche Form der Zusammenarbeit geführt werden. Weiterhin sollen die Planungen durch die Gemeinde Burglauer fortgeführt werden. Dies ist auch im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln notwendig.

 

Herr erster Bürgermeister Hümpfner wies auf die geplante Beschaffung eines Notstromaggregats zur Notversorgung bei Blackouts hin. Bei der Planung sollten entsprechende Einspeisemöglichkeiten (Maschinenhaus und/oder Brunnen) berücksichtigt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und bekräftigt den Beschluss zur Zusammenarbeit in der Wasserversorgung mit der Gemeinde Burglauer. Die Gemeinde stimmt der durch das Ingenieurbüro empfohlenen Variante zu.

Bei den weiteren Planungen durch die Gemeinde Burglauer ist von Grund auf sicherzustellen, dass durch entsprechende Rechte- und Rollenkonzepte ein Zugriff der Gemeinde Strahlungen auf die Steuerung ihrer Anlagen stets gewährleistet wird.

Die Verwaltung wird beauftragt verschiedene rechtliche Kooperationsformen zu prüfen und dem Gemeinderat vorzustellen.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7