Dem Gemeinderat wird der Tekturantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/6 im Kreuzbergblick 11 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da die im Bauantrag aus dem Jahr 2018 beantragt grenzständige Doppelgarage planabweichend und der Windfang nicht errichtet wurde.

 

Der Bauantrag, eingegangen am 17.05.2018, wurde von der Genehmigung freigestellt, da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt III“ eingehalten wurden.

 

Die Topographie des Grundstücks wurden in den Plänen aus dem Jahr 2018 vom Planersteller nicht berücksichtigt. Bei der Bauausführung wurden das Wohngebäude und die Garage nicht, wie im Plan vorgesehen, an der Oberkante der Straße ausgerichtet (siehe Nord-Ansicht), sondern am natürlichen Gelände. Zudem wurde die Garage mit einer straßenseitigen Brüstung und einer teilweisen Dachterrasse ausgeführt.

 

Aufgrund dieser Situation wird von Seiten der Verwaltung dringend empfohlen, dass die Gemeinde für den Tektur Antrag beantragt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die abstandsflächenrechtlichen und nachbarschützenden Belange werden erst im Baugenehmigungsverfahren von der Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Die Nachbarn haben durch Unterschrift auf den Planunterlagen dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/6 im Kreuzbergblick 11 in Strahlungen entsprechend der eingereichten Planunterlagen.

 

Das Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 Baugesetzbuch soll durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7