Sitzung: 13.02.2023 GSN/002/2023
Dem Gemeinderat wird der Tekturantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/6 im Kreuzbergblick 11 in Strahlungen
vorgelegt.
Der Tekturantrag wurde erforderlich, da die im Bauantrag aus dem Jahr
2018 beantragt grenzständige Doppelgarage planabweichend und der Windfang nicht
errichtet wurde.
Der Bauantrag, eingegangen am 17.05.2018, wurde von der Genehmigung
freigestellt, da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt III“ eingehalten
wurden.
Die Topographie des Grundstücks wurden in den Plänen aus dem Jahr 2018
vom Planersteller nicht berücksichtigt. Bei der Bauausführung wurden das
Wohngebäude und die Garage nicht, wie im Plan vorgesehen, an der Oberkante der
Straße ausgerichtet (siehe Nord-Ansicht), sondern am natürlichen Gelände. Zudem
wurde die Garage mit einer straßenseitigen Brüstung und einer teilweisen
Dachterrasse ausgeführt.
Aufgrund dieser Situation wird von Seiten der Verwaltung dringend
empfohlen, dass die Gemeinde für den Tektur Antrag beantragt, dass das
Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die
abstandsflächenrechtlichen und nachbarschützenden Belange werden erst im
Baugenehmigungsverfahren von der Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Die Nachbarn haben durch Unterschrift auf den Planunterlagen dem
Bauvorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zur
Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/6 im
Kreuzbergblick 11 in Strahlungen entsprechend der eingereichten Planunterlagen.
Das Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 Baugesetzbuch soll
durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |