Sitzung: 13.02.2023 GSN/002/2023
In der Bedarfsmitteilung zur Programmaufstellung Städtebauförderung
mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.10.2022 wurden der Regierung von Unterfranken
für die Einzelmaßnahme „Sanierungsberatung 2023 – 2025“ voraussichtlich
förderfähige Kosten von 60.000,00 €
(20.000,00 € pro Jahr) mitgeteilt.
In dem Gemeinderatsbeschluss zur Beauftragung der Sanierungsberatung
für die Jahre 2023 – 2025 vom 16.12.2022 wurde jedoch nur ein zu beratender
Umfang von 12 Beratungen pro Jahr und einem Gesamthonorar von ca. 30.502,08 € inkl. 19 % MwSt.
beschlossen.
In dem Zuwendungsantrag vom 29.12.2022 wurde der Regierung ein
Umfang von 60.000,00 € Gesamtkosten
zur Bewilligung vorgelegt.
Auf Nachfrage der Regierung wurde der Umfang der Gesamtkosten per E-Mail
vom 11.01.2023 wie folgt begründet:
- Es ist davon auszugehen, dass die
bisher durchgeführten Sanierungsberatungen zu einem Multiplikationseffekt
im Gemeindegebiet von Strahlungen führen werden.
- Die Gemeinde möchte selbst von den
Sanierungsberatungen profitieren und im Zeitraum 2023 – 2025 zu
gemeindeeigenen Objekten Sanierungsberatungen durchführen.
- Die im Beschlussbuchauszug vom
16.12.2022 festgesetzten Gesamtkosten in Höhe von 30.000 € wurden für die
Vergabe der Architekturleistungen festgesetzt. Bei höheren Gesamtkosten
können diese durch Gemeinderatsbeschluss nachträglich entsprechend erhöht
werden.
Dies soll gemäß E-Mail der Regierung vom 17.01.2023 allerdings offiziell
vom Gemeinderat beschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Zuwendungsantrag für die Einzelmaßnahme
„Sanierungsberatung 2023 – 2025“ mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000,00 € (20.000,00
€ pro Jahr) aus den oben genannten Gründen zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |