In der Bedarfsmitteilung zur Programmaufstellung Städtebauförderung mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.10.2022 wurden der Regierung von Unterfranken für die Einzelmaßnahme „Sanierungsberatung 2023 – 2025“ voraussichtlich förderfähige Kosten von 60.000,00 € (20.000,00 € pro Jahr) mitgeteilt.

 

In dem Gemeinderatsbeschluss zur Beauftragung der Sanierungsberatung für die Jahre 2023 – 2025 vom 16.12.2022 wurde jedoch nur ein zu beratender Umfang von 12 Beratungen pro Jahr und einem Gesamthonorar von ca. 30.502,08 € inkl. 19 % MwSt. beschlossen.

 

In dem Zuwendungsantrag vom 29.12.2022 wurde der Regierung ein Umfang von 60.000,00 € Gesamtkosten zur Bewilligung vorgelegt.

Auf Nachfrage der Regierung wurde der Umfang der Gesamtkosten per E-Mail vom 11.01.2023 wie folgt begründet:

  1. Es ist davon auszugehen, dass die bisher durchgeführten Sanierungsberatungen zu einem Multiplikationseffekt im Gemeindegebiet von Strahlungen führen werden.
  2. Die Gemeinde möchte selbst von den Sanierungsberatungen profitieren und im Zeitraum 2023 – 2025 zu gemeindeeigenen Objekten Sanierungsberatungen durchführen.
  3. Die im Beschlussbuchauszug vom 16.12.2022 festgesetzten Gesamtkosten in Höhe von 30.000 € wurden für die Vergabe der Architekturleistungen festgesetzt. Bei höheren Gesamtkosten können diese durch Gemeinderatsbeschluss nachträglich entsprechend erhöht werden.

 

Dies soll gemäß E-Mail der Regierung vom 17.01.2023 allerdings offiziell vom Gemeinderat beschlossen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Zuwendungsantrag für die Einzelmaßnahme „Sanierungsberatung 2023 – 2025“ mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000,00 € (20.000,00 € pro Jahr) aus den oben genannten Gründen zu beantragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7