Sitzung: 13.02.2023 GSN/002/2023
Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt westlich der Münnerstädter Straße
ein dörfliches Wohngebiet (MDW) zu realisieren. Der Bereich mit einer Größe von
rd. 0,5 ha eignet sich sehr gut für eine städtebaulich sinnvolle Ortsabrundung.
Für die Realisierung des dörflichen Wohngebietes ist auch die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ notwendig.
Hierzu ist zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB), die Fortschreibung des gemeindlichen
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen einer 5.
Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ erfolgen.
Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan „Westlich
der Münnerstädter Straße “ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen
Umfang.
Der von der Änderung betroffene Bereich ist im folgenden Plan
dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.
Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche als Grüngürtel ausgewiesen.
Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, den Flächennutzungsplan zu
ändern. Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gekennzeichneten
Bereich und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 328, 329, 330, 331, 331/1 und 332, Gemarkung
Strahlungen, der als dörfliches Wohngebiet (MDW) dargestellt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |