Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt westlich der Münnerstädter Straße ein dörfliches Wohngebiet (MDW) zu realisieren. Der Bereich mit einer Größe von rd. 0,5 ha eignet sich sehr gut für eine städtebaulich sinnvolle Ortsabrundung. Für die Realisierung des dörflichen Wohngebietes ist auch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ notwendig.

 

Hierzu ist zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen einer 5. Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ erfolgen.

 

Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße “ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen Umfang.

 

Der von der Änderung betroffene Bereich ist im folgenden Plan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche als Grüngürtel ausgewiesen.

 

Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Bereich und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 328, 329, 330, 331, 331/1 und 332, Gemarkung Strahlungen, der als dörfliches Wohngebiet (MDW) dargestellt werden soll.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7